Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik
Akkreditiert und eingeführt zum Wintersemester 2007/08
Allgemeine Informationen zu Bachelor- /Master-Studiengängen
Studienabschluss |
| Bachelor of Arts (B.A.) |
Regelstudienzeit |
| 6 Semester - 180 Credit Points (CP) |
Gegenstandsbereiche
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Der Studiengang zielt auf
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Studienvoraussetzungen |
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Bitte unbedingt beachten: Für die einzelnen kombinierbaren Fächer in diesem Studiengang wird unterschiedliches Vorwissen gefordert: Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch – egal, ob im Haupt- und Nebenfach gewählt - müssen bereits vor Studienbeginn spätestens bei der Einschreibung Sprachnachweise vorgelegt werden. Bitte lesen Sie die entsprechende Information zu den Sprachnachweisen genau durch und stellen Sie ggf. Rückfragen an ZSB@uni-giessen.de |
Zulassungsvoraussetzungen |
| Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Mehr... Ein Praktikumsnachweis (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich. |
Bewerbung und Zulassung |
| Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung muss bis 15.07. beim Studierendensekretariat der Universität Gießen eingehen. Mehr... Besondere Regeln gelten für ausländische Studieninteressierte oder Studieninteressierte mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung! Mehr... |
Studienbeginn |
| nur zum Wintersemester |
Studienaufbau
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| Der Bachelor-Studiengang setzt sich zusammen aus einem Hauptfach aus der Philologie I (Anglistik, Französisch oder Spanisch), einem Nebenfach aus der Philologie II (Anglistik, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch) und einem 2. Nebenfach, das sich auf die Fremdsprachendidaktik des Hauptfachs bezieht (Teaching English as a Foreign Language oder Didaktik der romanischen Sprachen). Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den Fächern Anglistik und Romanistik sowie ihrer Fachdidaktiken. Es macht die Studierenden mit der Sprache, den Literaturen und den Kulturen jener Länder vertraut, in denen Englisch, Französisch, Portugiesisch und/oder Spanisch gesprochen wird. Darüber hinaus vermittelt dieser Studiengang die Grundlagen und Forschungsergebnisse der entsprechenden Fachdidaktiken. Die Studierenden müssen ein Auslandssemester und ein didaktisches Praktikum absolvieren. Im philologischen Hauptfach sind 8 Module und als neuntes das Thesis-Modul mit je 10 CP zu erbringen, im philologischen Nebenfach 4 Basismodule mit je 10 CP. Für das Fach Didaktik sind 4 Module mit je 10 CPs zu absolvieren, wobei eins der vier Module im Auslandssemester gemacht wird und ein weiteres über ein Praktikum mit Vor- und Nachbereitung entsteht. Zusätzlich sind 10 CP im Bereich Außerfachliche Kompetenzen zu studieren. Internationale Ausrichtung
Die Bachelor-Arbeit kann auch in englischer oder französischer Sprache geschrieben werden, wenn die Begutachtung sichergestellt ist. Das verbindliche fremdsprachendidaktische Praktikum kann auch im Zusammenhang mit dem Auslandssemester (oder danach) abgeleistet werden.Berufspraktische Ausbildungen im Ausland, die den oben genannten Zielen und Inhalten entsprechen, sind empfehlenswert und werden auf der Basis vorzulegender Nachweise anerkannt. |
Bachelorarbeit ("Thesis")
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| Fast die Hälfte der Arbeitszeit des sechsten Semesters dient der Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Bachelorarbeit soll der/die Studierende in einem begrenzten Zeitraum nachweisen, dass er/sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist. Die Bachelorarbeit wird durch zwei Prüfer/innen bewertet. |
Informationsmaterial |
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Zahl der Studierenden |
| Im Bachelor-Studiengang „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“ sind 35 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2011/12). |
Studienfachberatung
Otto-Behaghel-Str. 10, Haus B
Karl-Glöckner-Str. 21, Haus G |
Links |
Weiterführende Studien an der JLU
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| Der noch im Akkreditierungsverfahren befindliche Master-Studiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik |
Berufsfelder
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| Die Orientierung an den Berufs- und Tätigkeitsfeldern im gesamten Bereich der Fremdsprachenvermittlung ist das leitende Prinzip dieses konsekutiven Studienganges. Dieser Bezug wird sowohl durch eine entsprechende anwendungsbezogene Gestaltung der fremdsprachendidaktischen Module gewährleistet, wie sie sich in den beteiligten Fachdidaktiken entwickelt hat, als auch durch entsprechende tätigkeitsfeldbezogene praktische Ausbildungsanteile. Bewährte Kontakte zu entsprechenden nachschulischen privaten und öffentlichen Institutionen auf dem Sektor der Fremdsprachenvermittlung bestehen seit langem und müssen nichts eigens neu aufgebaut werden. Entsprechendes gilt für die Betreuung von fremdsprachlichen Praktika. Hier ist seit langem durch Vor- und Nachbereitung sowie durch Hospitationen das Prinzip des betreuten und angeleiteten Praktikums etabliert. Das Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktikum umfasst mindestens 8 SWS Vorbereitung, 5 Wochen Praktikum und 8 SWS Nachbereitung. Für Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktika eignen sich alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und Betriebe zukünftiger Berufsfelder des Studienganges „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“, die sich mit der Vermittlung von Fremdsprachen befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in a) Institutionen von öffentlichen Trägern der Erwachsenenbildung b) privaten Sprachenschulen und c) Betrieben, die betriebsinternen Fremdsprachenunterricht anbieten, d) Unternehmen und Einrichtungen, zu deren Tätigkeitsfeldern die Vermittlung von Fremdsprachen gehört, anerkannt. Es muss sich bei allen genannten Tätigkeitsfeldern um Fremdsprachenunterricht in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch oder um damit verbundene Tätigkeitsfelder handeln. Es ist auch möglich, das Praktikum an einer Institution oder in einem Betrieb im Ausland zu absolvieren. Grundsätzlich nicht anerkannt werden schulische Praktika. Die Anerkennung der Berufs- und Tätigkeitspraktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsausschusses, vertreten durch die oder den Vorsitzenden. Diese Bescheinigung weist die erfolgreiche Teilnahme nach und beinhaltet die Abschlussnote. Aufgrund der vorgelegten Unterlagen führt der/die Vorsitzende die Anerkennung und Bewertung des Moduls durch. Bei beruflichen Ausbildungen werden die dort erzielten Benotungen übernommen. |
