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Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik

(mit den Bereichen: Anglistik, Romanistik)

Akkreditiert und eingeführt zum Wintersemester 2007/08

Allgemeine Informationen zu Bachelor- /Master-Studiengängen

Studienabschluss

Bachelor of Arts (B.A.)

Regelstudienzeit

6 Semester - 180 Credit Points (CP)

Gegenstandsbereiche

Der Studiengang zielt auf
  • die Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen für die mehrsprachige Vermittlung von Fremdsprachen im gesamten Bereich der nachschulischen fremdsprachlichen Erwachsenen- und der beruflichen Weiterbildung;
  • die Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen im Bereich der Lehrwerk-, der Material- und der Softwareentwicklung für die fremdsprachliche Aus- und Weiterbildung;
  • die berufsbezogene oder –begleitende Vermittlung von Fremdsprachen als Arbeitssprachen.
Er integriert von Beginn des BA-Studiums an den Erwerb intensiver Kenntnisse der Sprachen, der Kulturen und der Literaturen mindestens zweier Fremdsprachen und ihrer Didaktik sowie fremdsprachliche Kompetenzen auf hohem Niveau. Damit werden die notwendigen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen systematisch mit dem Erwerb fremdsprachendidaktischer Kenntnisse und Fähigkeiten verknüpft. Das Prinzip der Mehrsprachigkeit wird auf diese Weise in der Struktur des Studienganges gespiegelt, und es ist sichergestellt, dass fremdsprachendidaktische Vermittlungskompetenzen immer an entsprechende sprachliche Kompetenzen und an inhaltlich-fachliche Kenntnisse im Bereich der fremdsprachlichen Literaturen und Kulturen gebunden sind. Das BA-Studium ist mit einem verbindlichen Praktikum im Bereich der Fremdsprachenvermittlung und einem verbindlichen Auslandsaufenthalt verknüpft. Da die BA-Thesis im Bereich der Fremdsprachendidaktik angesiedelt sein muss, erhält das Prinzip der wissenschaftlich reflektierten Praxis der Fremdsprachenvermittlung einen zentralen Rang.

Studienvoraussetzungen

Bitte unbedingt beachten: Für die einzelnen kombinierbaren Fächer in diesem Studiengang wird unterschiedliches Vorwissen gefordert: Für die Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch – egal, ob im Haupt- und Nebenfach gewählt - müssen bereits vor Studienbeginn spätestens bei der Einschreibung Sprachnachweise vorgelegt werden. Bitte lesen Sie die entsprechende Information zu den Sprachnachweisen genau durch und stellen Sie ggf. Rückfragen an ZSB@uni-giessen.de

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeine Hochschulreife (= Abitur oder vergleichbarer Abschluss), Fachhochschulreife, Meisterprüfung, Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Mehr...
Ein Praktikumsnachweis (Vorpraktikum) ist für die Zulassung nicht erforderlich.

Bewerbung und Zulassung

Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
Die Bewerbung muss bis 15.07. beim Studierendensekretariat der Universität Gießen eingehen. Mehr...
Besondere Regeln gelten für ausländische Studieninteressierte oder Studieninteressierte mit einer im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung! Mehr...

Studienbeginn

nur zum Wintersemester

Studienaufbau

Der Bachelor-Studiengang setzt sich zusammen aus einem Hauptfach aus der Philologie I (Anglistik, Französisch oder Spanisch), einem Nebenfach aus der Philologie II (Anglistik, Französisch, Spanisch oder Portugiesisch) und einem 2. Nebenfach, das sich auf die Fremdsprachendidaktik des Hauptfachs bezieht (Teaching English as a Foreign Language oder Didaktik der romanischen Sprachen).
Das Studium vermittelt Grundlagen und wesentliche Forschungsergebnisse in den Fächern Anglistik und Romanistik sowie ihrer Fachdidaktiken. Es macht die Studierenden mit der Sprache, den Literaturen und den Kulturen jener Länder vertraut, in denen Englisch, Französisch, Portugiesisch und/oder Spanisch gesprochen wird. Darüber hinaus vermittelt dieser Studiengang die Grundlagen und Forschungsergebnisse der entsprechenden Fachdidaktiken.
Die Studierenden müssen ein Auslandssemester und ein didaktisches Praktikum absolvieren. Im philologischen Hauptfach sind 8 Module und als neuntes das Thesis-Modul mit je 10 CP zu erbringen, im philologischen Nebenfach 4 Basismodule mit je 10 CP. Für das Fach Didaktik sind 4 Module mit je 10 CPs zu absolvieren, wobei eins der vier Module im Auslandssemester gemacht wird und ein weiteres über ein Praktikum mit Vor- und Nachbereitung entsteht. Zusätzlich sind 10 CP im Bereich Außerfachliche Kompetenzen zu studieren.

Internationale Ausrichtung

Die Bachelor-Arbeit kann auch in englischer oder französischer Sprache geschrieben werden, wenn die Begutachtung sichergestellt ist. Das verbindliche fremdsprachendidaktische Praktikum kann auch im Zusammenhang mit dem Auslandssemester (oder danach) abgeleistet werden.
Berufspraktische Ausbildungen im Ausland, die den oben genannten Zielen und Inhalten entsprechen, sind empfehlenswert und werden auf der Basis vorzulegender Nachweise anerkannt.

Bachelorarbeit ("Thesis")

Fast die Hälfte der Arbeitszeit des sechsten Semesters dient der Anfertigung der Bachelorarbeit. In der Bachelorarbeit soll der/die Studierende in einem begrenzten Zeitraum nachweisen, dass er/sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist.
Die Bachelorarbeit wird durch zwei Prüfer/innen bewertet.

Informationsmaterial

  • Allgemeine Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge an der JLU
  • Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik (incl. Modulbeschreibung und Studienverlaufsplan)
  • Studienführer und Flyer finden Sie als PDF-Dateien im Download-Bereich (rechts unter den "Direkten Links")

Zahl der Studierenden

Im Bachelor-Studiengang „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“ sind 35 Studierende eingeschrieben (Stand: Wintersemester 2011/12).

Studienfachberatung

  • Anglistik
Ansprechpartner im Institut für Anglistik  
Otto-Behaghel-Str. 10, Haus B
  • Romanistik
Ansprechpartner im Institut für Romanistik
Karl-Glöckner-Str. 21, Haus G

Links

Weiterführende Studien an der JLU

Der noch im Akkreditierungsverfahren befindliche Master-Studiengang Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik

Berufsfelder

Die Orientierung an den Berufs- und Tätigkeitsfeldern im gesamten Bereich der Fremdsprachenvermittlung ist das leitende Prinzip dieses konsekutiven Studienganges. Dieser Bezug wird sowohl durch eine entsprechende anwendungsbezogene Gestaltung der fremdsprachendidaktischen Module gewährleistet, wie sie sich in den beteiligten Fachdidaktiken entwickelt hat, als auch durch entsprechende tätigkeitsfeldbezogene praktische Ausbildungsanteile.
Bewährte Kontakte zu entsprechenden nachschulischen privaten und öffentlichen Institutionen auf dem Sektor der Fremdsprachenvermittlung bestehen seit langem und müssen nichts eigens neu aufgebaut werden. Entsprechendes gilt für die Betreuung von fremdsprachlichen Praktika. Hier ist seit langem durch Vor- und Nachbereitung sowie durch Hospitationen das Prinzip des betreuten und angeleiteten Praktikums etabliert.
Das Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktikum umfasst mindestens 8 SWS Vorbereitung, 5 Wochen Praktikum und 8 SWS Nachbereitung.
Für Berufs- und Tätigkeitsfeldpraktika eignen sich alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und Betriebe zukünftiger Berufsfelder des Studienganges „Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik“, die sich mit der Vermittlung von Fremdsprachen befassen. In der Regel werden Tätigkeiten in
a) Institutionen von öffentlichen Trägern der Erwachsenenbildung
b) privaten Sprachenschulen und
c) Betrieben, die betriebsinternen Fremdsprachenunterricht anbieten,
d) Unternehmen und Einrichtungen, zu deren Tätigkeitsfeldern die Vermittlung von Fremdsprachen gehört,
anerkannt. Es muss sich bei allen genannten Tätigkeitsfeldern um Fremdsprachenunterricht in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch oder um damit verbundene Tätigkeitsfelder handeln. Es ist auch möglich, das Praktikum an einer Institution oder in einem Betrieb im Ausland zu absolvieren. Grundsätzlich nicht anerkannt werden schulische Praktika.
Die Anerkennung der Berufs- und Tätigkeitspraktikums erfolgt durch die Bescheinigung des Praktikumsausschusses, vertreten durch die oder den Vorsitzenden. Diese Bescheinigung weist die erfolgreiche Teilnahme nach und beinhaltet die Abschlussnote.
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen führt der/die Vorsitzende die Anerkennung und Bewertung des Moduls durch. Bei beruflichen Ausbildungen werden die dort erzielten Benotungen übernommen.

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