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Promotionsmöglichkeiten

Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen, sie berechtigt zum Führen des Doktorgrades (Dr.).

Alle Fachbereiche der JLU bieten die Möglichkeit zur Promotion. Die Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) voraus. Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium, erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Sonderschulen oder Haupt- und Realschulen gelten z.T. besondere Bestimmungen, die in den Promotionsordnungen ausgeführt sind. Erster Ansprechpartner für alle formalen Fragen ist immer das zuständige Dekanat des entsprechenden Fachbereichs. Für die erfolgreiche Promotion wird der Doktortitel verliehen.

Mit der Promotion weist ein Absolvent seine Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nach. Die Promotion berechtigt zur Führung des Doktorgrades mit einem Zusatz, der das Fachgebiet kennzeichnet.
Neben dem "klassischen" Promotionsverfahren werden an der JLU eine Reihe von Promotionsstudiengängen, Graduiertenkollegs sowie ein PhD-Programme zur Promotion angeboten.

Wenn Sie nach der Abschlussprüfung an der JLU ihr Studium als Promotionsstudium weiterführen wollen, müssen Sie bei der Rückmeldung eine Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand vorlegen. Eine Bescheinigung Ihres jeweiligen Betreuers reicht hierfür nicht aus.
Den Doktortitel können Sie an der JLU Gießen nach einem abgeschlossenen Studium in folgenden Bereichen im Rahmen einer Promotion erlangen:

  • Dr. agr. (Agrarwissenschaften)
  • Dr. oec. troph. (Haushalts- und Ernährungswissenschaften)
  • Dr. phil. (Geisteswissenschaften)
  • Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)
  • Dr. rer. soc. (Sozialwissenschaften)
  • Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften)
  • Dr. jur. (Rechtswissenschaften)
  • Dr. med. / Dr. hum. biol. (Medizin)
  • Dr. med. vet. (Veterinärmedizin)
  • Dr. med. dent. (Zahnmedizin)

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in den Promotionsordnungen geregelt.

Den akademischen Grad "Ph.D." (= Doctor of Philosophie) können Sie erreichen mit dem Abschluss des "Ph.D."-Studiums. Voraussetzung für das Studium: Ein Abschluss in Medizin, Zahn- oder Tiermedizin (Staatsexamen oder vergleichbarer Mastergrad), in Biologie, Chemie oder einem anderen naturwissenschaftlichen Universitätsstudium (Diplom- oder Mastergrad).


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