Promotionsmöglichkeiten
Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen, sie berechtigt zum Führen des Doktorgrades (Dr.).
Alle Fachbereiche der JLU bieten die Möglichkeit zur Promotion. Die Promotion setzt in der Regel ein abgeschlossenes Universitätsstudium (z.B. Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) voraus. Für Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium, erster Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Sonderschulen oder Haupt- und Realschulen gelten z.T. besondere Bestimmungen, die in den Promotionsordnungen ausgeführt sind. Erster Ansprechpartner für alle formalen Fragen ist immer das zuständige Dekanat des entsprechenden Fachbereichs. Für die erfolgreiche Promotion wird der Doktortitel verliehen.
Mit der Promotion weist ein Absolvent seine Befähigung zu vertiefter
selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nach. Die Promotion berechtigt
zur Führung des Doktorgrades mit einem Zusatz, der das Fachgebiet
kennzeichnet.
Neben dem "klassischen" Promotionsverfahren werden an
der JLU eine Reihe von Promotionsstudiengängen, Graduiertenkollegs sowie
ein PhD-Programme zur Promotion angeboten.
Wenn Sie nach der Abschlussprüfung an der JLU ihr Studium als
Promotionsstudium weiterführen wollen, müssen Sie bei der Rückmeldung
eine Bescheinigung des zuständigen Promotionsausschusses über die
Annahme als Doktorandin oder Doktorand vorlegen. Eine Bescheinigung
Ihres jeweiligen Betreuers reicht hierfür nicht aus.
Den Doktortitel
können Sie an der JLU Gießen nach einem abgeschlossenen Studium in
folgenden Bereichen im Rahmen einer Promotion erlangen:
- Dr. agr. (Agrarwissenschaften)
- Dr. oec. troph. (Haushalts- und Ernährungswissenschaften)
- Dr. phil. (Geisteswissenschaften)
- Dr. rer. nat. (Naturwissenschaften)
- Dr. rer. soc. (Sozialwissenschaften)
- Dr. rer. pol. (Wirtschaftswissenschaften)
- Dr. jur. (Rechtswissenschaften)
- Dr. med. / Dr. hum. biol. (Medizin)
- Dr. med. vet. (Veterinärmedizin)
- Dr. med. dent. (Zahnmedizin)
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion sind in den Promotionsordnungen geregelt.
Den akademischen Grad "Ph.D." (= Doctor of Philosophie) können Sie erreichen mit dem Abschluss des "Ph.D."-Studiums. Voraussetzung für das Studium: Ein Abschluss in Medizin, Zahn- oder Tiermedizin (Staatsexamen oder vergleichbarer Mastergrad), in Biologie, Chemie oder einem anderen naturwissenschaftlichen Universitätsstudium (Diplom- oder Mastergrad).
- Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen (in "Wissenschaftlicher Nachwuchs")
- Weitere Informationen sowohl für deutsche als auch internationale Studierende in ("Promovieren an der JLU")
