Nach dem Überfall von Nazis auf das solid-Jugendcamp im Juli dieses Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Kassel für Empörung gesorgt: der Angriff auf ein im Zelt schlafendes Kind mit einem Klappspaten und einer Bierflasche war nach Meinung der Behörde nur gefährliche Körperverletzung. Damit widersprach die Staatsanwaltschaft den ärztlichen Gutachten, die bei dem Opfer nach der Tat lebensbedrohliche Verletzungen fest stellten und glaubte lieber dem Tatverdächtigen, dem 19-jährigen Nazi Kevin Schnippkoweit:
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die Attacke von Kevin S. “objektiv nicht geeignet, das Geschwisterpaar in Lebensgefahr zu bringen”. Außerdem habe der 19-Jährige bestritten, dass er die beiden Camper erschlagen wollte. Deshalb: kein Mordversuch. (FR-Online)
Das Amtsgericht Fritzlar, vor dem der Fall verhandelt werden sollte, kam jedoch zu einem anderen Ergebnis. Es hat den Fall abgelehnt und an das Landgericht Kassel überwiesen, weil nach seiner Meinung ein versuchter Tötungsdelikt vorliegt:
Die Staatsanwaltschaft Kassel klagte den 19-Jährigen, ein Mitglied der rechtsradikalen Freien Kameradschaft Schwalm-Eder, im September schließlich wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung an – und sorgte damit für Empörung bei den Opfern und deren Angehörigen. Sie forderten eine Anklage wegen Mordes.
Dies sah das Amtsgericht Fritzlar nun offenbar ähnlich. Das Gericht verweigerte die Aufnahme des Prozesses, wie am Mittwoch bekannt wurde. Das Gericht sieht hinreichende Verdachtsmomente für einen versuchten Mordanschlag. Dieser Vorwurf kann jedoch nicht mehr vor einem Amtsgericht verhandelt werden. Deshalb wurde der Fall nun an das Landgericht Kassel überwiesen. Dieses muss den Prozess jedoch erst noch akzeptieren. Dem Angeklagten droht bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes eine langjährige Haftstrafe. (hr-online)
Wie der Fall nun weiter geht ist also unklar und wird davon abhängen, ob Kasseler Staatsanwaltschaft und Landgericht weiterhin einem bekennenden Nazi-Kader mehr Glauben schenken werden als den ärztlichen Gutachten.
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