Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf das Studium

Bei allen Fragen gilt: Wenn ihr Probleme habt und Unterstützung braucht, wendet euch gerne an uns!!! Wir helfen euch gerne und oft können wir gerade bei Dozierenden mehr bewirken als einzelne Studierende!!!

Zu wem gehe ich, wenn ich Informationen über Nebenfächer brauche?

Allgemeine Informationen, in Form eines Nebenfachverzeichnis, findest du als Anlage 4 zur Speziellen Ordnung für den Studiengang “Außerschulische Bildung” in den Mitteilungen der JLU Giessen. Entsprechend für den Studiengang “Bildung und Förderung in der Kindheit”: hier.
Weitere Informationen und entsprechendes Informationsmaterial bekommt ihr von der Zentralen Studienberatung (ZSB).

Im Notfall wendest du dich an den Koordinator für Lehr- und Studienangelegenheiten:

Dr. Michael Hoffmann
Phil II, Haus E, Raum 209
Tel. 0641/99-23005
E-Mail: Studienkoordination[at]dekanat.fb03.uni-giessen.de

Wen spreche ich an in Fragen rund um die Qualität des Studiums?

Dafür ist hauptsächlich der Studiendekan verantwortlich; zur Zeit ist dies:

Prof. Dr. Reinhilde Stöppler
Phil II, Haus B, Raum 07
Tel. 0641 – 99 24200
E-Mail: reinhilde.stoeppler[at]erziehung.uni-giessen.de

An wen wende ich mich bei Problemen mit Flexnow-Eintragungen?

Falls ihr z.B. aus einer Veranstaltung nicht mehr herauskommt, weil die An- und Abmeldefrist abgelaufen ist, könnt ihr euch, am besten per Mail, an das Prüfungsamt Geisteswissenschaften (Frau Schmandt) wenden:

Katja Schmandt
Karl-Glöckner-Straße 5A (über dem ProMarkt), Raum 103
Tel.: 0641/98442-164
E-Mail: Katja.Schmandt[at]admin.uni-giessen.de

Sprechstunden in Raum 103 (außer Telefon):
vormittags: Di, Do 09.30 – 11.30 Uhr, Mi 08.00 – 10.00 Uhr
nachmittags: Di und Mi 13.00 – 14.00 Uhr

An wen wende ich mich wenn ich spezielle Ansprechpartner oder Beratung in Bezug auf das Studium brauche?

Für solche Fälle gibt es die Studierenden-Hotline “Call Justus” die unter der Nummer 0049 / 641 99 16400 erreichbar ist – die Sprechzeiten sind Montags bis Freitags von 9.00 – 16.00 Uhr.

Was tue ich bei ungerechten Noten?

Natürlich solltet ihr zu allererst versuchen, mit eurem/r Dozent/in über die Note zu sprechen und euch über das zustande kommen aufklären lassen. Falls ihr danach immernoch findet, die Note ist unbegründet, könnt ihr versuchen Einspruch einzulegen.

Generell gilt: Modulnoten sind anfechtbar! Rechtlich gesehen, ist es zwar schwierig Teilnoten anzufechten, aber die Modulendnoten sind angreifbar. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn ihr einen Bescheid kriegt, dass ihr durch das Modul durchgefallen seid, dann liegt dem eine Rechtsbelehrung bei, die euch erklärt wie ihr Einspruch einlegen könnt. Besteht ihr das Modul, haltet die Note aber für ungerechtfertigt, so gilt eine Einspruchsfrist von einem Jahr nach Bekanntgabe. Dann müsst ihr einen Einspruch beim Prüfungsamt einlegen. Bei einer Anfechtung greift zuerst die Selbstkontrolle der Verwaltung. Als erstes ist die Stelle angehalten, die Entscheidung zu überdenken, die sie getroffen hat, also der/die Dozent/in. Danach wird es dann zuerst beim Prüfungsamt und dann in der Rechtsabteilung der JLU überprüft.

Wie lange muss ich auf Noten warten? Wie lange darf eine Hausarbeitskorrektur überhaupt dauern?

In den Allgemeinen Bestimmungen ist geregelt, dass das schriftliche Bewertungsverfahren sechs Wochen nicht überschreiten soll (§28 Abs.1). In dieser Soll-Regelung sind also Ausnahmen möglich, die aber begründet sein müssen.  Wenn der/die Dozierende sich nicht daran hält und eure Nachfragen nichts bewirken, könnt ihr euch an das Dekanat wenden. Das Dekanat hat das Weisungsrecht, was Lehr- und Prüfungsverpflichtungen angeht. Es kann also dem/r Dozierenden Druck machen, die Korrektur nahe der sechswöchigen Frist abzuschließen.

Was tue ich, wenn Dozierende Prüfungs(vor)leistungen fordern, die nirgendwo stehen?

Es passiert ja öfter, das Lehrende Leistungen von uns fordern, die nirgendwo stehen aber in unserer Benotung mit einfließen. Aus rechtlicher Sicht ist dies ungültig! Prüfungs(vor)leistungen müssen spätestens in den Modulbeschreibungen bestimmt und definiert werden! Alle anderen Leistungen, dürfen deshalb eure Benotung nicht beeinflussen.

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Prüfungsleistung und Prüfungsvorleistung?

Der größte Unterschied ist uns wohl allen bewusst: Prüfungsvorleistungen fließen nicht in die Modulnote mit ein und sind vor den eigentlichen Prüfungsleistungen zu erfüllen. Laut der Rechtsabteilung der Universität besteht aber noch ein weiterer Unterschied: Prüfungen können endgültig nichtbestanden werden, Prüfungsvorleistungen hingegen sind so oft wiederholbar, bis sie bestanden sind!

  1. 7. März 2012, 14:46 | #1

    Sind die noch aktuell die Daten?

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