Erasmus
Erasmus – Was ist das überhaupt!?
Hinter dem Begriff „Erasmus“ versteckt sich ein Programm der Europäischen Union, das etwa 1987 gegründet wurde. Und richtig kombiniert: Sein Namensgeber ist der niederländische Humanist Erasmus von Rotterdam. Praktischerweise ergeben die Buchstaben dessen Vornamens nämlich die Abkürzung für: European Region Action Scheme for the Mobility of University Students. Wie die Definition schon fast verrät, geht es hauptsächlich darum, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Hochschulen und die Mobilität von Studenten, aber auch Dozenten zu fördern. Es handelt sich also um ein europaweites Austauschprogramm, welches eine relativ einfache und günstige Möglichkeit bietet, während des Studiums für ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule zu studieren.
Aber wie kann man denn überhaupt an Erasmus teilnehmen!?
Prinzipiell steht jedem Studierenden der JLU Giessen die Möglichkeit offen am Erasmus-Programm teilzunehmen. Einige Vorrausetzungen sind natürlich dennoch zu erfüllen: Das erste Studienjahr muss mindestens abgeschlossen sein, sprich ihr müsst mindestens zwei Semester studiert haben; ihr solltet Staatsangehörige der EU sein, außerdem setzt ein Auslandsaufenthalt ausreichend Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache der Gasthochschule voraus. Darüber hinaus ist ein gewisses Maß an Eigeninitiative, Organisationsbereitschaft, Talent und Flexibilität gefragt. Die Uni unterstützt euch mit Erasmus zwar durch einen relativ unkomplizierten und zudem gut strukturierten Weg ins Ausland, dennoch solltet ihr dazu in der Lage sein, die Sache auch selbst in die Hand nehmen zu können.
Immer noch interessiert!?
Dann solltet ihr euch mit dem Erasmus-Beauftragten an eurem Fachbereich in Verbindung setzen (am Institut Erziehungswissenschaften ist das Prof. Dr. Stecher). Dieser kann euch weitere Auskünfte über Bewerbungsvorrausetzungen und Fristen geben. Natürlich gibt es eine Anzahl von Formularen, die vollständig ausgefüllt und fristgerecht(!) beim Europabeauftragten eingereicht werden müssen. Bei diesen handelt es sich um das Learning Agreement, (bzw. eine Verpflichtungserklärung) den Antrag auf Mobilitätszuschuss und das Transcript of Records. Und dann!? Dann heißt es warten – warten bis euer Europabeauftragter euch hoffentlich mitteilen kann, dass ihr für das Erasmusprogramm ausgewählt wurdet.
Learning Agreement, Mobilitätszuschuss, Transcript of Records!? Was!?
Learning Agreement (LA) = Übersicht über die Kurse, die ihr an der Gasthochschule voraussichtlich belegen werdet, inkl. Angaben über Creditpoints. Ist das Ausfüllen des Learning Agreements zum Zeitpunkt der Bewerbung aufgrund fehlender Vorlesungsverzeichnisse nicht möglich, muss eine so genannte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, die das LA vorerst ersetzt.
Mobilitätszuschuss = Antrag auf einen monatlichen Zuschuss von etwa 120€ (Stand: Juli 2009; variiert von Land zu Land Studenten, die sich für ein osteuropäisches Land entscheiden, werden z.Z. mit einem höheren Satz gefördert), das Formular ist online auszufüllen und abzuschicken.
Transcript of Records = Übersicht über die bis zur Bewerbung erbrachten Studienleistungen an der deutschen Universität, enthält Angaben über die Kurstitel, die Noten, die erreichten Credit Points und die Dauer der Kurse.
Finanzierung – Ist so ein Auslandssemester nicht teuer?
Jein, bzw. hängt das vom Gastland, der Planung und sicherlich auch von der eigenen wirtschaftlichen Lage ab. Generell gilt: Ein Auslandaufenthalt ist in jedem Fall mit Kosten verbunden und kann unter Umständen auch recht kostenintensiv ausfallen. Seid euch darüber bewusst, dass ihr finanziell investieren müsst und kalkuliert lieber etwas großzügiger als zu knapp. Allerdings werdet ihr durch Erasmus von den Studiengebühren im Ausland befreit, d.h. das Studieren an der Gasthochschule kostet euch, bis auf eventuell anfallende „Verwaltungsgebühren“, nichts.
Gibt’s Auslands – Bafög!?
Ja, gibt es. Auslands- Bafög könnt ihr bei dem für euer Gastland zuständigen Studentenwerk beantragen. Das Studentenwerk an eurer Universität ist in der Regel NICHT dafür zuständig. In Deutschland sieht die Regelung für Anträge auf Bafög im Ausland so aus, dass sich ein Studentenwerk einer bestimmten Stadt/ Universität um ein bestimmtes Land kümmert (so ist das Studentenwerk in Halle z.B. das zuständige Amt für Finnland). Ein Antrag auf Auslands-Bafög lohnt sich übrigens immer (und ist auch nicht sehr viel komplizierter oder eben einfacher als im Inland), da die Förderungssätze außerhalb des Heimatlandes eventuell höher ausfallen können. So ist es z.B. gut möglich, dass ihr im Ausland förderungsberechtigt seid, obwohl ihr im Inland keinen Anspruch auf Bafög habt! Mit einem Antrag auf Auslandsförderung sind wie könnte es auch anders sein gewisse Auflagen verbunden, die ihr erfüllen müsst. Genaueres dazu könnt ihr den Homepages entnehmen, die unter Links aufgeführt sind.
Good to know
- Informiert euch rechtzeitig über Fristen und haltet diese auch streng ein! Nichts ist ärgerlicher als zusätzliche Arbeit und Stress wegen verpasster Termine. Seid euch darüber bewusst, dass euch Unpünktlichkeit im schlimmsten Fall euren Platz kosten kann!
- Zeigt Eigeninitiative! Ihr seid diejenigen die ins Ausland wollen nicht eure Dozenten.
- Denkt daran das Transcript of Records für die ausländische Hochschule auf Englisch auszufüllen. Kaum jemand in Norwegen wird die teilweise hochkomplexen Veranstaltungstitel sonst verstehen können.
- Klärt die Anrechnung der Credit Points am besten vor eurem Auslandssemesters mit den Modulverantwortlichen ab! Nicht, dass ihr nach eurer Rückkehr gesagt bekommen müsst, dass die Hälfte eurer im Ausland erbrachten Leistungen zumindest studientechnisch umsonst war.
- Fragt bei eurer Krankenversicherung nach, inwiefern ihr im Ausland versichert seid. Erasmus bietet keinen Versicherungsschutz! Eventuell ist eine Zusatzversicherung nötig, die euch im Krankheitsfall z.B. den Rücktransport nach Deutschland gewährleistet.
- In einigen Ländern sind immer noch Aufenthaltsgenehmigungen bzw. ein Visum nötig. Bedenkt auch, dass ihr im Rahmen eures Auslandaufenthaltes eventuell einen Trip nach z.B. Russland machen möchtet. Dann braucht ihr nach wie vor einen gültigen Reisepass.
- Plant rechtzeitig! Rechtzeitig meint, dass ihr mindestens ein Jahr vor eurer Abreise mit der Organisation anfangen solltet. Dieses Jahr wird schneller vorüberziehen, als ihr jetzt vielleicht glaubt.
Ansprechpartner:
Akademisches Auslandsamt, EU-Programme
Gutenbergstraße 6
35390 Giessen
Tel.: 0641 992131
Prof. Dr. Ludwig Stecher
Raum B112 b
ludwig.stecher@erziehung.uni-giessen.de
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