Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arztDiese Bescheinigung ist unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen. Die Kosten für das haus-/fachärztliche Attest, eine eventuelle amtsärztliche Überprüfung der Diagnosestellung und/oder gegebenenfalls ein amtsärztliches Attest trägt die/der Studierende.https://www.uni-giessen.de/de/fbz/fb01/fakultaet-institutionen/pruefungsamt/mediathek/dateien/dateien_zp/zp_formular_attest_2013_09.pdf/viewhttps://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png
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Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin/-arzt
Diese Bescheinigung ist unverzüglich nach Feststellung der Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft einzureichen. Die Kosten für das haus-/fachärztliche Attest, eine eventuelle amtsärztliche Überprüfung der Diagnosestellung und/oder gegebenenfalls ein amtsärztliches Attest trägt die/der Studierende.