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Staatliche Pflichtfachprüfung – Freiversuch und Notenverbesserung gegen Gebühr

bei Antritt in 2020

Liebe Studierende,

 

auch für das Jahr 2020  hat das Justizprüfungsamt nun offiziell bestätigt, dass der Klausurtermin im Oktober als Freiversuch und zur Erhaltung der Notenverbesserung gegen Gebühr genutzt werden kann. Wenn Sie im Sommersemester 2020 Ihr 8. Fachsemester i.S.v. § 21 Abs. 1 JAG absolvieren, können Sie somit im Oktober 2020 freiversuchserhaltend antreten. Wenn Sie im Sommersemester 2020 Ihr 10. Fachsemester absolvieren und im Oktober 2020 erstmalig an den Klausuren teilnehmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit der Notenverbesserung gegen Gebühr erhalten. Sie finden die betreffende Bekanntmachung des JPA hier.

 

Beste Grüße

Volker Stiebig