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Grundlagen-, fachübergreifende Veranstaltungen; "Legal English"

Nach Auskunft des JPA wird nicht eigens nachgeprüft, ob eine fachübergreifende Veranstaltung besucht wurde. Auch müsse kein Leistungsnachweis hierüber vorgelegt werden. Vielmehr unterstelle das JPA, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr Studium an einer hessischen Universität begonnen haben, eine fachübergreifende Veranstaltung besucht haben.

 

Liebe Studierende,


mit gestriger Rundmail hatte ich die Antwort des JPA  auf folgende Fragen weitergeleitet.

1. Ist mit dem Erwerb des Grundlagenscheins (in Rechtssoziologie, Rechtssoziologie mit kriminologischen Bezügen oder Rechtsphilosophie) zugleich der Besuch einer fachübergreifenden sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftlichen Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG erfüllt?

2. Kann eine rechtsgeschichtliche Vorlesung zugleich eine fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung sein?

3. Wird die über das ZfbK angebotene Veranstaltung "Legal English" als Fremdsprachennachweis i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG anerkannt?

Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen schicke ich die Antwort des JPA noch einmal über unseren E-Newsletter.

Nach Auskunft des JPA (Schreiben vom 24.11.2011) wird nicht eigens nachgeprüft, ob eine fachübergreifende Veranstaltung besucht wurde. Auch müsse kein Leistungsnachweis hierüber vorgelegt werden. Vielmehr unterstelle das JPA, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die ihr Studium an einer hessischen Universität begonnen haben, eine fachübergreifende Veranstaltung besucht haben. Zusammengefasst bedeutet das: Über den Besuch einer Grundlagenveranstaltung muss beim JPA ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, über den Besuch einer fachübergreifenden Veranstaltung nicht.

Mit Schreiben vom 08.09.2017 hat das JPA mitgeteilt, dass die Vorlesung "Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte" zugleich als Grundlagenveranstaltung und als fachübergreifende Veranstaltung anerkannt wird, sofern sie im ersten Studienjahr besucht wird.

Was "Legal English" anlangt, kann laut JPA mit einer Anerkennung als Fremdsprachennachweis gerechnet werden.


Viele Grüße
Volker Stiebig

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