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Wechsel des Schwerpunktbereichs – Mitnahme von Veranstaltungen

Voraussetzungen einer Anrechnung von Pflicht- und Wahlveranstaltungen im neuen Bereich

Liebe Studierende,

 

Pflicht- und Wahlveranstaltungen, die nicht gleichzeitig in mehreren Schwerpunktbereichen angeboten werden, können trotzdem vor einem Wechsel des Schwerpunktbereichs schon besucht und dann im neuen Schwerpunktbereich angerechnet werden, sofern der Wechsel tatsächlich gelingt. Der vorherige Besuch von Veranstaltungen für den neuen Bereich birgt also ein gewisses Risiko für den Fall, dass der Wechsel aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.

 

Für Pflicht- und Wahlveranstaltungen, die von vornherein in mehreren Schwerpunktbereichen gleichzeitig angeboten werden, gilt das Gesagte erst recht (siehe Folie 16 der Präsentation zur Infoveranstaltung vom 26.01.15: http://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/einrichtungen/pruefungsamt/mediathek/dateien/dateien_spb/Infoveranstaltung_Handzettel-26.01.15.pdf).

 

Viele Grüße

Volker Stiebig

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Schwerpunkt