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Allgemeine Informationen

 

Was ist die Pflichtfachprüfung?


Die Befähigung zum Richteramt (Volljurist) wird durch das universitäre Studium sowie den anschließenden zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst, der mit der zweiten juristischen Staatsprüfung abschließt, erworben. Das universitäre Studium wird mit der ersten Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Zuständig für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist das hessische Justizprüfungsamt. Die Prüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. In den Aufsichtsarbeiten sind zwei Aufgaben aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts, zwei Aufgaben aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts, eine Aufgabe aus dem Bereich des Strafrechts und eine Aufgabe aus dem Bereich des Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrechts zu bearbeiten, jeweils einschließlich der verfahrensrechtlichen Bezüge zu den Grundlagen des Rechts. Die mündliche Prüfung besteht aus drei Abschnitten (regelmäßig im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht).

Die staatliche Pflichtfachprüfung dient der Feststellung, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund des Studiums der Rechtswissenschaft über die Kenntnisse in den Pflichtfächern einschließlich der europarechtlichen Bezüge und der Schlüsselqualifikationen verfügen und die wissenschaftlichen Arbeitsmethoden beherrschen, die als Grundlage erforderlich sind, um den Anforderungen des juristischen Vorbereitungsdienstes zu entsprechen.

Es werden vom Justizprüfungsamt drei jährliche Prüfungstermine angeboten; die Termine für das jeweilige Prüfungsjahr (siehe unter "Materialien"!) werden rechtzeitig im Voraus durch das Justizprüfungsamt auf seiner Homepage bekannt gemacht.


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Was sind die Pflichtfächer?


Die Pflichtfächer sind Prüfungsgegenstand in der staatlichen Pflichtfachprüfung. Sie sind in § 7 des Juristenausbildungsgesetzes aufgelistet. Die universitären Veranstaltungen, die in den Pflichtfächern angeboten werden, finden sich im ersten Abschnitt des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses.

Der Fachbereich empfiehlt, die Lehrveranstaltungen in der Reihenfolge zu besuchen, die der Studienplan vorsieht. Eine abweichende Reihenfolge ist zulässig, soweit sich aus der Zwischenprüfungsordnung nichts anderes ergibt.


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Studienplan für das Studium der Pflichtfächer


Der Studienplan ist darauf ausgelegt, dass alle Pflichtfachveranstaltungen innerhalb der ersten fünf Studiensemester besucht werden können. Er sieht bei Aufnahme des Studiums ab dem Wintersemester 2012/13 folgende Veranstaltungsreihenfolge vor (den Studienplan für die Studienaufnahme vor dem Wintersemester 2012/13 finden Sie hier).

Bei Studienbeginn zum Wintersemester:

 

1. Semester:

Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG und - bei Besuch im ersten Studienjahr! - zugleich fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG)
Einführung in das Privatrecht (einschließlich Allgemeiner Teil des BGB) verbunden mit der Einführung in die Rechtswissenschaft (rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG), dazu Tutorien
Strafrecht Allgemeiner Teil, dazu Arbeitsgemeinschaften
Verfassungsrecht: Grundrechte, dazu Arbeitsgemeinschaften

 

2. Semester:

Einführung in die Rechtssoziologie (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG und - bei Besuch im ersten Studienjahr! - zugleich fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG)
Allgemeines Schuldrecht und Besonderes Schuldrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Strafrecht Besonderer Teil I, dazu Arbeitsgemeinschaften
Verfassungsrecht: Staatsorganisationsrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften

 

3. Semester:

Grundzüge der Rechtsphilosophie (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG und - bei Besuch im ersten Studienjahr! - zugleich fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG)
Sachenrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Strafrecht Besonderer Teil II
Allgemeines Verwaltungsrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Europarecht I
Verwaltungsprozessrecht
Fremdsprachen

 

4. Semester:

Gesellschaftsrecht
Individualarbeitsrecht
Zivilprozessrecht I
Besonderes Verwaltungsrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Grundzüge des Erbrechts
Europarecht II

 

5. Semester:

Methodenlehre der Rechtswissenschaft (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG)
Zivilprozessrecht II
Handelsrecht
Grundzüge des Familienrechts
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Strafprozessrecht I
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

 

6. Semester:

Schlüsselqualifikation


Welche Veranstaltungen als Fremdsprachenveranstaltung, welche zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen in Betracht kommen und ab welchem Semester der Besuch der jeweiligen Veranstaltung empfohlen wird, kann den Abschnitten IV (bezüglich der fremdsprachigen Lehrveranstaltungen) und V (bezüglich der Schlüsselqualifikationen) des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses entnommen werden. Zu beachten ist, dass eine Fremdsprachenveranstaltung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG erfolgreich besucht worden sein muss.

Es muss daher im Rahmen der Fremdsprachenveranstaltung ein Leistungsnachweis über eine bestandene Prüfung erworben werden, um sie  als Zulassungsvoraussetzung bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung einbringen zu können.


Zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation genügt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG der (bloße) Besuch der betreffenden Veranstaltung.

Die Fortgeschrittenenübungen im Bürgerlichen, Straf- und Öffentlichen Recht finden in jedem Semester statt.

 

Bei Studienbeginn zum Sommersemester sieht der Studienplan folgende Veranstaltungsreihenfolge für die Pflichtfachveranstaltungen vor:

 

1. Semester:

Einführung in das Privatrecht (einschließlich Allgemeiner Teil des BGB) verbunden mit der Einführung in die Rechtswissenschaft (rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG), dazu Tutorien
Verfassungsrecht: Staatsorganisationsrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Fremdsprachen

 

2. Semester:

Einführung in die Rechts- und Verfassungsgeschichte (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG und - bei Besuch im ersten Studienjahr! - zugleich fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG)
Grundzüge der Rechtsphilosophie (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG und - bei Besuch im ersten Studienjahr! - zugleich fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG)
Strafrecht Allgemeiner Teil, dazu Arbeitsgemeinschaften
Verfassungsrecht: Grundrechte, dazu Arbeitsgemeinschaften
Europarecht I

 

3. Semester:

Einführung in die Rechtssoziologie (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG und - bei Besuch im ersten Studienjahr! - zugleich fachübergreifende sozialwissenschaftlich-rechtswissenschaftliche Einführungslehrveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. a JAG)
Allgemeines Schuldrecht und Besonderes Schuldrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Strafrecht Besonderer Teil I, dazu Arbeitsgemeinschaften
Europarecht II

 

4. Semester:

Methodenlehre der Rechtswissenschaft (Grundlagenveranstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. b JAG)
Sachenrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Allgemeines Verwaltungsrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Strafrecht Besonderer Teil II
Strafprozessrecht I
Verwaltungsprozessrecht

 

5. Semester:

Gesellschaftsrecht
Individualarbeitsrecht
Zivilprozessrecht I
Grundzüge des Erbrechts
Besonderes Verwaltungsrecht, dazu Arbeitsgemeinschaften
Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene
Schlüsselqualifikation



6. Semester:

Grundzüge des Familienrechts
Handelsrecht
Zivilprozessrecht II
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene


Welche Veranstaltungen als Fremdsprachenveranstaltung, welche zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen in Betracht kommen und ab welchem Semester der Besuch der jeweiligen Veranstaltung empfohlen wird, kann den Abschnitten IV (bezüglich der fremdsprachigen Lehrveranstaltungen) und V (bezüglich der Schlüsselqualifikationen) des elektronischen Vorlesungsverzeichnisses entnommen werden. Zu beachten ist, dass eine Fremdsprachenveranstaltung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. e JAG erfolgreich besucht worden sein muss.

Es muss daher im Rahmen der Fremdsprachenveranstaltung ein Leistungsnachweis über eine bestandene Prüfung erworben werden, um sie als Zulassungsvoraussetzung bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung einbringen zu können.


Zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation genügt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 lit. d JAG der (bloße) Besuch der betreffenden Veranstaltung.

Die Fortgeschrittenenübungen im Bürgerlichen, Straf- und Öffentlichen Recht finden in jedem Semester statt.