Schwerpunktprüfung
- Schwerpunktbereichsprüfung
- Was ist die Schwerpunktbereichsprüfung?
- Fristen und Termine
- Hier finden Sie die voraussichtlichen Prüfungstermine.
- Ausgestaltung der Schwerpunktbereichsprüfung
- Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeitsaufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 4 Wochen und einer mündlichen Prüfung mit einer Prüfungsdauer von 20 Minuten
- Anmeldung
- Die Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung hat über einen schriftlichen Antrag zu erfolgen, der an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses zu richten ist.
- Freiversuch ("Freischuss")
- Erfolgt die Meldung zur Schwerpunktbereichsprüfung so rechtzeitig, dass die Prüfung spätestens nach der Vorlesungszeit des achten Fachsemesters abgelegt wird, gilt die Prüfung im Fall des Nichtbestehens trotz Erbringung aller vorgesehenen Prüfungsleistungen als nicht unternommen. Die bestandene Prüfung kann innerhalb eines Jahres zur Notenverbesserung wiederholt werden.
- Wiederholung der Prüfung
- Liegen die Voraussetzungen des sog. "Freiversuchs" vor, kann ein Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung gestellt werden.