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Muss ich für die Teilnahme an den Fortgeschrittenenübungen die Zwischenprüfung insgesamt bestanden haben?


Nein! Die Teilnahme an den Fortgeschrittenenübungen ist gemäß § 1 Abs. 3 ZwPrO zwar auch ohne den Nachweis einer vorher erbrachten Zwischenprüfung möglich.

Allerdings muss unterschieden werden:

  • Für Studierende, die ihr Studium in einem Wintersemester aufgenommen haben, kann der Fachbereich dies nicht empfehlen (zum einen hat diese Gruppe die Zwischenprüfung regelmäßig bereits nach 3 Fachsemestern vollständig erbracht; zum anderen ist vorher keines der drei Rechtsgebiete vollständig absolviert, sodass das materielle Wissen i.d.R. nicht ausreichend ist).
  • Bei Studierenden, die ihr Studium in einem Sommersemester aufgenommen haben (und die Zwischenprüfung möglicherweise erst nach 4 Fachsemestern abgeschlossen haben), kann im 3. Fachsemester die Teilnahme an der Fortgeschrittenenübung im Strafrecht sinnvoll sein, da die erforderlichen Grundlagenkenntnisse in diesem Rechtsgebiet i.d.R. mit Ablauf des 2. Fachsemesters erworben sind.

In jedem Fall raten wir aus unserer Erfahrung zu einer sorgfältigen Prüfung der eigenen Leistungsfähigkeit und des eigenen Kenntnisstands, bevor bereits vor Abschluss der Zwischenprüfung mit einer der Fortgeschrittenenübungen begonnen wird.