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Die Bedeutung der Schwerpunktbereiche

 

Das erste juristische Staatsexamen besteht für alle Studierenden aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung und einer universitären Prüfung. Die staatliche Pflichtfachprüfung bezieht sich auf die Pflichtfächer. Sie besteht in Hessen aus sechs Klausuren (zwei im Bürgerlichen Recht, zwei im Öffentlichen Recht, eine im Strafrecht und eine im Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht) und einer mündlichen Prüfung im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Sie zählt insgesamt 70 %.

Die universitäre Prüfung bezieht sich auf den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich. Die Prüfung besteht an der Justus-Liebig-Universität Gießen aus einer Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Sie zählt insgesamt 30 %. Dort entfallen 20 % auf die Hausarbeit und 10 % auf die mündliche Prüfung.