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BAG Moot-Court

Im Wintersemester 2023/24 findet der 9. BAG Moot Court statt. Wir freuen uns über Ihre Interesse und betreuen Sie gern bei einer Teilnahme.

Das Bundesarbeitsgericht hat bisher acht Mal einen arbeitsrechtlichen Moot-Court-Wettbewerb im Abstand von jeweils zwei Jahren angeboten. In diesem Wettbewerb geht es darum, dass Teams aus jeweils zwei oder drei Studierenden einen arbeitsrechtlichen Fall entweder für den Kläger oder für den Beklagten bearbeiten und gegeneinander antreten müssen. Zunächst ist ein Schriftsatz zu entwerfen und bei Gericht einzureichen. Später finden in den Verhandlungssälen des Bundesarbeitsgerichts vor "echten" Richtern des Bundesarbeitsgerichts die mündlichen Verhandlungen statt. Insgesamt können bis zu 32 Teams von allen deutschen Universitäten teilnehmen. Die Teams müssen von einem arbeitsrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl der jeweiligen Fakultät vorgeschlagen werden.

Bisher wurden vier studentische Teams jeweils von den Professoren Walker und Baeck in diesen Moot-Court-Wettbewerben betreut und zu den mündlichen Verhandlungen beim Bundesarbeitsgericht begleitet. Die Teams haben jeweils mit schönem Erfolg und großem persönlichen Gewinn teilgenommen.