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Magisterstudium MJI

Magisterstudiengang: Magister/Magistra Juris Internationalis (MJI)

Neben dem Studiengang zur Ersten juristischen Prüfung hat der Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen einen weiteren selbständigen Magisterstudiengang mit Schwerpunkt im europäischen und internationalen Recht von 8 Semestern eingerichtet. Er soll die Studierenden befähigen, auf Grund des Erwerbs rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eine juristische Berufstätigkeit mit besonderem Schwerpunkt auf internationalen oder europäischen Gebieten auszuüben.

Er wird mit dem Magistergrad auf Grund einer Magisterarbeit, vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Während des Studiums sind besondere Leistungsnachweise im internationalen, europäischen und vergleichenden Recht zu erbringen und ein Studium, das in seiner Dauer einem Studienjahr entspricht, an ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Studieneinrichtungen zu absolvieren.

Der Studiengang ist zwar gegenüber dem Studiengang zur Ersten juristischen Prüfung völlig selbständig, kann aber mit diesem eng verknüpft werden. Dazu ist eine Doppeleinschreibung für beide Studiengänge erforderlich. Die im Studiengang zur Ersten juristischen Prüfung erbrachten Studienzeiten und -leistungen können voll auf den Studiengang MJI angerechnet werden. Wird die Magisterprüfung nach der Ersten juristischen Prüfung abgelegt, können die dort geschriebenen Klausuren angerechnet werden. An die Stelle der mündlichen Prüfungen kann eine Disputation über die Magisterarbeit treten.

Auskünfte zum Studiengang erteilt Herr Dr. Volker Stiebig. Die Prüfungsverwaltung ist bei Frau Beate Leckebusch belegen.

 

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