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Diplomjuristin / Diplomjurist (Universität Gießen)

Die Justus-Liebig-Universität Gießen verleiht durch ihren Fachbereich Rechtswissenschaft den Hochschulgrad „Diplomjuristin (Universität Gießen)“ oder „Diplomjurist (Universität Gießen)“ in der jeweils zutreffenden Sprachform (abgekürzt: Dipl.-Jur. Univ.).

 

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen, die

  1. die beiden letzten Semester vor der Meldung zur ersten juristischen Staatsprüfung oder vor der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität studiert und
  2. erfolgreich die erste juristische Staatsprüfung oder die erste Prüfung (staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) nach dem hessischen Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) in der jeweils gültigen Fassung abgelegt haben.

Sollten Sie bereits anderweitig einen vergleichbaren Titel auf der Basis der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten Prüfung beantragt oder erworben haben, ist die Verleihung des Hochschulgrades ausgeschlossen.

 

Die Verwaltungsgebühr beträgt 50,00 Euro.

 

In der Rubrik "Nützliche Links" in der rechten Navigationsleiste finden Sie das Antragsformular mit weiteren Hinweisen sowie die Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades.