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VWL I: Dr. Johannes Paha und Daniel Herold, M.Sc. präsentieren ihre Forschung auf der 32. Jahrestagung der EALE

Bei der 32. Konferenz der European Association of Law and Economics (EALE) von 17.-19.09.2015 in Wien stellten Dr. Johannes Paha und Daniel Herold ihre aktuelle Forschung vor.

 

 

Dr. Johannes Paha stellte die Ergebnisse einer Gemeinschaftsarbeit mit Samuel de Haas zu den wettbewerblichen Wirkungen von Minderheitsbeteiligungen vor. Dabei handelt es sich um ein wettbewerbspolitisch aktuelles Thema. Während z.B. das deutsche Bundeskartellamt den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen zwischen Unternehmen, die sich im gleichen Markt als Wettbewerber gegenüber stehen, kartellrechtlich überprüft, wird ein solcher Anteilserwerb auf europäischer Ebene bislang nicht überprüft. Jedoch bestehen aktuell Bestrebungen, einen solchen Erwerb auch auf EU-Ebene der Fusionskontrolle zu unterwerfen. Zumindest im Hinblick auf die Gefahr einer durch Minderheitsbeteiligungen erleichterten Kartellbildung können Paha und de Haas zeigen, dass eine Untersuchung im Rahmen der Fusionskontrolle nicht zwingend nötig ist. Schließlich ist eine solche Überprüfung mit Kosten sowohl für das Unternehmen als auch die Wettbewerbsbehörde verbunden. Gerade wenn die Wettbewerbsbehörde eine aktive Suche nach Kartellen betreibt, ist eine erhöhte Kartellierungsgefahr durch den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen nur in wenigen Fällen zu erwarten.

 

Daniel Herold präsentierte seine Forschung zum Thema Signalwirkung von kartellrechtlichen Compliance Programmen. Bei der vorgestellten Arbeit handelt es sich um die spieltheoretische Analyse eines Sender-Empfänger Signaling Modells. Investitionen in Compliance Maßnahmen werden in diesem Modell als Signale verstanden. Der Sender des Signals ist ein informierter Unternehmensvertreter auf einer hohen Unternehmensebene, der über die rechtlichen Konsequenzen einer Kartellrechtsverletzung informiert ist. Ein Mitarbeiter auf einer niedrigeren Ebene der Unternehmenshierarchie muss ohne dieses Wissen entscheiden, ob ein Engagement an einem Kartell für das Unternehmen profitabel ist und stellt den Empfänger dar. Weiterhin hat der Sender die Möglichkeit, persönliches Engagement in Compliance zu zeigen, was allein beim Sender Kosten verursacht. Damit liefert das Papier einen ersten modelltheoretischen Ansatz für das Konzept des tone-at-the-top, das eine persönliche Verantwortung (bspw. durch eine Vorbildfunktion) für rechtstreues Verhalten des Unternehmens bei hochrangigen Unternehmensvertretern sieht. Das Modell liefert die Erkenntnis, dass die reinen Investitionen in Compliance Programme dazu beitragen können, rechtstreues Verhalten sicherzustellen. Investments können dabei günstiger für das Unternehmen sein, wenn der Manager durch höhere Bonuszahlungen für den Aufwand seines Engagements kompensiert werden kann. Bezieht man persönliche Haftung des Senders oder des Empfängers in die Betrachtung mit ein, so folgt, dass die Bestrafung des Senders lediglich den Koordinationsprozess im Unternehmen stört. Wird die illegale Handlung des Empfängers direkt geahndet, so erschwert dies die Koordination auf kollusives Verhalten. Es stellt sich also heraus, dass sowohl seitens der Behörden als auch seitens der Unternehmen sorgfältig darauf geachtet werden sollte, eher die ausführenden Personen für rechtsbrüchiges Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen.