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VWL I: Professor Götz stellt Ergebnisse des Buchpreisbindungsprojekts auf Pressekonferenz in Berlin vor

Am 8. November 2019 hat Professor Götz im Rahmen einer vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels veranstalteten Pressekonferenz in Berlin Ergebnisse eines an der Professur VWL I durchgeführten Forschungsprojektes zu den ökonomischen Wirkungen einer Buchpreisbindung vorgestellt. Ziel des im April 2018 angelaufenen und durch vom Börsenverein bereitgestellte Drittmittel finanzierten Forschungsprojektes ist die wissenschaftliche und evidenzbasierte Einordnung des Regulierungsinstruments Buchpreisbindung. Zentrale Grundlage des Forschungsprojekts ist eine mit Unterstützung des Börsenvereins aufgebaute Datenbasis, die in Umfang und Tiefe Forschern so noch nicht zur Verfügung stand. Neben einer Analyse von im engeren Sinne ökonomischen Indikatoren wie Anbieterkonzentration und Vielfalt auf der Einzelhandelsebene sollte auch Evidenz zur Frage geliefert werden, inwieweit die Buchpreisbindung die im Buchpreisbindungsgesetz festgelegten kulturpolitischen Ziele erreicht. 

Das Buchpreisbindungsgesetz gibt es seit dem 1. Oktober 2002. Es verpflichtet alle Verlage und Importeure dazu, einen festen Buchpreis festzulegen, der dann für mindestens 18 Monate ab Erscheinungsdatum eines Werkes gilt. Dieser Eingriff in die freie Preissetzung auf der Einzelhandelsebene wird insbesondere damit gerechtfertigt, dass dem Buch als Kulturgut eine Sonderstellung zukomme und die Preisbindung ein vielfältiges Buchangebot sowie eine flächendeckende Versorgung durch stationäre Buchhandlungen gewährleiste.

Allerdings hat die Monopolkommission, das beratende Gremium der Bundesregierung in Fragen der Wettbewerbspolitik und Regulierung, den Nutzen und die Schutzwirkung der Buchpreisbindung in einem Sondergutachten vom Mai 2018 in Frage gestellt. Insbesondere stehe dem "schwerwiegenden Markteingriff" durch das Buchpreisbindungsgesetz ein nicht hinreichend definiertes Schutzziel "Kulturgut Buch" gegenüber und die Auswirkungen der Preisbindung auf bspw. die Titelvielfalt seien darüber hinaus ambivalent. Der Anlass zu diesem Gutachten der Monopolkommission war u.a. ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, in dem dieser die Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente mit Blick auf ausländische Versandapotheken als rechtswidrig eingestuft hatte.

Insbesondere der in Gutachten als auch EuGH-Verfahren häufige Verweis auf mangelnde empirische Evidenz haben letztlich den Börsenverein des Deutschen Buchhandels dazu bewogen, sowohl ein ökonomisches Forschungsprojekt als auch ein juristisches Gutachten in Auftrag zu geben, um die Faktenbasis der Diskussion zu stärken und die rechtliche Lage abklären zu lassen. Die grundlegenden Ergebnisse beider Forschungsstränge wurden jetzt Anfang November 2019 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin den in größerer Anzahl erschienen Pressevertretern vorgestellt. Neben Professor Götz nahmen dabei außerdem der Rechtswissenschaftler Prof. Andreas Fuchs (Universität Osnabrück), der das Rechtsgutachten angefertigt hatte, Dr. Christian Sprang (Justiziar des Börsenvereins) sowie Annerose Beurich, die Inhaberin der Buchhandlung stories! in Hamburg, teil.   

                                                      

                Prof. Andreas Fuchs, Dr. Christian Sprang, Annerose Beurich und Prof. Georg Götz (v.l.) im Haus der Bundespressekonferenz (Foto: Cordula Giese)

Die dabei von Professor Götz vorgetragenen Ergebnisse des an der Professur VWL I durchgeführten Forschungsprojekts basieren auf empirischen Analysemethoden unter Verwendung eines umfangreichen Datensatzes mit internationalen Statistiken zu Ländern mit und ohne einer Buchpreisbindung. Darunter befinden sich Abverkaufsdaten und Bestsellerlisten, Zahlen zur Buchproduktion und bibliographische Angaben, Buchhandelsstatistiken sowie Konsumentenbefragungen. Die gefundenen empirischen Ergebnisse können durch die drei folgenden Thesen zusammengefasst werden: 

  1. Die Preisbindung garantiert ein breiteres Netz an unabhängigen Buchhandlungen und der stationäre Buchhandel wiederum fördert die Nachfrage nach Büchern. Nach der Abschaffung der Buchpreisbindung in Großbritannien  Mitte der 1990er Jahre ist die Anzahl stationärer Buchhandlungen dort sehr viel stärker zurückgegangen als es im gleichen Zeitraum für Deutschland der Fall gewesen ist. Der unabhängige Bucheinzelhandel weist in Deutschland heute einen sehr viel größeren Marktanteil am Gesamtumsatz aus (30%) als dies in UK der Fall ist (5-10%). Gleichzeitig zeigen die Ergebnisse der ökonomischen Forschung, dass der stationäre Handel die Buchnachfrage fördert. So kann mehr als die Hälfte des Absatzrückgangs (ca. 3,5 Mio. Bücher) zwischen 2014 und 2017 durch die Schließung von Buchhandlungen erklärt werden. Die mit dem rückläufigen Trend in der Anzahl an stationären Buchhandlungen einhergehende gesunkene Nachfrage nach Büchern kann also nur zu einem gewissen Teil durch E-Books und den Online-Handel aufgefangen werden. 
  2. In Ländern mit Buchpreisbindung steigen die Buchpreise im Zeitablauf im Schnitt weniger stark an als in Ländern ohne Buchpreisbindung. Der Vergleich zwischen Deutschland (mit Buchpreisbindung) und UK (ohne Buchpreisbindung) zeigt, dass die Preise in Deutschland von 1996, dem Ende der Buchpreisbindung im Vereinigten Königreich, bis 2018 im Schnitt mit 29% deutlich weniger stark angestiegen sind als das im gleichen Beobachtungszeitraum in UK der Fall gewesen ist (80% Preisanstieg). Im Einzelnen sind die Preise für Bestseller in UK durch die Aufhebung der dortigen Buchpreisbindung aufgrund von Rabatten für Endkunden zwar relativ gesehen günstiger geworden, dennoch gleicht dies nicht die für alle Bücher erhöhte unverbindliche Preisempfehlung (UVP) aus, sodass diese im Durchschnitt teurer werden. 
  3. Die Buchpreisbindung fördert weniger bekannte Autorinnen und Autoren bzw. den Absatz von Titeln jenseits der Bestsellerlisten. Die Kernfrage zu dieser These war, welcher Absatzkanal entscheidend ist, damit Titel es in die Top-20-SPIEGEL- Bestsellerliste schaffen. Dazu wurden verschiedene Verkaufskanäle verglichen, indem der Absatz je Kanal (also E-Commerce und stationärer Handel) in der Woche betrachtet wurde, deren Verkäufe den Eintritt in die Top-20-Bestsellerliste bestimmen. Zusätzlich wurde die Schwelle für den Eintritt in die Top-20-Bestsellerliste berechnet (also im Prinzip die Anzahl verkaufter Exemplare für die Top-21), um zu überprüfen, auf wie viele abgesetzte Exemplare ein Titel insgesamt auch hätte verzichten können, um es trotzdem noch in die Top-20-Bestsellerliste geschafft zu haben. Betrachtet wurden dabei nur solche Titel, die frühstens 3 Wochen nach Veröffentlichung auf der Top-20-Bestsellerliste geführt wurden. Titel, die dies bereits innerhalb der ersten zwei Wochen geschafft hatten ("Blockbuster"), wurden ausgeschlossen. Die dadurch gewonnen Ergebnisse zeigen, dass der stationäre Handel für 97,1% dieser 420 Titel unverzichtbar gewesen ist. Vereinfacht ausgedrückt kann man also feststellen, dass es der Großteil der in der Analyse mit eingebundenen Titel ohne den Vertriebskanal stationärer Handel gar nicht erst in die Top-20-Bestsellerliste des SPIEGELs geschafft hätte. 

Insgesamt deuten die Ergebnisse der ökonomischen Forschung darauf hin, dass der stationäre Buchhandel durch die Buchpreisbindung gestärkt wird und eine maßgebliche Bedeutung für die Nachfrage nach Büchern und Vielfalt an Buchtiteln hat. Diese Ergebnisse sollen in den nächsten Monaten in akademischen Journals veröffentlicht werden. 

Der Rechtswissenschaftler Prof. Andreas Fuchs kommt in seinem ebenfalls vorgestellten Gutachten zu dem Fazit, dass die deutsche Buchpreisbindung auch mit dem EU-Recht vereinbar sei. Dabei argumentiert er, dass ausländischen Versandunternehmen der Zugang zum deutschen Buchmarkt durch die Preisbindung nicht erschwert werde und die positiven Auswirkungen der Preisbindung den ausgeschalteten Preiswettbewerb auf Handelsebene kompensierten. Annerose Beurich unterstrich letztlich mit ihren Ausführungen auf der Pressekonferenz die Bedeutung der Buchpreisbindung für den stationären Buchhandel, indem sie einen kurzen Einblick in den Alltag einer Buchhändlerin gab. Ihrer Meinung nach könnten Buchhändlerinnen und Buchhändler mit einem einfachen Satz ("Das müssen Sie lesen") dafür sorgen, dass Nischentitel, die letztlich für die Vielfalt auf dem deutschen Buchmarkt sorgen, überhaupt erst verkauft werden. 

Die Pressekonferenz kann noch einmal in voller Länge auf der Seite des Börsenvereins sowie auf Youtube verfolgt werden. Die Seite des Börsenvereins bietet auch Zugriff auf die zugrundeliegenden Präsentationen. Außerdem hat die Professur VWL I am 14. und 15. November 2019 einen vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gesponserten und hochkarätig besetzten internationalen Workshop zum Thema "Economics of Fixed Book Price (FBP) Systems" in Gießen veranstaltet.