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VWL I: Daniel Herold vertritt Professur VWL I bei der Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik

 

Bei der offenen Tagung des Vereins für Socialpolitik (VfS) von 6.-9. September 2015 in Münster stellte Daniel Herold, M.Sc., seine Forschung zum Thema Vergütungsschemata und Kartellrechts-Compliance vor. Compliance Programme im Allgemeinen dienen in Unternehmen dem Zweck, rechtswidriges Verhalten zu verhindern. In dem präsentierten Arbeitspapier analysiert Herr Herold wie Anreizverträge auf das Kartellierungsverhalten von Unternehmensvertretern wirken können. Es mag intuitiv sein, dass zu hohe Gewinnziele eindeutig rechtsbrüchiges Verhalten fördern können. Spannend ist hingegen, dass auch zu niedrige Gewinnziele Manager dazu verleiten können, an einer illegalen Absprache teilzunehmen. Ein Compliance System wird hinter seiner maximal möglichen Effektivität zurückbleiben, wenn es die Arbeitsverträge und Vergütungsschemata der Manager nicht adäquat einbezieht.

Allerdings zeigt das Modell, dass auch solche Unternehmen einen Anreiz haben, in Compliance Programme zu investieren, wenn sie explizit rechtswidriges Verhalten ihrer Mitarbeiter provozieren wollen. Dieser Effekt resultiert letztlich aus der Kronzeugenregelung, denn intern zu Tage geförderte Beweise – gewonnen z.B. durch Compliance Programme – können dazu verwendet werden, die Bußgelder zu reduzieren. Dies sollte bei der aktuellen Debatte speziell zum Thema der Bußgeldreduktion für die bloße Existenz von Compliance Programmen im Unternehmen berücksichtigt werden. 

Mit diesem Vortrag ergab sich die Möglichkeit, die Universität Gießen auf der größten deutschen Konferenz für Volkswirtschaftslehre zu vertreten, bei der junge Wissenschaftler die Möglichkeit erhalten, neben renommierten Größen Ihres Fachs die eigene Forschung zu präsentieren und wertvolle Kommentare zu erhalten.