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Projekt: Compliance-Programme in Kartellrecht und Wettbewerbsökonomie_Alt

Wie können Kartellabsprachen zwischen Unternehmen bestmöglich vermieden werden? Antworten auf diese Frage liefert das hier vorgestellte Projekt der Volkswirte Univ.-Prof. Dr. Georg Götz, Dr. Johannes Paha und Daniel Herold, M.Sc.

Zur Beantwortung dieser Frage wurden im Jahr 2014 Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt, welche Maßnahmen zur Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften diese bereits implementiert hatten und wie deren Maßnahmen zum Management kartellrechtlicher Risiken konkret aussehen (zum Download der Studienergebnisse). Diese Umfrage wird Anfang 2015 auf das englischsprachige Ausland erweitert. Parallel hierzu werden modelltheoretische Analysen zur Kartellrechts-Compliance angestellt (z.B. zu Compliance-konformen Entlohnungssystemen und zur Wirkung von Compliance-Schulungen).

Fragen zu unserem Forschungsprojekt beantworten wir Ihnen gerne. Bitte treten Sie mit Herrn Dr. Paha unter der Telefonnummer 0641 - 99 22 052 in Kontakt oder schreiben Sie eine E-Mail an compliance@wirtschaft.uni-giessen.de.

 

Aktuelles | Problemstellung | Ziel | Ergebnisse | Veröffentlichungen | Drittmittelfinanzierung | Ablaufplan | Berichterstattung


Aktuelles:


Problemstellung:

Verstöße gegen das Kartellverbot des Artikels 101 AEUV bzw. des § 1 GWB werden nicht selten mit Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe geahndet (siehe z.B. die Kartellstatistiken der Europäischen Kommission). Unternehmen begegnen diesem Risiko für den wirtschaftlichen Erfolg u.a. mit der Einführung von Compliance-Programmen. Diese sollen sicherstellen, dass sich alle Mitarbeiter eines Unternehmens Kartellrechtskonform verhalten. Entsprechend definiert die Europäische Kommission:

Compliance means respecting the law.
In the competition field, it means business proactively respecting competition rules.

Sowohl die Europäische Kommission als auch das deutsche Bundeskartellamt erkennen den Wert von Compliance-Programmen zwar grundsätzlich an, berücksichtigen deren Vorhandensein bei der Bußgeldbemessung jedoch nicht:

The Commission welcomes and supports all compliance efforts by companies [...].
For the purpose of setting the level of fines [...] the mere existence of a compliance
programme will not be considered as an attenuating circumstance.

 

Ziel:

Unser Projekt dient der Erforschung der bestmöglichen Ausgestaltung von Programmen zur Kartellrechts-Compliance. So soll die bestehende Forschung sowohl um neue empirische Ergebnisse aus unserer Befragung als auch um modelltheoretische Konzepte zur Compliance ergänzt werden. Die bislang noch bestehenden Wissensdefizite erschweren die theoretische Fundierung und praktische Ausgestaltung moderner Compliance-Programme.

Das Oberziel unserer Forschung besteht in der Schaffung einer objektiven, wissenschaftlichen Grundlage, damit Unternehmen Compliance-Programme zielgerichtet ausgestalten und deren Wirksamkeit mit Wettbewerbsbehörden diskutieren können. Im Rahmen unserer Arbeit soll folglich eine gute Kenntnis jener Faktoren geschaffen werden, die Kartellrechtsverstöße begünstigen. Darauf aufbauend analysieren wir, wie diesen Faktoren gezielt entgegen gewirkt werden kann, um rechtskonformes Verhalten sicherzustellen und eine Schädigung des Unternehmens durch einen Kartellrechtsverstoß zu vermeiden.

 

Ergebnisse:

Im Rahmen unserer breit angelegten Studie wurden rund 90 große Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowohl zur Ausgestaltung als auch zur Wirksamkeit der von ihnen durchgeführten Compliance-Maßnahmen befragt.

Mehr als 80% der befragten Unternehmen gaben an, in der mangelhaften Kenntnis zumindest einzelner Mitarbeiter über das Kartellrecht sowie die drohenden Konsequenzen (z.B. Bußgelder, Schadensersatzzahlungen) einen Risikofaktor für das Eingehen von Verstößen gegen das Kartellverbot zu sehen. Änderungen im ökonomischen Umfeld (z.B. eine einbrechende Nachfrage oder verstärkte Importkonkurrenz) werden nur von weniger als 40% der Teilnehmer zu den Risikofaktoren gezählt. Diese Einschätzung ist überraschend. Gerade Änderungen im Wettbewerbsumfeld der Unternehmen und damit verbundene Gewinneinbrüche, konnten in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Kartellabsprachen beobachtet werden.

Entsprechend dieser Risikoeinschätzung führen mehr als 90% der befragten Unternehmen Schulungsmaßnahmen durch, um ihre Mitarbeiter über die Grundlagen des Kartellrechts aufzuklären. Mehr als 80% geben ihren Mitarbeitern Regeln zum korrekten Verhalten im Umgang mit Wettbewerbern vor. Immerhin etwas mehr als 70% der befragten Unternehmen gaben zwar an, im Unternehmen aktiv nach kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen zu fahnden. Bei genauerer Betrachtung findet diese aktive Suche jedoch oft rein anlassbezogen oder als Nebenprodukt sonstiger Prüfungshandlungen statt.

Unsere Studie zeigt, dass vor allem große Unternehmen und solche mit Kartellerfahrung bereits heute umfangreiche Maßnahmen durchführen, um zukünftige Preisabsprachen zu verhindern. Es zeigt sich jedoch auch, dass gerade bei Maßnahmen zur Risikofrüherkennung (d.h. bei der aktiven und präventiven Suche nach Risiken im Marktumfeld der Unternehmen) weitere Möglichkeiten bestehen, die aktuellen Compliance-Anstrengungen noch schlagkräftiger zu gestalten.

Download der Studie

 

Veröffentlichungen
  • Götz, G., Herold, D. und Paha, J. (2014.a). „Kartellrechtliche Compliance-Programme – Vom Risikobewusstsein zur Risikosteuerung.“ Erscheint in: Sammelband des BCM zum Thema Compliance
  • Götz, G., Herold, D. und Paha, J. (2014.b). "Forschungsprojekt Kartellrechts-Compliance: Wie Compliance-Maßnahmen Kartellrechtsverstöße verhindern und zum Unternehmenserfolg beitragen können." Justus-Liebig-Universität Gießen (Hrsg.). Online-Publikation. http://goo.gl/W0s56U
  • Herold, Daniel (2014). "A Principal-Agent Model of Competition Law Compliance." Unveröffentlichtes Arbeitspapier 

 

Drittmittelfinanzierung:

  • DAAD-Förderung einer Kongressreise: Earie 2014, Daniel Herold, M.Sc.
  • DAAD-Förderung einer Kongressreise: Earie 2014, Dr. Johannes Paha
  • DFG-Beihilfe zum Aufbau internationaler Kooperationen, Dr. Johannes Paha
  • Forschungsbeihilfe der JLU zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern, Dr. Johannes Paha

 

  • Den o.g. Institutionen gilt unser herzlicher Dank für die Unterstützung dieses Forschungsprojekts zur kartellrechtlichen Compliance.

 

Ablaufplan:
  • 2015, Januar (geplant): Beginn der Umfrage (2. Welle)
  • 2014, November: Planung zur Ausweitung der Umfrage auf das englischsprachige Ausland
  • 2014, Oktober: Anbahnung einer Forschungskooperation mit Prof. Daniel Sokol (University of Florida)
  • 2014, Juli: Veröffentlichung der Ergebnisse
  • 2014, Juni: Ende der Umfrage
  • 2014, seit März: Präsentation der Ergebnisse der theoretischen Arbeiten auf internationalen Fachtagungen
  • 2013, November: Start der Umfrage
  • 2013, Oktober: Start der modelltheoretischen Analysen
  • 2013, Juni-Oktober: Projektplanung

 

Berichterstattung