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Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester kann auf Grund von verschiedenen Gründen im Studierendensekretariat beantragt werden, welche Sie über den „Antrag auf Urlaubssemester in GUDE“ entnehmen können. 

Die Beantragung kann vor dem betreffenden Semester oder währenddessen beantragt werden. Auch in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Semesters kann ein Urlaubssemester rückwirkend beantragt werden, sofern in diesem Semester noch nicht der Versuch einer Leistungserbringung stattgefunden hat oder an einer Prüfung teilgenommen wurde.

Damit dem Antrag stattgegeben werden kann, ist je nach Antragstyp eine Befürwortung des Fachbereichs bzw. einer anderen Stelle (siehe Formular) notwendig. Sollten Sie eine Befürwortung des Dekanats FB 02 benötigen, kontaktieren Sie die Studienkoordination und reichen alle notwendigen Unterlagen ein.

Im Urlaubssemester ist es grundsätzlich nicht möglich Leistungsnachweise zu erbringen oder an Prüfungen teilzunehmen. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen aus dem vorigen Semester ist während der Beurlaubung allerdings möglich. Bei einer Beurlaubung aufgrund eines studienbedingten Auslandaufenthaltes ist es am Fachbereich 02 lediglich möglich an den Klausuren des Wiederholungstermins teilzunehmen. Studierende, welche auf Grund von Elternzeit, Pflege eines Angehörigen oder Mitwirkung als ernannte oder gewählte Vertreterin oder ernannter oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung sind in vollem Umfang berechtigt, an Lehrveranstaltungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.