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Pflichtpraktikum im BA Philosophie

Im Mehrfächerbachelor des GuK-Studiengangs ist im 1. Hauptfach ein Pflichtpraktikum vorgesehen. Dies ist in der Philosophie zu absolvieren, wenn Philosophie 1. Hauptfach ist. Hier finden Sie Informationen zum Praktikum.

Das Pflichtpraktikum im Bereich der Philosophie sieht vor, dass Sie praktische Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der möglichen außeruniversitären Berufsfelder der Philosophie erwerben.

Die aktuelle Modulbeschreibung sieht vor, dass Sie entweder ein 8-wöchiges Praktikum in einer Einrichtung absolvieren oder wahlweise zwei 4-wöchige Praktika in verschiedenen Einrichtungen. Auch eine Durchführung des Praktikums im Ausland ist möglich.
Mögliche Einrichtungen sind z. B.:

- Verlage
- Zeitungen
- Zeitschriften
- Wissenschaftsinstitutionen
- politische oder soziale Institutionen
- Stiftungen
- Unternehmen

Es liegt dabei in Ihrer Verantwortung, einen angemessen Praktikumsplatz zu finden. Bitte sprechen Sie Ihre Wahl im Vorfeld mit dem/der Praktikumsbeauftragten des Instituts für Philosophie ab. (Zuständigkeiten auf einen Blick)

Bestandteil des Praktikumsmoduls ist das Verfassen eines Praktikumsberichts. Dieser sollte Ihre Erfahrungen während des Praktikums vor dem Hintergrund einer philosophischen Fragestellung reflektieren. Die Festlegung eines Themas für den Praktikumsbericht müssen Sie mit Ihrem Betreuer besprechen, den Sie sich selbst aussuchen. Das Praktikum betreuen dürfen Lehrende am Institut für Philosophie, die prüfungsberechtigt für den BA-Studiengang sind (Liste der Prüfungsberechtigten), im allgemeinen ist die Betreuung durch den /die Praktikumsbeauftragte/n vorgesehen.

 

Die aktuelle Praktikumsordnung und das Formular für den Praktikumsvertrag, den Sie, ihre Praktikumsstelle und der Praktikumsbeauftragte unterschreiben müssen, finden Sie hier.