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Anerkennung bei Studien-/Ortswechsel

sb_Anerkennung bei Studien-/Ortswechsel

Anerkennung von Fachsemester/erbrachten Studienleistungen 

Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist nur möglich, wenn eine Anerkennung von mindestens einem Fachsemester vorliegt bzw. der Nachweis, dass der/die Antragssteller/in bereits ein oder mehrere Semester in demselben Studiengang immatrikuliert war. Achtung: Bei Bachelor und Masterstudiengängen ist i.d.R. immer eine Anerkennung der Leistungen notwendig und wenn diese nicht vorliegt, muss die Bewerbung für das erste Fachsemester erfolgen.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn das konkrete Fachsemester auch angeboten wird. In Studiengängen, die nur zum Wintersemester beginnen, werden im Sommersemester nur Veranstaltungen in „geraden“ Fachsemestern (2., 4., 6. usw.) und im Wintersemester entsprechend nur in "ungeraden" Fachsemestern angeboten. Eine Bewerbung setzt also eine Anerkennung für ein entsprechendes Fachsemester voraus.

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Anerkennungen in Lehramtsstudiengänge

Sollten bereits Leistungen in einem anderen Studiengang der JLU oder an einer anderen Hochschule erbracht haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen stellen.

Die nachfolgenden Regelungen gelten für L1, L2, L3 und L5, nicht jedoch für BBB!

Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der JLU anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine (Semester-)Anerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt. Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) oder im Prüfungsamt erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke der erbrachten Studienleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (Ihrer Hochschule).

Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im  Prüfungsamt des ZfL vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein!

Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig vom Stand des Anerkennungsverfahrens unbedingt fristgerecht bewerben müssen.

Welche Schritte zu unternehmen sind, sehen Sie auch in dieser grafischen Darstellung.

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs des Zentrum Lehrerbildung.

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Anerkennung von außeruniversitär erworbenen Kompetenzen für den Bachelorstudiengang Bewegung und Gesundheit

  • Studien- oder Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines äquivalenten Studiengangs erbracht wurden, der inhaltlich dem B.Sc. - Bewegung und Gesundheit an der JLU ähnelt, können von dem jeweiligen Modulverantwortlichen für eine Prüfungsleistung im Bachelor - Studiengang anerkannt werden. Zur Vereinfachung des Procederes finden Sie im Downloadbereich dementsprechende Anerkennungsformulare. Wurde Ihnen gegebenfalls eine Äquivalenz durch einen der Modulverantwortlichen bestätigt, reichen Sie das Anerkennungsformular bitte mit den dementsprechenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen (Originale oder beglaubigte Kopien) beim Prüfungsamt ein. Hier können die anerkannten Leistungen dann in FlexNow hinterlegt werden. Beachten Sie bitte, dass es ausschließlich Studierenden im 1. Fachsemester vom Studienbeginn 01.10. bis 31.12. des gleichen Jahres möglich ist Anerkennungen einzuholen. Diese müssen bis Ende des 1. Fachsemesters beim Prüfungsamt eingegangen sein. Darüber hinaus wird es nicht möglich sein, anderweitig erworbene Kompetenzen und Leistungen anerkennen zu lassen.

Beachten Sie bitte: Anrechenbare Leistungen müssen benotet sein!

Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!

 

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Anerkennung von außeruniversitär erworbenen Kompetenzen für den Masterstudiengänge Klinische Sporttherapie und Sportphysiologie (KSS) und Human Movement Analytics: Biomechanics, Motor Control, and Learning (HMA)

  • Studien- oder Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines äquivalenten Studiengangs erbracht wurden, der inhaltlich denen von KSS oder HMA ähnelt, können von dem jeweiligen Modulverantwortlichen für eine Prüfungsleistung im Bachelor - Studiengang anerkannt werden. Zur Vereinfachung des Procederes finden Sie im Downloadbereich dementsprechende Anerkennungsformulare. Wurde Ihnen gegebenenfalls eine Äquivalenz durch einen der Modulverantwortlichen bestätigt, reichen Sie das Anerkennungsformular bitte mit den dementsprechenden Studien- bzw. Prüfungsleistungen (Originale oder beglaubigte Kopien) beim Prüfungsamt ein. Hier können die anerkannten Leistungen dann in FlexNow hinterlegt werden. Beachten Sie bitte, dass es ausschließlich Studierenden im 1. Fachsemester vom Studienbeginn 01.10. bis 31.12. des gleichen Jahres möglich ist Anerkennungen einzuholen. Diese müssen bis Ende des 1. Fachsemesters beim Prüfungsamt eingegangen sein. Darüber hinaus wird es nicht möglich sein, anderweitig erworbene Kompetenzen und Leistungen anerkennen zu lassen.

Beachten Sie bitte: Anrechenbare Leistungen müssen benotet sein!

Hochschulwechslern empfiehlt der Prüfungsausschuss die Beratung durch die Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen!