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Arbeitsgruppenleiter im akademischen Mittelbau

Eckpunkte zur Ermöglichung der Einrichtung von selbstständigen Forschungsarbeitsgruppen im Mittelbau

Mit dem Ziel, die Drittmitteleinwerbung im Fachbereich zu steigern oder Drittmittelprojekte zu erhalten, kann es sinnvoll sein, auf Mittelbau-Ebene im Fachbereich Arbeitsgruppen einzurichten, die von einem/r Wissenschaftler/in im akademischen Mittelbau (Akademischer Rat/Rätin, Oberrat/rätin oder Direktor/in) geleitet werden. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Wissenschaftler im akademischen Mittelbau bei Neuberufungen übernommen werden oder sie selbstständig neue Forschungsgebiete erschließen, die sich nicht mit dem Forschungsgebiet der Professur, der sie zugeordnet sind, decken.

In solch einem Fall kann die Einrichtung einer Mittelbau-Arbeitsgruppe ermöglicht werden, wenn regelmäßig LOMZ (leistungsorientierte Mittelzuweisung) -fähige Drittmittel selbstständig durch den/die Mittelbau-Wissenschaftler/in eingeworben und die Ergebnisse eigenständig publiziert werden. Voraussetzung ist das Einverständnis des/der Professors/in, dem die Mittelbau-Stelle zugeordnet ist, und das Einverständnis des Dekanats.

Wird einem/r Akademischen Rat/Rätin, Oberrat/rätin oder Wissenschaftlichen Direktor/in die Einrichtung einer Mittelbau-Arbeitsgruppe ermöglicht und ihm/ihr Personal (z.B. technisch-administratives Personal oder Stellen für Doktoranden) zur Durchführung selbstständiger Forschung aus dem betroffenen Institut zugeordnet, wird das Dekanat - vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel - für die Dauer der Zuordnung eine akademische Hilfskraftstelle an der Einrichtung finanzieren, aus der das unterstützende Personal stammt, sofern der Umfang der zugeordneten Stelle(n) mindestens einer halben Vollzeitstelle entspricht.

Eine selbstständige Mittelbaugruppe wird in der Regel alle 3 Jahre, spätestens jedoch nach Ablauf des LOMZ-fähigen Drittmittelprojekts, für dessen Durchführung sie eingerichtet wurde, durch das Dekanat und den/die Professor/in, dem die Mittelbaustelle zugeordnet ist, evaluiert und ihre Weiterführung einvernehmlich geprüft. Der Anteil der Arbeitszeit, die für selbstständige Forschung von Dauerstellen-Inhabern im Mittelbau aufgewendet wird, soll - in Analogie zu wissenschaftlichen Mitarbeitern auf Zeit Stellen - bei maximal 35 % liegen. Die übrigen Dienstaufgaben (Lehre, Dienstleistung etc.) und die Weisungsbefugnis des/der Professors/in, dem die Mittelbaustelle zugeordnet ist, bleiben davon unberührt.

 

Eine erste selbststängige Arbeitsgruppe wurde am Institut für Veterinär-Physiologie und -Biochemie mit der Gruppe von apl. Prof. Dr. Christoph Rummel eingerichtet.