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Vergabe von Stipendien aus der Hans-Kreutzer-Stifung

Zeitraum 
Oktober eines Jahres bis September des darauf folgenden Jahres

Die Eheleute Margarete und Andreas Heinrich Kreutzer aus Büdingen haben ihren Nachlass der Justus-Liebig-Universität Gießen mit der Maßgabe zugewandt, aus den Erträgnissen des Vermögens Jahresstipendien in Höhe von 500 Euro an Studierende der Medizin zu vergeben, die Halb- oder Vollwaisen sind.

Der Ständige Ausschuss II hat dazu am 30.6.1977 Richtlinien beschlossen, aus denen sich ergibt:

Bewerber/innen haben ihre Eigenschaft als Voll- oder Halbwaise durch Vorlage beglaubigter Abschriften ihrer Geburtsurkunde und der Sterbeurkunde(n) eines oder beider Elternteile nachzuweisen. Bei einer wiederholten Beantragung braucht der Nachweis der Waiseneigenschaft nicht nochmals erbracht werden.

Bei jeder Bewerbung sind beizufügen:

Ein Exemplar der Studienbescheinigung des aktuellen Semesters, eine nicht beglaubigte Kopie des Zeugnisses des letzten bestandenen Prüfungsabschnittes (Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wenn im Frühjahr eines Jahres keine Prüfung abgelegt wird, zwei Leistungsnachweise (Scheine) aus dem vorangegangenen Semesters.

Bei der Zuteilung dieser Stipendien haben höhere Semester den Vorzug. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, ebenso nicht ein Anspruch auf Ersatz von Auslagen, die durch die Beantragung entstanden sind. Das Stipendium kann bis zu dreimal, soweit die Ressourcen ausreichen, vergeben werden.

Formulare zur Beantragung um ein Stipendium aus der Hans-Kreutzer-Stiftung für o. g. Zeitraum sind auf dieser Seite erhältlich. Anmeldeschluss ist der 31. Mai eines Jahres im Studiendekanat (Frau Kühnl). Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung mehr.

 

Studiendekan