Inhaltspezifische Aktionen

Grundsatzbeschluss des ständigen Ausschusses II (19.08.1971)

Gemäß §26 (3) des Hessischen Universitätsgesetzes vom 12.05.1970 wurde im Ständigen Ausschusses II der folgende Grundsatzbeschluss zur Errichtung von fünf wissenschaftlichen Zentren gefasst, der hier nur auszugsweise wiedergegeben ist:

  1. Zentrum für Datenverarbeitung
  2. Strahlenzentrum
  3. Zentrum für Kontinentale Agrar- und Wirtschaftsforschung
  4. Zentrum für Philosophie und Grundlagen der Wissenschaft
  5. Zentrum für Lehrerausbildung

Die Aufgaben erstrecken sich auf Lehre, Forschung und unmittelbare Dienstleistungen für mehrere Fachbereiche. Alle Aufgaben, insbesondere Lehrveranstaltungen, sind mit den beteiligten Fachbereichen abzustimmen.

Zentrum für Datenverarbeitung:

Die Aufgaben des Zentrums sind interdisziplinäre Dienstleistungen, Lehre und Forschung auf dem Gebiete der Datenverarbeitung.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Dienstleistungen

    Bereitstellung von Arbeitszeit für alle Bereiche der Universität an den Anlagen des Zentrums und die damit verbundene Organisation des Benutzerverkehrs mit dem Ziel einer möglichst optimalen Ausnutzung der vorhandenen Maschinenkapazität.

    Programmtechnische Beratung bei der Vorbereitung und Durchführung von EDV-Aufgaben.

    Die Unterhaltung einer allen Benutzern zugänglichen Programmbibliothek.

  • Lehrveranstaltungen

    Turnusmäßige Kurse zu den wichtigsten Programmiersprachen in der Vorlesungszeit und vorlesungsfreien Zeit.

    Spezielle Lehrveranstaltungen aus den Bereichen der Informatik und der EDV.

  • Forschungsaufgaben

    Entwicklung und Optimierung von numerischen und nicht numerischen Methoden zur Lösung von Datenverarbeitungsproblemen aus verschiedenen Anwendungsbereichen.

    Unterstützung und Koordinierung laufender Forschungsprojekte verschiedener Fachbereiche bezüglich der Datenverarbeitung. Untersuchungen über die Anwendungsmöglichkeiten der Datenverarbeitung in den Bereichen der Justus-Liebig-Universität.

Ausstattung des Zentrums:

Zum Zentrum gehören bei der Gründung die Personalstellen, Sachmittelausstattung, technische und räumliche Anlagen des bisherigen Rechenzentrums der Universität.

Zur Wahrung der übergreifenden Aufgaben wird eine Kommission gebildet, deren Mitglieder vom Senat aufgrund von Vorschlägen der beteiligten Fachbereiche gewählt werden. Sie setzt sich aus Vertretern folgender Fachbereichsgruppen zusammen:

1 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
2 Kultur- und Sprachwissenschaften
1 Mathematik
2 Naturwissenschaften
1 Agrar-, Haushalts- und Ernährungswissenschaften
1 Veterinärmedizin
1 Präsidialverwaltung
2 Studenten

Neben den Aufgaben, die im Interesse der Fachbereiche wahrzunehmen sind, hat die Kommission folgende weitergehende Aufgaben:

  • Die Kommission nimmt die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in den "Grundsätzen für die Errichtung und Betriebsordnung von Hochschulrechenzentren" für den Betrieb von Rechenanlagen der Deutschen Forschungsgemeinschaft geforderte Funktion eines vom Rechenzentrums unabhängigen Ausschusses wahr.
  • Die Kommission ist verantwortlich für Anpassung des technischen Systems der EDV-Anlagen des Zentrums an die jeweiligen wissenschaftlichen Erfordernisse.
  • Die Kommission koordiniert den Einsatz von EDV-Anlagen im gesammten Universitätsbereich.