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Bildung neuer Sektionen

GGS-Sektionen entstehen auf Initiative von Forschenden - Neugründungen sind jederzeit möglich und erwünscht!


Vorgehen zur Bildung neuer Sektionen:

Das Prozedere zur Gründung einer GGS-Sektion sieht vor, dass zunächst eine GGS-Arbeitsgruppe gegründet wird. Wenn ersichtlich ist, dass die Arbeitsgruppe langfristig (über ein Semester hinaus) aktiv ist und die Qualitätsstandards von GGS-Sektionen erfüllt (mindestens fünf regelmäßig aktive, promovierende Mitglieder, mindestens ein Forschungskolloquium pro Semester und die Einladung eines externen Gasts pro Jahr, Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses in die Leitungsebene), kann die Arbeitsgruppe auf Antrag zur Sektion ernannt werden. Arbeitsgruppen können ebenso wie Sektionen Anträge auf finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen zur Nachwuchsförderung beim GGS stellen.


Senden Sie uns per eine Beschreibung der von Ihnen geplanten Sektion bzw. Arbeitsgruppe mit folgenden Angaben:

  • Wie lautet der Name der von Ihnen geplanten Sektion/Arbeitsgruppe?
  • Welchen Forschungsschwerpunkt setzt die von Ihnen geplante Sektion/Arbeitsgruppe?
  • Wie trägt die zu gründende Sektion/Arbeitsgruppe zur Aus- und Weiterbildung der Promovierenden des GGS bei?
  • Welche mittel- und langfristige Zielstellungen verfolgen Sie mit der geplanten Sektion/Arbeitsgruppe?
  • Welche Aktivitäten planen Sie, die der Zielerreichung dienen?
  • Wer ist Ihre Zielgruppe bzgl. der Mitgliederausrichtung?
  • Wer sind die Gründungsmitglieder der geplanten Sektion/Arbeitsgruppe (Name, zugehörige Professur, Fachbereich, Forschungsschwerpunkte, akademischer Status)?

Die Beschreibung sollte einen Umfang von 7000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass eine Voraussetzung zur Bildung einer GGS-Sektion/-Arbeitsgruppe der Zusammenschluss von promovierten Forschenden aus mindestens zwei unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen ist. Das GGS-Leitungsgremium entscheidet über die Einführung neuer Sektionen/Arbeitsgruppe.