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Merkblatt Rücktritt/Krankheit bei Modulprüfungen

Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen oder anderen trifftigen Gründen verhalten. Prüfungsan- bzw. -abmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums nötig, aber in Ausnahmefällen allerspätestens bis 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt möglich; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Bei Krankheiten muss das ärztliche Attest allerspätestens 3 Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!

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