Merkblatt Rücktritt/Krankheit bei ModulprüfungenHier finden Sie Informationen, wie Sie sich bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen oder anderen trifftigen Gründen verhalten. Prüfungsan- bzw. -abmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums nötig, aber in Ausnahmefällen allerspätestens bis 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt möglich; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Bei Krankheiten muss das ärztliche Attest allerspätestens 3 Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!https://www.uni-giessen.de/de/fbz/zentren/zfl/orga/download/downpa/ruecktritt/viewhttps://www.uni-giessen.de/@@site-logo/logo.png
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Merkblatt Rücktritt/Krankheit bei Modulprüfungen
Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen oder anderen trifftigen Gründen verhalten. Prüfungsan- bzw. -abmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums nötig, aber in Ausnahmefällen allerspätestens bis 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt möglich; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Bei Krankheiten muss das ärztliche Attest allerspätestens 3 Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!