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Prüfungsamt

Hier finden Sie Dateien des Prüfungsamtes, z. B. die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung und Hinweise zu Modul- und Zwischenprüfungen oder auch zu Prüfungsausschüssen.

Ärztliches Attest/Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung

Wichtige Änderung bei Attestabgabe für Prüfungen! Es wurde ein universitätsweit gültiges Formular erstellt, das Ihr Arzt ausfüllen muss und das Sie dann im Prüfungsamt einreichen müssen. Sie finden das Formular hier. Sie benötigen außer diesem Formular kein weiteres Attest.

Merkblatt Rücktritt/Krankheit bei Modulprüfungen

Hier finden Sie Informationen, wie Sie sich bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen oder anderen trifftigen Gründen verhalten. Prüfungsan- bzw. -abmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums nötig, aber in Ausnahmefällen allerspätestens bis 3 Tage vor dem Prüfungszeitpunkt möglich; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Bei Krankheiten muss das ärztliche Attest allerspätestens 3 Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!

Merkblatt Modul- und Zwischenprüfungen

Dieses Dokument klärt Fragen rund um die Modulprüfungen und die Zwischenprüfungen in den modularisierten Lehramtsstudiengängen. Prüfungsanmeldungen sind grundsätzlich innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums nötig, Abmeldungen bis 3 Tage vor der Prüfung; dieses gilt nicht für Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen, hier sind ohne triftigen Grund keine Abmeldungen möglich. Bei Vorliegen triftiger Gründe muss die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung spätestens drei Tage nach der Prüfung im Original im Prüfungsamt vorliegen. Sie müssen dann den nächstmöglichen Prüfungstermin wahrnehmen!

Modulverlängerungsantrag

Mit diesem Formular können Sie aus triftigem Grund nach §6 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge (also bei Zeiten der Schwangerschaft; Erkrankungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes; Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen oder Ehepartners; Zeiten eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes; persönliche oder studienbedingte Belastungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten von genehmigten Urlaubssemestern) eine Modulverlängerung beantragen. Sollte keiner dieser Gründe auf Sie zutreffen, so benötigen Sie keine Modulverlängerung und haben auch keinen Anspruch darauf.

Prüfungsausschüsse

Die Mitglieder und Vorsitzenden der einzelnen Prüfungsausschüsse sowie deren Zuständigkeitsbereiche sehen Sie in dieser Übersicht.

Formular zur Anerkennung von (Teil)Modulen

Mit diesem Formular des Landesschulamtes sowie dem Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen suchen Sie die Studienfachberater/innen auf. Nach deren fachlicher Anerkennung bedarf es der Bestätigung durch das Landesschulamt. Zum Schluss legen Sie das Anerkennungsformular in der Sprechstunde im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge vor und lassen sich die Leistungen in FlexNow eintragen.

Prüferinnen und Prüfer der Ersten Staatsprüfung

Sie finden hier eine Liste der Prüferinnen und Prüfer für die Erste Staatsprüfung. Verantwortlich für die Prüferinnen und Prüfer ist ausschließlich die Hessische Lehrkräfteakademie (HLA) - Prüfungsstelle Gießen, an welche Sie ggf. Rückfragen oder Anregungen richten. Sollten Sie als Fachbereich bzw. Institut eine Aktualisierung der Liste für Ihr Fach wünschen, so setzen Sie sich bitte auch mit dem ZfL in Verbindung. Ansonsten gilt: Die Liste ist veraltet! Es besteht keine Gewährleistung, dass sie noch aktuell ist. Sie wird nur "auf Zuruf" der Fachbereiche gepflegt. Sollten Sie konkrete Prüfer-Wünsche haben, informieren Sie sich ggf. über die schwarzen Bretter der Institute oder bei den entsprechenden Lehrenden hinsichtlich der Prüfungsberechtigungen!

Zusatzprüfung L5

Für die Zusatzprüfung zum Lehramt an Förderschulen (L5) (nach Erwerb der Befähigung für ein anderes Lehramt) sind festgelegte Studien im Umfang von i. d. R. vier Semestern nötig. Welche dies sind, können Sie dieser Datei entnehmen.

BBB-EuH/Agrar Antrag auf nochmaligen Besuch vor 2. Wiederholung

Antrag auf erneuten Besuch der Lehrveranstaltung vor der automatischen Anmeldung zu einem zweiten Wiederholungsversuch (dritter Prüfungsversuch) einer Modul-Prüfung. Gilt nur für: Berufliche Fächer Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Hauswirtschaft, und Nahrungsgewerbe. Dieser Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn die erste Wiederholungsprüfung im zweiten Prüfungszeitraum stattgefunden hat und - genau wie die erste Prüfung zum regulären Termin - nicht bestanden wurde.

Organigramm

So ist das Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge aufgebaut. Das Prüfungsamt ist zuständig für alle inneruniversitären Prüfungsangelegenheiten und eine Organisationseinheit des Zentrums für Lehrerbildung.