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FAQ

Thematisch gebündelt finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Prüfungen

FAQ Prüfungsangelegenheiten

Prüfungs-FAQ

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3, L5 an der JLU; für Bachelor- und Masterstudiengänge können ggf. abweichende Regelungen gelten.

 

Was ist eigentlich eine Modulbeschreibung und wo finde ich sie?

  Die Modulbeschreibungen und die Studienverlaufspläne bilden die Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge. Während die Studien- und Prüfungsordnungen den rechtlichen Rahmen darstellen, finden Sie in den Modulbeschreibungen die auf das jeweilige Modul bezogenen Inhalte und Prüfungsmodalitäten, die Sie in Ihrem Studium kennen sollten. Sie bilden Ihre Rechte, aber auch Pflichten ab. Die Modulbeschreibungen finden Sie gegliedert nach Lehramt und Fach in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). Hier finden Sie auch die Studienverlaufspläne.

 

Es gibt verschiedene Fassungen von Modulbeschreibungen. Welche gilt für mich?

  Der Beginn des Moduls ist entscheidend. Wurde ein Modul noch nicht begonnen, wenn eine neue Fassung in Kraft tritt, so gilt die neue Fassung. Nur dann, wenn der Studienverlauf derart verändert wurde, dass alte und neue Modulvarianten nicht miteinander kombiniert werden können, etwa durch die Verschiebung von Leistungspunkten (CP) etc., dann gilt die Modulbeschreibung, die vor der großen Novellierung galt. Wenn ein Modul bereits begonnen, aber nicht abgeschlossen wurde, muss es in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Modulbeginns galt, zu Ende studiert werden. Alle Modulversionen finden Sie im MUG. Dort ist auch angegeben, ab wann die jeweilige Fassung gilt.

 

Muss ich mich zu Veranstaltungen/Prüfungen anmelden und wie mache ich das?

  Ja, für Veranstaltungen und Prüfungen besteht Anmeldepflicht (§§ 15 und 16 Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge)! Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Eine Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb der Anmeldefrist des Fachs über FlexNow erfolgen (Ausnahme Kunst, Musik und Chemie). Eine Anmeldung über Stud.IP genügt nicht. Anmeldezeiträume sind regelmäßig auf der Internetseite von FlexNow zu kontrollieren. Unter Umständen müssen Sie sich für eine Modulabschlussprüfung später anmelden als zu den Veranstaltungen des Moduls. Die Anmeldeverfahren sind in allen Fächern unterschiedlich. Bitte achten Sie darauf, sich für alle möglichen Bestandteile im jeweils richtigen Semester in FlexNow anzumelden. In Psychologie ist insgesamt bspw. eine Anmeldung zu den drei Veranstaltungen und der Modulabschlussprüfung (MAP) im Grundmodul nötig, während in Biologie in der Regel (es gibt auch Ausnahmen) eine Anmeldung für das ganze Modul inkl. Prüfung erfolgt.

 

Kann ich mich innerhalb desselben Moduls für mehrere gleichwertige Veranstaltungen anmelden und mich später für eine entscheiden?
   Nein, wenn innerhalb eines Moduls bspw. drei Lehrveranstaltungen (LV1, LV2, LV3) zu belegen sind, dann kann nur eine Veranstaltung aus dem Katalog Lehrveranstaltung 1, eine aus dem Katalog Lehrveranstaltung 2 und eine aus dem Katalog Lehrveranstaltung 3 ausgewählt werden. Mehrfachanmeldungen zu unterschiedlichen Veranstaltungsangeboten für eine Lehrveranstaltung sind nicht möglich. Sobald in allen Lehrveranstaltungsreitern eine konkrete Veranstaltung ausgewählt wurde, ist keine weitere Anmeldung mehr möglich.

 

Ich habe die Anmeldefrist verpasst, was kann ich tun?

  In begründeten Ausnahmefällen können Sie sich zu Beginn des laufenden Semesters schriftlich an das Prüfungsamt (pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de) wenden und sich auf diese Weise noch anmelden lassen. Allerdings ist spätestens mit Beginn der 3-Tage-Abmeldefrist keine Anmeldung mehr möglich, auch nicht in den genannten begründeten Ausnahmefällen! In allen Fächern gilt grundsätzlich die verbindliche Anmeldefrist, die auf der Seite "Fristen nach Fach" bekannt gegeben wird; eine Anmeldung kurz vor der Prüfung ist nicht mehr möglich.

 

Muss ich in den Lehrveranstaltungen anwesend sein? Wo erfahre ich mehr über Anwesenheitspflichten?

  Grundsätzlich ist die Justus-Liebig-Universität eine Präsenzuniversität! Dementsprechend sollten Sie an allen in einem Semester vorgesehenen Veranstaltungsterminen teilnehmen. Es kann jedoch immer einmal etwas dazwischen kommen (Krankheit etc.), sodass Sie einzelne Termine verpassen. Die Anwesenheitsregelungen unterscheiden sich von Fach zu Fach, von Veranstaltungsform zu Veranstaltungsform, von Modul zu Modul. Wie genau die Anwesenheitsregelungen in den einzelnen Fächern bzw. Veranstaltungen sind, erfahren Sie verbindlich in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) in der Anlage 2, entweder als Vortext vor den Modulbeschreibungen oder in den Modulbeschreibungen selbst. Sollte die Anwesenheit in den Lehrveranstaltungen gefordert werden, der Umfang jedoch nicht näher definiert sein, so gilt die Anwesenheitspflicht als erfüllt, wenn Sie an der Mehrheit der Sitzungen teilgenommen haben.

 

Welche Prüfungsarten gibt es?

  Es gibt modulbegleitende Prüfungen, also mehrteilige Prüfungen innerhalb eines Moduls, und modulabschließende Prüfungen am Ende des Moduls (§ 17 StuPo)

 

Kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

  Ohne die Nennung von Gründen können Sie sich bis zu 3 Tage vor einer Prüfung von der Prüfung (Klausur, Hausarbeit etc.) abmelden, entweder selbst über FlexNow (bitte versuchen Sie dies zuerst!) oder – wenn dies nicht funktioniert – über eine Mail an pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de. Innerhalb der 3-Tage-Frist vor einer Prüfung/vor einem Prüfungszeitraum (FB02 und FB09) bzw. am Prüfungstag selbst können Sie sich ausschließlich bei Vorliegen triftiger Gründe, z.B. mithilfe eines ärztlichen Attestes von der Prüfung abmelden (§ 18 StuPo). Sie können sich lediglich von regulären, ersten Prüfungsterminen abmelden. Eine Abmeldung von Nachhol-, Ausgleichs- und Wiederholungsprüfungen ist ohne triftigen Grund nicht möglich.



Ich habe mich von der Prüfung abgemeldet. Werde ich automatisch für den nächsten Prüfungstermin angemeldet?

  Nein, wenn Sie von Ihrem Abmelderecht ohne die Nennung von Gründen Gebrauch gemacht haben, müssen Sie sich selbst für den nächstmöglichen Prüfungstermin über FlexNow wieder neu anmelden (§ 18 StuPo). Entscheidend ist, dass Sie sich rechtzeitig zu diesem "nächstmöglichen" (!) Prüfungstermin wieder anmelden. Diesen Termin in Erfahrung zu bringen obliegt Ihnen! Sie erhalten keine individuelle Benachrichtigung.

 

Ich bin an einem Prüfungstermin krank. Wie melde ich dies dem Prüfungsamt?

  Das ärztliche Attest über die Prüfungsunfähigkeit muss „unverzüglich“ (§ 18 StuPo), d. h. sofort nach Bekanntwerden der Gründe der Prüfungsunfähigkeit, i. d. R. innerhalb von drei Tagen im Prüfungsamt vorliegen. Bitte schicken Sie das Attest als Scan per Email an das Prüfungsamt und nutzen Sie hierfür Ihre universitäre Emailadresse! Sie erhalten eine Bestätigung per Email, die Sie aufbewahren können.

 

Ich war am Prüfungstermin krank. Muss ich mich noch einmal anmelden?

  Nein, bei einem anerkannten Rücktritt, z.B. durch ärztliches Attest, bleiben Sie angemeldet und müssen den nächstmöglichen Termin wahrnehmen. Diesen Termin in Erfahrung zu bringen obliegt Ihnen! Sie erhalten keine individuelle Benachrichtigung.

 

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden. Was passiert nun?

   Sie sind zu dem bzw. zu allen Folgeprüfungsterminen automatisch angemeldet! Eine Abmeldung ist nicht möglich, ein Rücktritt nur aus triftigem Grund, z. B. im Krankheitsfalle. Informieren Sie sich daher unbedingt eigenständig über den bzw. die nun folgenden Termin(e).
   Modulbegleitend: Für den Fall, dass man eine oder mehrere Teilprüfungen im Rahmen einer modulbegleitenden Prüfung nicht bestanden hat (und die schlechten nicht von besseren Ergebnissen kompensiert wurden oder eine solche Kompensation ausgeschlossen ist), geht es nicht gleich wie bei den modulabschließenden Prüfungen in die Wiederholungsprüfung, sondern es kommt zu einer oder mehreren Ausgleichsprüfung(en) für den oder die nicht bestandenen Modulteil(e). Danach bleibt als letzte Möglichkeit die modulbezogene Wiederholungsprüfung.
   Modulabschließend: Nicht bestandene Modulabschlussprüfungen führen direkt zur Wiederholungsprüfung. Wird die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, gilt das Modul als endgültig nicht bestanden (§ 24 StuPo).
Wie die Ausgleichs- bzw. Wiederholungsprüfungen aussehen, wird jeweils verbindlich in der Modulbeschreibung erläutert. Ausführliche Informationen zu den Modulprüfungen finden Sie auch in unserem Merkblatt im Downloadbereich.

 

Was bedeutet „kompensieren“?

  In den meisten Modulen mit modulbegleitenden Prüfungen können die einzelnen Noten miteinander verrechnet, also kompensiert werden. Wenn dies nicht möglich ist, ist es explizit in der Modulbeschreibung ausgeschlossen. Wenn Sie also in zwei Teilprüfungen bspw. 4 und 8 Punkte erreichen und die Teilleistungen mit gleichem Gewicht die Endnote bilden, erhalten Sie insgesamt 6 Punkte und haben bestanden. Prüfen Sie unbedingt genau die jeweilige Modulbeschreibung, ob eine Kompensation möglich ist und wie die Gewichtung in der Gesamtnotenberechnung erfolgt. Achtung: Ein Nichtantritt ist niemals kompensierbar! Jede Prüfung muss angetreten werden (siehe § 17 Abs. 3 StuPo)!

Ebenso können unter Umständen zusätzliche Fehlzeiten durch Äquivalenzleistungen kompensiert werden (Anwesenheitsregelungen finden Sie ggf. über der ersten Modulbeschreibung Ihres Fachs oder in der Modulbeschreibung). Hierüber entscheidet der/die Dozent/-in.

 

Was bedeutet „ausgleichen“?

  Wenn modulbegleitende Prüfungen im ersten Versuch nicht bestanden werden, folgt eine Ausgleichsprüfung bzw. ggf. mehrere Ausgleichsprüfungen für mehrere nicht bestandene Teilprüfungen (§ 18 StuPo). Das Ergebnis der Ausgleichsprüfung wird dann mit dem ersten Prüfungsergebnis der nicht bestandenen Teilprüfung verrechnet. Anschließend wird dieses Ergebnis noch einmal mit der bestandenen Teilprüfung verrechnet (bei sportpraktischen Prüfungen kann das Ergebnis der Ausgleichsprüfung den Erstversuch ersetzen, Näheres weiß hier die Modulbeschreibung). Reicht die Punktzahl nach der Verrechnung für ein Bestehen insgesamt nicht aus, so folgt die Wiederholungsprüfung (§§ 18 und 25 StuPo).

 

Wie wird bei Verrechnungen gerundet?
  Ergibt das Prüfungsergebnis nach Verrechnung eine Note x,5, so wird kaufmännisch gerundet, also auf die nächst bessere Note aufgerundet (Allgemeine Bestimmungen § 29).

 

Werde ich zur Ausgleichs- oder Wiederholungsprüfung eingeladen?

   Nein, die Informationspflicht liegt bei Ihnen! Erkundigen Sie sich entweder über Institutshomepages oder -aushänge, beim jeweiligen Dozenten oder über die Homepage des Prüfungsamts, wobei dem Prüfungsamt nicht alle Termine vorliegen.

 

Ich habe eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestanden. Muss ich mich noch einmal anmelden?
 
  Nein, Sie bleiben angemeldet und müssen den nächstmöglichen Termin der Ausgleichs- bzw. Wiederholungsprüfung antreten, da Sie von diesen nicht zurücktreten können (§§ 18 und 24 StuPo). Nehmen Sie diesen Termin ohne triftigen Grund (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung o.ä. erforderlich) nicht wahr, gilt die Prüfung als nicht bestanden wegen Nichtantritt. Sie müssen sich selbst darüber informieren, wann der nächstmögliche Prüfungstermin stattfindet! Es erfolgt keine individuelle Einladung.

 

Was passiert, wenn ein Plagiat bzw. ein Täuschungsversuch in einer Prüfung nachgewiesen wird?

  Wurde zweimal innerhalb eines Studiengangs (nicht unbedingt im selben Modul) getäuscht, gilt der Studiengang insgesamt als endgültig nicht bestanden. Weitere hilfreiche Informationen zu gutem wissenschaftlichen Arbeiten und Täuschung finden Sie hier.

 

Ich habe eine Wiederholungsprüfung endgültig nicht bestanden – und nun?!

  Handelt es sich um ein Wahlpflichtmodul, können Sie einmalig ein anderes Wahlpflichtmodul belegen. Handelt es sich um ein Pflichtmodul, können Sie das Studium in diesem Fach bzw. diesem Lehramt (Modulcode in der Modulbeschreibung und Bescheid des Prüfungsamts beachten!) nicht mehr fortführen (§ 24 StuPo). Suchen Sie im Zweifelsfall unbedingt die Studienberatung auf!

 

Ich möchte Widerspruch gegen das endgültige Nichtbestehen eines Moduls einlegen. Wie mache ich das?

  Im Bescheid, den Sie vom Prüfungsamt erhalten, ist das Prozedere erläutert. Die zuständigen Prüfungsausschüsse finden Sie hier. Wichtig ist, dass der Widerspruch begründet werden muss. Da das Verfahren u. U. wegen der verschiedenen beteiligten Gremien eine Weile dauern kann, sollten Sie zur Sicherheit eine frühzeitige Bewerbung für ein anderes/weiteres Unterrichtsfach bzw. einen anderen Studiengang in Betracht ziehen, um keine Zeit zu verlieren, da Bewerbungen zum Sommersemester in Lehramtsstudiengängen nicht möglich sind.

 

Was ist eine Modulverlängerung und wann brauche ich sie?

  Unter Umständen können Sie aufgrund besonderer Umstände ein Modul nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums (i. d. R. 1 oder 2 Semester) beenden. Nach § 6 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge können Sie in bestimmten Fällen eine Modulverlängerung beantragen: bei Zeiten der Schwangerschaft; Erkrankungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 14. Lebensjahr des zu betreuenden Kindes; Zeiten der Pflege eines nahen Angehörigen oder Ehepartners; Zeiten eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes; persönliche oder studienbedingte Belastungen, die ein geordnetes Studium nicht zulassen; Zeiten von genehmigten Urlaubssemestern. Sollte keiner dieser Gründe auf Sie zutreffen, so benötigen Sie keine Modulverlängerung und haben auch keinen Anspruch darauf.

 

Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?

  In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert (§ 26 StuPo). Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie die ersten Schulpraktischen Studien/das Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktische Studien/Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sollten noch nicht alle Noten zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen eingetragen sein, erhalten Sie als Serviceleistung i. d. R. eine Zwischeninformation mit einer entsprechenden Warnung (hierauf besteht kein Rechtsanspruch!). Wichtig: Es zählen nur vollständige, also abgeschlossene Module! Teilmodule fließen nicht in die Zwischenprüfung ein. Für die Anmeldung der Wissenschaftlichen Hausarbeit benötigen Sie den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. Holen Sie diesen ggf. eigenständig im Prüfungsamt ab, wenn die erforderlichen Leistungspunkte zum regulären Überprüfungszeitpunkt noch nicht erreicht waren und Ihnen der Bescheid zwischenzeitlich noch nicht postalisch zugegangen ist. Behalten Sie also unbedingt auch selbst den Überblick über Ihre FlexNow-Daten. Eine ausführliche FAQ zur Zwischenprüfung finden Sie hier.

 

Ich benötige einen FlexNow-Ausdruck für BAföG o.ä. Wie bekomme ich den?

  Leistungsübersichten für die Studiengänge L1, L2, L3 und L5 können Sie eigenständig in Ihrem Flexnow-Zugang erstellen und ausdrucken. Wenn Sie im BA oder MA Berufliche und Betriebliche Bildung studieren, schreiben Sie bitte eine E-Mail an pa-lehramt und bestellen den Ausdruck dort.

 

Wie kann ich (z.B. im Ausland) erbrachte Leistungen für ein Modul anerkennen lassen?

  Wenden Sie sich diesbezüglich an den jeweiligen Modulverantwortlichen oder ggf. den Erasmusbeauftragten.

 

Wo erfahre ich mehr zum Thema Studieren mit Kind?

  Auf den Seiten der Studienberatung: https://www.uni-giessen.de/cms/studium/beratung/studierenmitkind/index_html

 

Ich habe eine chronische Erkrankung, wo kann ich mich beraten lassen?

  Wenden Sie sich an die Beratungsstelle für Behinderte und chronisch Kranke.

 

Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Studiengangs-/Lehramtswechsel anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine Semesteranerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt (Broschüre im Infopool der ZSB). Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie in der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) oder im Prüfungsamt erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke erhalten Sie im Prüfungsamt. Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein! Die letzte Möglichkeit zur Eintragung von Anerkennungen endet in der Vorlesungszeit des dritten Semesters nach Aufnahme des Studiengangs, für den die Anerkennungen vorgesehen sind. Wurde zwischenzeitlich bereits ein Prüfungsversuch unternommen, ist keine Anerkennung mehr möglich. Für die Zwischenprüfung relevante Anerkennungen müssen ggf. früher vorgelegt werden, da die Zwischenprüfungsfrist bindend ist.

Grafisch dargestellt finden Sie die Schritte zur Anerkennung auch noch einmal hier.

 

Welche Module kann ich in die Erste Staatsprüfung einbringen?

  Die potenziell einzubringenden Module finden Sie in der Anlage 3 der Studien- und Prüfungsordnungen in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG). In der Regel gilt die Anlage 3 des Studienbeginns. Nur dann, wenn bspw. Module höherer Semester entfallen sind und für Sie nicht mehr angeboten werden, können sich Änderungen ergeben.

 

Wo melde ich mich für die Erste Staatsprüfung an?

  Die Anmeldung erfolgt über die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Viele weitere Fragen zur Ersten Staatsprüfung werden auch in der diesbezüglichen Präsentation im Downloadbereich der Zentralen Studienberatung beantwortet.

 

Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?

  Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gern bei Fragen aller Art! Das Prüfungsamt erreichen Sie dienstags bis donnerstags persönlich in der Sprechstunde oder Sie kontaktieren es über pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de.

 

Zwischenprüfung

FAQ Zwischenprüfung

Zwischenprüfungs-FAQ

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf Lehramtsstudiengänge L1, L2, L3, L5 an der JLU.

 

Was ist eine Zwischenprüfung und was muss ich dafür tun?

  In den Studiengängen L1 und L2 wird gemäß Hessischem Lehrerbildungsgesetz nach dem 3. Semester, in L3 und L5 nach dem 4. Semester die Zwischenprüfung durch das Prüfungsamt kontrolliert (§ 26 StuPo). Das Prüfungsamt sieht sich hierzu Ihre FlexNow-Daten an und prüft, ob Sie das erste Schulpraktikum/Praxissemester absolviert und in L1/L2 60 CP, in L3/L5 90 CP (inklusive Schulpraktikum/Praxissemester) bei relativer Gleichverteilung auf die Grundwissenschaften und die Unterrichtsfächer erreicht haben. Sie müssen also keine gesonderten Prüfungen ablegen und auch sonst zunächst nichts weiter tun. Wichtig: Es zählen nur vollständige, also abgeschlossene Module! Teilmodule fließen nicht in die Zwischenprüfung ein. Behalten Sie also unbedingt auch selbst den Überblick über Ihre FlexNow-Daten und die Noteneintragungen.

 

Wie verteilen sich die CP konkret?

Übersicht der zu erreichenden Punkte in der Zwischenprüfung

 In den für die Grundwissenschaften genannten Leistungspunkten stecken auch die ersten Schulpraktischen Studien (L1: Grundschuldidaktisches Praktikum, L2/L3: Allgemeines Schulpraktikum, L5: Förderpädagogisches Blockpraktikum) im Umfang von 12 Leistungspunkten. Bei L5-Studierenden mit Studienbeginn ab dem WS 2014/15 fließt das Praxissemester wegen der auch fachdidaktischen und förderpädagogischen Komponenten anteilig in alle Studienbestandteile mit ein.

 

Ich habe die nötigen CP zum vorgegebenen Zeitpunkt noch nicht erreicht - was muss ich tun?
   Sollten noch nicht alle Noten zu den von Ihnen belegten Veranstaltungen eingetragen sein oder sollten Sie noch nicht alle erforderlichen Prüfungen abgelegt haben, erhalten Sie als Serviceleistung eine entsprechende Information, damit Sie ausstehende Noten nachfordern können etc. Sind die notwendigen Leistungspunkte zum Bestehen der Zwischenprüfung erreicht und wird der Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung benötigt, können die Studierenden sich an das Prüfungsamt wenden.

 

Wann müssen die erforderlichen CP spätestens vorliegen?
   Sie benötigen den Bescheid über die bestandene Zwischenprüfung zum Ablegen Ihrer Wissenschaftlichen Hausarbeit. Ohne den Zwischenprüfungsbescheid können Sie zu dieser nicht zugelassen werden.

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen?
  
Grundsätzlich gilt, wie immer: Wenn sich Schwierigkeiten abzeichnen, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an das Prüfungsamt oder lassen Sie sich in der Studienberatung beraten.


Ich habe die erforderlichen Punkte erreicht - wie erhalte ich den Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung?
   Wenn die erforderlichen Punkte zum ersten Überprüfungszeitpunkt erreicht wurden, erhalten Sie den Zwischenprüfungsbescheid automatisch postalisch zugesandt. Sollten Sie den Bescheid (noch) nicht erhalten haben, ihn aber z.B. zur Zulassung zur Wissenschaftlichen Hausarbeit bereits benötigen und die erforderlichen Punkte auch schon erreicht haben, können Sie den Bescheid auch per Mail vorbestellen und in der Sprechstunde des Prüfungsamtes abholen.
 

Ich habe weitere Fragen, wo finde ich Unterstützung?

  Die Zentrale Studienberatung hilft Ihnen gern bei Fragen aller Art. Das Prüfungsamt erreichen Sie dienstags bis donnerstags persönlich in der Sprechstunde oder Sie kontaktieren es über pa-lehramt@zfl.uni-giessen.de. Einen ausführlichen Erklärungstext finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

 

Anerkennungen

FAQ Anerkennungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten für L1, L2, L3 und L5, nicht jedoch für BBB!


Wie kann ich erbrachte Leistungen bei einem Wechsel in einen Lehramtsstudiengang der JLU anerkennen lassen?
   Sollten Sie bereits einige Semester in einem ähnlichen Studiengang bzw. Studienfach absolviert haben, können(!) Sie sich eine (Semester-)Anerkennung ausstellen lassen. Inhaltliche Anerkennungen von früheren Studienleistungen werden in der Regel durch die jeweiligen Studienfachberater/-innen ausgestellt. Hierfür benötigen Sie die Nachweise der erbrachten Leistungen sowie das Modul(teil)anerkennungsformular, das Sie auf den Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie (HLA) oder im Prüfungsamt erhalten. Etwaige hierfür benötigte Ausdrucke der erbrachten Studienleistungen erhalten Sie im Prüfungsamt für die Lehramtsstudiengänge bzw. in dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (Ihrer Hochschule).

Die Semestereinstufung (sofern eine Höherstufung möglich und gewünscht ist) erfolgt anschließend durch die Hessische Lehrkräfteakademie, Schubertstr. 60 Haus 15, 35392 Gießen. Zum Schluss legen Sie das vollständig ausgefüllte und von der HLA bestätigte Anerkennungsformular im Prüfungsamt des ZfL vor und lassen sich die Anerkennungen in FlexNow eintragen. Planen Sie für diesen aufwendigen Anerkennungsweg ausreichend Zeit ein!

Bitte beachten Sie, dass Sie sich unabhängig vom Stand des Anerkennungsverfahrens unbedingt fristgerecht bewerben müssen.

Welche Schritte zu unternehmen sind, sehen Sie auch in dieser grafischen Darstellung.

 

Gelten für Schulpraktische Studien besondere Bestimmungen?

   Ja, die Anerkennungsmöglichkeiten der Schulpraktischen Studien werden durch Frau Henkel-Otto (Jelena.Henkel-Otto@zfl.uni-giessen.de) direkt im ZfL geprüft. Für die Anerkennung reichen Sie bitte die entsprechenden Leistungsnachweise, aus denen auch die Praktikumsschulen ersichtlich sind, sowie ggf. angefertigte Praktikumsportfolios o. ä. direkt im ZfL zur Anerkennung ein.

 

Welche Unterlagen werden grundsätzlich zur Anerkennung benötigt?

   Die Unterlagen müssen aussagekräftig sein. Es werden sowohl Leistungsnachweise als auch ggf. zusätzliche Informationen aus Modulbeschreibungen, Studien- und Prüfungsordnungen und gesetzlichen Rahmenverordnungen benötigt. Im Falle der Schulpraktischen Studien werden Einzelnachweise, aus denen die Schulen hervorgehen, sowie ggf. zugehörige Portfolios bzw. Praktikumsberichte benötigt.

 

In welcher Form sind die Leistungsnachweise vorzulegen?

   Es können nur Originale bzw. beglaubigte Kopien für eine Anerkennung berücksichtigt werden. Ein digitales Einreichen der Nachweise ist unter Berücksichtigung der Originalitätsnachweise möglich.

 

Können nicht bestandene (Teil-)Prüfungen anerkannt werden?

   Nein, die Anerkennung nicht bestandener (Teil-)Prüfungen ist ausgeschlossen.

 

Müssen nicht bestandene (Teil-)Prüfungen überhaupt angegeben werden?

    Ja, bei der Bewerbung sind Sie verpflichtet, die endgültig nicht bestandenen zuvor abgelegten Prüfungen anzugeben.

 

Ich habe eine Prüfung in einem früheren Studiengang endgültig nicht bestanden. Kann ich das Lehramtsstudium an der JLU dennoch aufnehmen bzw. dort beenden?

   Möglicherweise ja, möglicherweise auch nicht. Dies hängt davon ab, ob die endgültig nicht bestandene Prüfung/das nicht bestandene Modul äquivalent in dieser Form Teil des Pflichtkatalogs des betreffenden Studiengangs an der JLU ist oder nicht. Sollte die Prüfung äquivalent im Pflichtkatalog des betreffenden Lehramtsstudiengangs der JLU gefordert werden, ist die Aufnahme in den Lehramtsstudiengang der JLU ausgeschlossen. Die Einschätzung, ob es sich um eine äquivalente Veranstaltung/Prüfung handelt, erfolgt durch die Studienfachberater/-innen.

 

Wie lange kann ich die Anerkennung erbrachter Leistungen beantragen und vornehmen lassen?

   Die letzte Möglichkeit zur Eintragung von Anerkennungen endet gemäß § 17 Abs. 11 der Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge in der Vorlesungszeit des dritten Semesters nach Aufnahme des Studiengangs, für den die Anerkennungen vorgesehen sind. Wurde zwischenzeitlich bereits eine Anmeldung zur entsprechenden Veranstaltung bzw. ein Prüfungsversuch unternommen, ist keine Anerkennung mehr möglich. Für die Zwischenprüfung relevante Anerkennungen müssen ggf. früher vorgelegt werden, da die Zwischenprüfungsfrist bindend ist.

 

Muss ich alle bestanden (Teil-)Prüfungen anerkennen lassen?

   Nein, Sie können, müssen aber nicht Leistungen, die Sie bereits in einem anderen Studiengang erfolgreich abgelegt haben, anerkennen lassen. Es gelten für die Anerkennung jedoch die vorgenannten Bedingungen.

 

Wenn ich Anerkennungen aus anderen Studiengängen mitbringe (oder noch damit rechne, diese zu erhalten), soll ich dennoch die entsprechenden Module belegen?

   Nein, sobald Module oder Prüfungen in FlexNow eingetragen sind und keine Möglichkeit zum Rücktritt mehr besteht, können für diese Module keine Anerkennungen mehr berücksichtigt werden. Mit der Anmeldung zu der entsprechenden Veranstaltungen bzw. Prüfung entscheiden Sie sich gegen eine Anerkennung.

 

Praxissemester

FAQ Praxissemester

Bitte zum Download des FAQ hier klicken: FAQ Praxissemester

 

Wer absolviert das Praxissemester?

An der JLU wird das Praxissemester im Studiengang für das Lehramt an Förderschulen (L5) erprobt und evaluiert. Andere hessische Universitäten erproben dies für andere Lehramtsstudiengänge.

 

Welche Bestandteile umfasst das Praxissemestermodul?

Das Modul umfasst eine Ringvorlesung „Inklusion“ mit Übung, die Vorbereitung (je 2 SWS Vorbereitungsseminar der Heil- und Sonderpädagogik sowie der Fachdidaktik), Durchführung (Durchführungsphase I und II (D I und D II), Begleitung und Auswertung (wieder jeweils mit fachdidaktischem und förderpädagogischem Schwerpunkt).

 

Welchen Umfang hat das Modul?

Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 30 LP. Die 30 LP werden erst nach Abschluss des Moduls und aller seiner Bestandteile bescheinigt; eine Teilbescheinigung bzw. Teilwertung vorab ist nicht möglich.

 

Wie wird das Praxissemester durchgeführt?

Für die Studierenden im Lehramt an Förderschulen (L5) an der JLU findet das Praxissemester im 3. und 4. Semester statt. Aus Sicht der Schulen liegen die Durchführungsphasen in der Regel im Februar/März (D I) und von April bis Juli (D II). In der Durchführungsphase I sind die Studierenden 5 Wochen lang, wie bisher, an 5 Tagen in der Woche an einer Förderschule oder einem BFZ. In der Durchführungsphase II sind die Studierenden 10 Wochen lang an 4 Tagen (Di, Mi, Do, Fr) an einer allgemeinen Schule und an 1 Tag (Mo) für Lehrveranstaltungen in der Universität.

 

Fließt das Praxissemester in die Zwischenprüfung ein?

Ja, das Praxissemester wird für das Bestehen der Zwischenprüfung benötigt (obligatorisch).

 

Wann melde ich mich wie zu den Bestandteilen des Praxissemester-Moduls an?

In den beiden ersten Vorlesungswochen des zweiten Semesters (2. April-Hälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im WS 20xx/xx“ für die Durchführungsphase des Praktikums an. Im September melden sich die Studierenden über FlexNow für die Ringvorlesung und die Übung des Moduls an. Dem Vorbereitungs- und dem Auswertungsseminar werden sie aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch zugeteilt, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.

 

Wie viele Vorbereitungsseminare gibt es?

Zwei. Teil des Praxissemester-Moduls ist ein Vorbereitungsseminar für Heil- und Sonderpädagogik und eines für das Unterrichtsfach.

 

An welchen Schulen kann das Praxissemester absolviert werden?

Die Durchführungsphase I erfolgt in der Regel an einer Förderschule, die Durchführungsphase II erfolgt in der Regel an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder an einer Beruflichen Schule. Gymnasien sind nicht beteiligt.

 

Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?

Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist nach Rücksprache mit dem ZfL ein Abweichen möglich.

 

Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?

Nein. Nach § 7 Abs. 3 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Behinderung, Elternschaft etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.

 

Darf die Durchführungsphase ohne Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) und zu den Pflichten an der Schule begonnen werden?

Nein. Vor dem Antritt der Durchführungsphase I müssen die Unterschriften zu den Belehrungen nach IfSG und zu den Pflichten der Studierenden im Praktikum an den Schulen vorliegen.

 

Worauf liegt der Schwerpunkt in den beiden Durchführungsphasen?

In der Durchführungsphase I liegt der Schwerpunkt auf der ersten Fachrichtung der Studierenden im Bereich Heil- und Sonderpädagogik. In der Durchführungsphase II liegt der Schwerpunkt auf dem Unterrichtsfach der Studierenden. Neben diesen Schwerpunkten ist ein Einsatz in allen Tätigkeitsfeldern von künftigen Förderschulkräften möglich.

 

Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?

§ 7 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren: https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_85_00_L5

 

Können die Mentorinnen und Mentoren fachfremd Studierende im Praktikum betreuen?

In Ausnahmen und nach Absprache mit dem ZfL: ja. Es muss aber sichergestellt sein, dass Studierende eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für spezifische Fragen ihres Faches haben.

 

Sind in der Durchführungsphase II auch andere Praktikumstage möglich?

In begründeten Ausnahmen ja. Nach Absprache mit dem ZfL kann ein Praktikumstag aufgrund besonderer Umstände dauerhaft verlegt werden. Der Wechsel eines Praktikumstages bedarf der Zustimmung von ZfL, Schule, Studierendem bzw. Studierender und Praktikumsbeauftragter bzw. Praktikumsbeauftragtem.

 

Werden die Studierenden an der Regelschule (Durchführungsphase II) weiter von BfZ-Kräften betreut?

Nein. In der Regel ist die Mentorin bzw. der Mentor an der Regelschule keine BfZ- oder Förderschullehrkraft, sondern Lehrkraft der Schule und verfügt über fachdidaktische Kenntnisse im Unterrichtsfach der zugeordneten Praktikantin bzw. des zugeordneten Praktikanten.

 

Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?

In der Durchführungsphase I müssen die Studierenden 100 Unterrichtsstunden besuchen und ca. 16 Unterrichtsversuche oder Vergleichbares durchführen. In der Durchführungsphase II sind es 120 Unterrichtsstunden und ca. 20 Unterrichtsversuche.

 

Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?

Nein. In allen Fächern darf hospitiert werden. Eigene Unterrichtsversuche sollen hauptsächlich im Unterrichtsfach erfolgen. Unterrichtsversuche mit Besuch der bzw. des Praktikumsbeauftragten in der Durchführungsphase II sollen nur im Unterrichtsfach erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.

 

Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?

Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel 1-2 Mal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht. In der Durchführungsphase I erfolgt der Besuch durch die bzw. den Praktikumsbeauftragte/-n aus dem Vorbereitungsseminar für Heil- und Sonderpädagogik. In der Durchführungsphase II erfolgt der Besuch durch die bzw. den Praktikumsbeauftragte/-n für das Unterrichtsfach.

 

Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?

Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 12 Abs. 6-8 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Die nachzuholenden Tage werden zwischen Schule und Studierenden abgesprochen.

 

Was passiert, wenn ein Teil des Praxissemesters nicht absolviert werden kann?

§ 15 Abs. 4 der Praktikumsordnung regelt diese Fälle: https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_85_00_L5

 

Können Fahrtkosten mit dem eigenen PKW zur Praktikumsschule erstattet werden?

Ja, während der Erprobungsphase, aber nur wenn die Anfahrtszeit vom Heimatort zur Praktikumsschule mit dem ÖPNV mehr als 90 Minuten beträgt, die Schule („ungewünscht“) nicht durch das Semesterticket erreichbar ist oder andere triftige Gründe vorliegen. Anfragen zur Erstattung sind vorab unter Benennung der konkreten Wegestrecke an das ZfL zu richten. Anträge werden dort geprüft und bei Stichhaltigkeit der Begründung genehmigt. Ohne eine vorliegende Genehmigung ist eine Erstattung nicht möglich.

 

Werden Fahrtkosten zu Klausuren oder Begleitseminaren erstattet?

Auf die Erstattung von Anfahrtskosten zu Klausuren oder Begleitseminaren besteht kein Anspruch. Das ZfL prüft Anträge im Einzelfall.

 

Wie sieht der gesetzlich vorgesehene Würdigungsbeitrag aus?

Das ZfL versendet zu Beginn der Durchführungsphasen ein Formblatt für einen Würdigungsbeitrag an die Mentorinnen und Mentoren. Es handelt sich um einen Vorschlag. Der Würdigungsbeitrag kann auch in anderer Form erfolgen. Der Umfang ist gesetzlich nicht festgelegt, sollte aber das Praktikum der Studierenden angemessen thematisieren.

 

Was passiert in der Zeit zwischen den beiden Durchführungsphasen?

Je nach Terminierung der Oster- und Sommerferien  sind in den beiden ersten Vorlesungswochen des Sommersemesters und ggf. im Anschluss an die Durchführungsphase II von Mittwoch bis Freitag keine regelmäßigen universitären Veranstaltungen geplant. Blockveranstaltungen können allerdings in dieser Zeit stattfinden.

 

Wann finden die Auswertungsseminare statt?

Das Auswertungsseminar zu D I kann zwischen D I und D II, parallel, oder nach D II erfolgen; das Auswertungsseminar zu D II findet erst nach D II statt.

 

Gibt es geschützte Zeiten für die Begleit- und Auswertungsseminare?

Nein. Die Praktikumsbeauftragten terminieren diese in der Regel in enger Abstimmung mit den Studierenden. Auswertungsseminare finden häufig als Blocktermine freitags und/oder samstags statt, können aber auch semesterbegleitend durchgeführt werden.

 

Woraus resultiert die Bewertung des Praxissemesters?

Die Modulnote folgt aus der Bewertung des Praktikumsportfolios.

 

Wie viele Portfolios müssen für das Praxissemester-Modul erstellt werden?

Es gibt nur ein gemeinsames Portfolio für das gesamte Praxissemester. In diesem befinden sich Elemente aus beiden Durchführungsphasen des Praxissemesters sowie den zugehörigen Begleitveranstaltungen.

 

Wie viele Seiten muss das Portfolio umfassen?

In der Regel zwischen 80 und 120. Zur Orientierung der Studierenden wird von den Praktikumsbeauftragten jeweils einen Richtwert für den Umfang der jeweiligen Kapitel angegeben.

 

Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand etc.) gibt es für das Portfolio?

Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen.

 

In welcher Form muss das Portfolio abgegeben werden?

Das Portfolio muss in gedruckter und digitaler Version (pdf-Datei) vorgelegt werden. Die pdf-Datei muss beiden Praktikumsbeauftragten sowie der Praxissemesterprojektkoordination (praxissemester@zfl.uni-giessen.de) zugesandt werden. Eine gedruckte Version muss beiden Praktikumsbeauftragten übergeben werden.

 

Gibt es eine Abgabefrist für das Portfolio?

Ja. Das Portfolio muss bis zum 31.08. eines Jahres bei der Koordination des Praxissemesters am Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) und bei den Praktikumsbeauftragten eingehen. Gedruckte Exemplare sind für beide Praktikumsbeauftragte zu erstellen.

 

Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?

Ja, bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte für sinnvoll erachtet. Am 31.08. eines Jahres wird das gesamte Dokument abgegeben.

 

Wie wird das Portfolio benotet?

Das Portfolio wird von beiden Praktikumsbeauftragten beurteilt. Für die Bildung der Gesamtnote des Praxissemestermoduls werden die Noten gemittelt.

 

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praxissemester zu finden?

Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Förderschulen (L5) in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter/7_85_00_L5. Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV).

 

Wie erfolgt die Evaluation der Erprobung des Praxissemesters?

Die Evaluierung erfolgt vor und nach dem Ende der Durchführungsphasen durch das Evaluationsteam der JLU. Neben den Studierenden im Praktikum werden auch die Mentorinnen und Mentoren befragt. Für die Beteiligung an der Evaluation erhalten die Mentorinnen und Mentoren an den Schulen eine Aufwandsentschädigung.

 

Wer ist an der JLU zuständig und Ansprechpartner in Belangen des Praxissemesters?

Verantwortlich für die Erprobung und Evaluierung des Praxissemesters an der JLU ist das Zentrum für Lehrerbildung. Kontaktdaten, Praktikumsordnung, Modulbeschreibungen etc. sind über die Internetseite des ZfL www.uni-giessen.de/praxissemester zugänglich. Fragen jederzeit gerne an: Praxissemester@zfl.uni-giessen.de.

 


Praktikum

FAQ Praktika

 Wer absolviert die Schulpraktischen Studien (SPS)?

Die Studierenden der Lehramtsstudiengänge für Grundschulen (L1), für Haupt- und Realschulen (L2), für Gymnasien (L3) sowie der Beruflichen und Betrieblichen Bildung (BBB) absolvieren die Schulpraktischen Studien in einem zweiteiligen, konsekutiven Modell. An der JLU wird das Praxissemester im Studiengang für das Lehramt an Förderschulen (L5) erprobt und evaluiert, sodass hier nur ein Praktikum (Praxissemester) zu absolvieren ist.

 

Welche Bestandteile umfassen die Praktikumsmodule der SPS?

Das Praktikumsmodul ist in allen Fällen gleich aufgebaut und umfasst die Vorbereitung, Durchführung (5 Wochen), Begleitung und Auswertung sowie als Modulabschlussprüfung ein Praktikumsportfolio.

 

Welchen Umfang hat das Modul?

Das Modul ist auf zwei Semester ausgelegt und hat einen Umfang von 12 LP. Die 12 LP werden erst nach Abschluss des Moduls bescheinigt; eine Teilwertung vorab ist nicht möglich.

 

Wie wird das Praktikum durchgeführt?

Für die Studierenden beginnen die Praktika im gewählten Semester in der Vorlesungszeit mit einem Vorbereitungsseminar. Die Durchführungsphasen liegen in der Regel im Februar/März bzw. im August/September. In der Durchführungsphase sind die Studierenden 5 Wochen lang an 5 Tagen in der Woche an einer Schule. Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum (rund 100 Stunden Anwesenheit zzgl. Vor- und Nachbereitung). Sie werden in dieser Zeit in der Regel ein bis zwei Mal von universitären Praktikumsbeauftragten zu Unterrichtsversuchen besucht. Im Anschluss folgt ein Auswertungsseminar. Begleitend wird ein Praktikumsportfolio angefertigt.

 

Fließt das Praktikum in die Zwischenprüfung ein?

Das erste Praktikum wird in L1, L2, L3 für das Bestehen der Zwischenprüfung bzw. in BBB für den Bachelor-Abschluss benötigt (obligatorisch).

 

Wann melde ich mich wie zu den Bestandteilen des Moduls an?

In den beiden ersten Vorlesungswochen des vorausgehenden Semesters (2. Oktober- bzw. April-Hälfte) melden sich die Studierenden über Stud.IP in der Veranstaltung „Schulpraktikum im Sommersemester xxx" bzw. „Schulpraktikum im Wintersemester 20xx/xx“ für das Praktikum an. Eine weitere Anmeldung über FlexNow erfolgt nicht. Dem Vorbereitungs- und dem Auswertungsseminar werden sie aufgrund der Stud.IP-Anmeldung automatisch zugeteilt, eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.

 

An welchen Schulen kann das Praktikum absolviert werden?

Die Durchführungsphase erfolgt an einer zur Schulform passenden Schule (einer Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule, an einem Gymnasium oder an einer Beruflichen Schule, je nach studiertem Lehramt).

 

Warum fragt das ZfL – und nicht die Studierenden – bei den Schulen nach Praktikumsplätzen?

Das ZfL koordiniert die Vergabe der Praktikumsplätze für alle Lehramtsstudiengänge. So ist gewährleistet, dass die Studierenden nach bestehenden Kapazitäten im Einzugsgebiet der JLU aufgeteilt und die Schulen nicht durch individuelle Anfragen überlastet werden. Lediglich Auslandspraktika sind eigenständig, aber in Absprache mit dem ZfL zu organisieren.

 

Besteht ein Anspruch auf einen Platz an einer gewünschten Schule?

Nein. Nach § 8 Abs. 5 der Praktikumsordnung besteht kein Anspruch auf die Erfüllung der Schulwünsche. Bei besonderen persönlichen und/oder familiären Gegebenheiten (z. B. Behinderung, Elternschaft etc.) werden die genannten Wünsche bevorzugt behandelt.

 

Was sind die Aufgaben der Mentorinnen und Mentoren an der Schule?

§ 7 der Praktikumsordnung definiert das Aufgabenfeld der Mentorinnen und Mentoren: https://www.uni-giessen.de/mug/7/pdf/7_80/PraO/PraO_28ae

 

Wie viele Unterrichtsstunden müssen besucht und wie viele Unterrichtsversuche durchgeführt werden?

In der Durchführungsphase müssen die Studierenden 100 Unterrichtsstunden besuchen und ca. 16 Unterrichtsversuche (in Physik 10) durchführen. Hinzu kommt die Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

 

Dürfen die Studierenden ausschließlich Stunden im Unterrichtsfach besuchen?

In den ersten, allgemeinen Praktika darf und soll möglichst breit hospitiert werden. In den darauffolgenden Fachpraktika liegt der Schwerpunkt auf dem gewählten Unterrichtsfach. Unterrichtsversuche sollen grundsätzlich in den studierten Unterrichtsfächern erfolgen. Auch das Hospitieren bei einer anderen Lehrkraft als der Mentorin bzw. dem Mentor ist gewünscht und möglich.

 

Wie oft werden die Studierenden während einer Durchführungsphase besucht?

Alle Studierenden im Praktikum werden pro Durchführungsphase in der Regel ein bis zwei Mal von ihrer bzw. ihrem universitären Praktikumsbeauftragten besucht.

 

Wie viele Tage können Studierende bspw. wegen Krankheit versäumen?

Vorgesehen ist ein Praktikum in Vollzeitäquivalenz. Pro Durchführungsphase können maximal fünf Tage nachgeholt werden. Diese müssen stets (etwa mit ärztlichem Attest) begründet werden. Weiteres regelt § 13 Abs. 6-8 der Praktikumsordnung. Die Schulleitung kann Studierende bei Vorliegen triftiger Gründe für maximal zwei Tage beurlauben. Die nachzuholenden Tage werden zwischen Schule und Studierenden abgesprochen. Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist Voraussetzung für die Zulassung zur Durchführungsphase.

 

Wann finden die Auswertungsseminare statt?

Das Auswertungsseminar findet im Anschluss an die Durchführungsphase noch im selben bzw. im folgenden Semester im Block oder semesterbegleitend statt.

 

Woraus resultiert die Bewertung des Praktikums?

Die Modulnote folgt einzig aus der Bewertung des Praktikumsportfolios.

 

Welche formalen Vorgaben (wie Schriftart, Zeilenabstand, Eigenständigkeitserklärung etc.) gibt es für das Portfolio?

Explizit sind keine Regelungen zu den Formalia getroffen. Diese orientieren sich an den gebräuchlichen universitären Standards wie Schriftgröße 12, seriöse Schriftart oder voreingestellter (angemessener) Rand. Die Vorgaben der Praktikumsbeauftragten können ggf. abweichen und müssen befolgt werden. Obligatorisch ist jedoch eine Eigenständigkeitserklärung.

 

Können Teile des Portfolios schon vorher von Praktikumsbeauftragten eingefordert werden?

Ja, da das Portfolio als Instrument der Lernprozessbegleitung bestenfalls parallel erstellt wird. Bspw. die Erwartungen vor dem Praktikum sind unbedingt vor Beginn der Durchführungsphase festzuhalten und auch die Unterrichtsplanungen können vorab eingefordert werden, wenn es die/der Praktikumsbeauftragte als sinnvoll erachtet.
 

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für das Praktikum zu finden?

Die Formalia finden sich in der Praktikumsordnung sowie in der Anlage 2 der Studien- und Prüfungsordnung für das gewählte Lehramt in den Mitteilungen der Universität Gießen (MUG) unter https://www.uni-giessen.de/mug/7/7-80-studien-und-prufungsordnungen-modularisierte-lehramter. Den rechtlichen Rahmen auf Landesebene bilden das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG) und die Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV).

 

Wer ist an der JLU zuständig und Ansprechpartner in Belangen der Schulpraktischen Studien?

Alle Belange der Schulpraktischen Studien laufen über das Referat Schulpraktische Studien am Zentrum für Lehrerbildung und insbesondere über Matina Seip.


Lehrende

FAQ für Lehrende

Wichtige Hinweise für (neue) Lehrende an der JLU mit Informationen zu Ansprechpartnern, Prüfungsbedingungen usw. folgen hier in Kürze.

Veranstaltungsüberschneidung

Veranstaltungsüberschneidung

Bitte beachten Sie, dass die geschützten Zeiten der Schulpraktischen Studien Mittwochs und Freitags Nachmittag liegen.

Über das folgende Formular können Sie Terminüberschneidungen bei Lehrveranstaltungen in Ihrem Studiengang melden. Falls es sich um eine Terminkollisionen von Pflichtveranstaltungen in Ihrem Studiengang handelt, wird geprüft ob sich diese Terminkollision durch verschiedene Maßnahmen entflechten lässt. Jede Meldung wird verfolgt, allerdings sind die Überprüfung und das Einleiten von Maßnahmen sehr zeitaufwendig, deshalb sollten Sie dieses Formular nicht missbrauchen. Falls Sie in dem Formular Ihren Namen und Ihre Emailadresse angeben erhalten Sie eine Rückmeldung.

Hier können Sie Veranstaltungsüberschneidungen melden.