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ECTS |
Allgemeine Informationen zum Studiensystem |
| Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen | |
|---|---|
| Obligatorische/ fakultative Veranstaltungen | Dauer der Kurse |
| Prüfungen / Scheinerwerb | Teilnehmerzahl |
| Voraussetzungen für die Teilnahme an Veranstaltungen |
Proseminare wenden sich an Studierende im Grundstudium (1.-4. Semester),
Haupt-/ Oberseminare an Studierende im Hauptstudium (5.-8. Semester).
Studierende des Aufbaustudiums Deutsch als Fremdsprache können vom
ersten Semester an auch Hauptseminare besuchen. Zum Teil sind
Veranstaltungen nur für bestimmte Studiengänge vorgesehen. Das wird im
Vorlesungsverzeichnis bei den einzelnen Veranstaltungen angegeben.
Weitere generelle Einschränkungen für die Teilnahme an Veranstaltungen
gibt es nicht.
Falls für eine Veranstaltung bestimmte Vorkenntnisse (z.B.: Lateinkenntnisse) nötig sind, so finden sich im kommentierten Vorlesungsverzeichnis Hinweise. Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis ist ab Ende des vorausgehenden Semesters in den Sekretariaten des Fachbereichs oder bei der Fachschaft erhältlich. Das aktuelle Verzeichnis für das kommende Semester finden Sie als Teil dieser ECTS-Informationsbroschüre. Hier sind auch Angaben zu Literatur zu finden, die vor Beginn der Veranstaltung gelesen werden sollte und die Grundlage der Veranstaltung sein wird. |
| Teilnehmerzahl |
Zum Teil ist die Zahl der Studierenden, die an einer Veranstaltung teilnehmen können, begrenzt (im Institut für Germanistik vor allem bei Veranstaltungen zur Didaktik der deutschen Sprache und Literatur). Dies wird im Vorlesungsverzeichnis vermerkt. Studierende, die an der entsprechenden Veranstaltung teilnehmen möchten, können sich im Sekretariat des Arbeitsbereichs, der die Veranstaltung anbietet, anmelden. |
| Obligatorische/ fakultative Veranstaltungen | Welche Veranstaltungen in einem Studiengang obligatorisch und welche fakultativ belegt werden müssen, kann den Angaben zu den jeweiligen Studienordnungen entnommen werden (siehe Punkt 3). |
| Dauer der Kurse |
In der Regel findet eine Veranstaltung ein Semester lang zwei Stunden pro Woche statt (zwei Semesterwochenstunden = 2 SWS). Dabei beginnt das Wintersemester Mitte Oktober und endet Mitte Februar. Das Sommersemester dauert von Mitte April bis Mitte Juli. |
| Prüfungen/ Scheinerwerb |
Man kann in einer Veranstaltung entweder einen Teilnahmenachweis
(Teilnahmeschein) oder einen Leistungsnachweis (qualifizierter Schein)
erwerben. Während für einen Teilnahmeschein meist nur die regelmäßige
Teilnahme an einer Veranstaltung gefordert wird (höchstens 2-3
Fehlstunden), muß für einen qualifizierten Schein eine Leistung
erbracht werden. In der Regel können qualifizierte Scheine nur in
Seminaren erworben werden.
An Leistungsnachweisen unterscheidet man zwischen:
Am Institut für Germanistik werden qualifizierte Scheine vor allem über Klausuren, Referate und Hausarbeiten erworben. Da es keine generellen Regelungen gibt, informiert der Lehrende zu Beginn des Semesters darüber, wie Studierende in der konkreten Veranstaltung einen qualifizierten Schein erwerben können. In welchen Veranstaltungen Studierende einen Teilnahmeschein und in welchen sie einen qualifizierten Schein erwerben müssen, ist der jeweiligen Studienordnung zu entnehmen (siehe Punkt 3). Hier sind auch viele Veranstaltungen aufgeführt, die man in einem Studiengang besuchen soll, in denen man aber keinen Leistungsnachweis erbringen muß. Diese etwas komplizierte Zuordnung von Studiengängen, Seminaren und Art des Scheins ist für SOCRATES-Studierende nicht so relevant wie für deutsche Studierende, da sie im Einvernehmen mit ihrem Heimatfachbereich bereits im voraus festlegen, welche Veranstaltungen sie mit welcher Art eines Nachweises absolvieren. |