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Personalmobilität (Fort- und Weiterbildung) mit Erasmus+ weltweit

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Es werden diejenigen Personen bevorzugt, die zum ersten Mal eine Erasmus-Personalmobilität durchführen möchten.

 

Voraussetzungen

Voraussetzungen

  • Einreichung eines Arbeitsplans (Mobility Agreement), der mit der Gasthochschule bzw. dem Unternehmen vereinbart wird - vollständig unterschrieben, auch als Kopie, Scan oder Fax
  • Dienstreiseanzeige - unterschrieben und im Original

Leistungen

Leistungen

Reisekosten

- Reisekosten: Zahlung von Pauschalen entsprechend der Entfernung
Stückkosten für die Fahrt gestaffelt nach Entfernung
Distanz zu ermitteln durch EU-Online-Rechner

Distanz (km) Stückkosten (Fahrt)
100 - 499 180 €
500 - 1999 275 €
2000 - 2999 360 €
3000 - 3999 530 €
4000 - 7.999 820 €
8000 und mehr 1.500 €

-Aufenthaltskosten: € 180,- / Tag, 15. bis 60. Tag: 70% der Stückkosten pro Tag

  • Sollte Ihnen aus der Differenz der gezahlten Pauschalen und den tatsächlich entstandenen Kosten ein Gewinn entstanden sein, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass dieser wie Einkommen privat von Ihnen zu versteuern ist.
  • Auszahlung der Förderung: Innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase erhalten Sie von uns 80% der Gesamtfördersumme ausgezahlt, die restlichen 20% erhalten Sie nach Rückkehr und Einreichen des Berichts und der Bestätigung.

    Wichtiger Hinweis: Da die Förderung personenbezogen ist, können wir keine JLU-internen Umbuchungen vornehmen. Deshalb lassen Sie sich die Kosten der Reise nicht durch Ihr Institut vorfinanzieren. Sollten Sie Schwierigkeiten bei einer persönlichen Vorfinanzierung haben, so melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns; in manchen Fällen ist beispielsweise die direkte Begleichung einer Flugrechnung durch uns möglich.

Fristen und Bewerbungsprozess

Fristen und Bewerbungsprozess

Dauer: 5 Arbeitstage bis max. 2 Monate

Einreichung aller benötigten Unterlagen:

  • Die Bearbeitung von vollständigen Bewerbungen erfolgt zur entsprechenden Frist
    • Die Fristen für Mobilitätsvorhaben sind:

      - Aufenthalte von Oktober – Dezember: bis 01. September
      - Aufenthalte von Januar – März: bis 01. Dezember
      - Aufenthalte von April – Juni: bis 01. März
      - Aufenthalte von Juli – September: bis 01. Juni

Bewerbungen werden im Erasmus+-Bereich des Akademischen Auslandsamts eingereicht.
Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt in Abhängigkeit von formalen und inhaltlichen Kriterien sowie der Mittelzusage des DAAD. In die Entscheidung ist eine Auswahlkommission eingebunden, der die Bewerbungen im Umlaufverfahren zugeleitet werden.

Dokumente nach dem Aufenthalt:

  • Teilnahmebestätigung der Gastuniversität bzw. des Gastunternehmens- im Original
  • Reisekostenabrechnung inkl. aller Originalbelege
  • Durchführungsbericht (Online)

Bei Fragen zu den Bewerbungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an Sigrid Jost oder Annika Weiser. Tel.: 0641 99 12131/-35, E-Mail: .

Formulare

Formulare

Generelle Voraussetzung: mindestens 5 Arbeitstage bis maximal 2 Monate!

Bewerbung:

  • Mobility agreement (vor dem Aufenthalt muss ein Arbeitsplan erstellt werden, der die Vereinbarung über den Inhalt enthält. Dieses Arbeitsprogramm muss von der Heimathochschule, der empfangenden Einrichtung und dem/r Reisenden bestätigt werden)
  • Einladung/Zusage der empfangenden Einrichtung
  • Reiseanzeige; von Vorgesetztem unterzeichnetes Exemplar an AAA

Vor der Reise:

  • Grant Agreement - wird vom AAA per E-Mail zugeschickt, im Original mit Unterschrift ans AAA zurück

Direkt nach der Reise

  • Letter of confirmation
  • Online-Durchführungsbericht – den Link erhalten Sie nach der Reise direkt vom System der EU-Kommission
  • Reisekostenabrechnung und zugehörige Original-Belege (mit Unterschrift eines Kollegen/Vorgesetzten, der „sachlich-richtig“ zeichnet)