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Versicherungen

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Sozialversicherung

In Deutschland gibt es ein umfassendes gesetzliches Sozialversicherungssystem, das sich in Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung unterteilt.
Diese Sozialversicherung ist grundsätzlich für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer verpflichtend vorschrieben. Welche konkreten Regelungen für Sie zutreffen, hängt von der Dauer und der Art Ihres Aufenthaltes in Deutschland ab, sowie von Ihrem Herkunftsland. So gilt für Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Regel nur die Krankenversicherungspflicht, für EU-Bürger/Bürgerinnen sowie Bürger/ Bürgerinnen aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gelten ebenfalls besondere Regelungen.

Krankenversicherung (KV)

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erforderlich, daher müssen auch Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts für sich und ggf. Ihre Familie einen ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen. Sie können sich zunächst bei Ihrer heimatlichen Krankenversicherung erkundigen, ob diese auch für Ihren Aufenthalt in Deutschland gilt. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie sie vielleicht für die erste Zeit nach der Einreise aufstocken. Die Krankenversicherungspflicht gilt vom ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland, daher sollten Sie sich rechtzeitig um einen entsprechenden Versicherungsschutz bemühen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie ein Visum benötigen und / oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen.
Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz liegt vor, wenn dieser nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenkassen entspricht:

  • keine Leistungsausschlüsse in größerem Umfang
  • kein höherer Selbstbehalt als 300 € / Jahr
  • keine Begrenzung der Kosten im Krankheitsfall
  • keine Ablauf- oder Erlöschensklausel ab einem bestimmten Lebensalter
  • Deckungssumme für Repatriierung mind. 30.000 €

Aufenthalt in Deutschland mit Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag mit der Justus-Liebig-Universität für die Dauer Ihres Aufenthaltes abschließen, unterliegen Sie der Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Ihr Einkommen nicht die Pflichtversicherungsgrenze (im Jahr 2012 z. B. 50.850 €) übersteigt.
Der einheitliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt zurzeit bei 15,5 % des Bruttoentgeltes, wobei knapp die Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Die Grundleistungen der Krankenkassen sind festgelegt, Unterschiede können z. B. bei Zusatzleistungen wie Schutzimpfungen, weitergehende Vorsorgeuntersuchungen, etc. liegen. Wenn Sie Ihre Krankenkasse ausgewählt haben, müssen Sie dies der Universität mitteilen.

  • Gesetzliche Krankenkassen mit einer Geschäftsstelle in Gießen:

AOK Gießen
Gartenstraße 10
35390 Gießen
Tel.: 0800 0 00 02 55
www.aok.de
Barmer
Westanlage 7
35390 Gießen
Tel.: 0800 333 10 10
www.barmer.de
DAK-Gesundheit
Südanlage 30
35390 Gießen
Tel.: 0641 9 79 04 80
www.dak.de
IKK Südwest
Lahnstraße 3 c
35398 Gießen
Tel.: 0641/26 55-9300
www.ikk-suedwest.de
Die Techniker (TK)
Geschäftsstelle Gießen
Liebigstraße 14
35390 Gießen
Tel.: 0800- 285 85 85
www.tk.de

Selbstverständlich können Sie sich wegen allen Fragen zur Krankenversicherung an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne.

Die Tarife und Leistungen der privaten Krankenversicherungen können variieren.

Sonderregelungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in ihrem Heimatland gesetzlich oder freiwillig versichert sind, können sich für kurzfristige Auslandaufenthalte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen lassen, über die medizinische Leistungen abgerechnet werden. Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten kann man sich für notwendige Leistungen von der heimischen Krankenkasse auf Antrag Vordrucke (E 106, E 109, S1) ausstellen lassen. Bei längerfristigen Arbeitsverhältnissen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, bietet sich jedoch der Abschluss einer deutschen Krankenversicherung an.

Aufenthalt als Stipendiatin/Stipendiat oder Selbstzahlerin/Selbstzahler

Als Stipendiatin/Stipendiat oder Selbstzahlerin/Selbstzahler können Sie sich nur privat versichern. Ihre Stipendiengeberin/ Ihr Stipendiatgeber kann Ihnen eventuell hierzu Empfehlungen geben, weitere Informationen finden Sie auch unter
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/
oder
http://www.pkv.de/verband/mitglieder/

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung im Fall der Pflegebedürftigkeit. Sie ist mit der Krankenversicherung verbunden und wird bei Vertragsschluss automatisch mit abgeschlossen. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind in der Regel von diesem Bereich der Sozialversicherung ausgenommen.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist ebenfalls Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie sorgt nicht nur für die Rentenzahlung im Ruhestand, sondern auch für Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitskraft, z. B. Rehabilitations-Maßnahmen. Sie wird, nach Anmeldung bei der Krankenkasse, von dort ebenfalls an den zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt einbehalten, der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Kosten. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind in der Regel von der Rentenversicherung ausgeschlossen.
EU-Mitgliedstaaten oder Abkommenspartner (Stand 2011: Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, China (Entsendeabkommen), Indien (Entsendeabkommen), Israel, Japan, Kanada und Quebec, Republik Korea, Kosovo, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei, USA) müssen die von Ihnen in Deutschland geleisteten Rentenzeiten berücksichtigen.
Wenn Sie in ein Land zurückkehren, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, können Sie sich grundsätzlich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeiträge zurückerstatten lassen. Nach einer Wartefrist von 2 Jahren können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung der Beiträge stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung oder unter https://www.euraxess.de/de/germany/information-assistance/social-security/rentenversicherung-0.

Selbstverständlich können Sie sich auch wegen allen Fragen zur Rentenversicherung an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung bietet unter bestimmten Voraussetzungen Schutz bei Erwerbslosigkeit. Die Beiträge werden wie bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung nach Anmeldung bei den Krankenkassen und deren Meldung an die Bundesagentur für Arbeit vom Bruttogehalt abgezogen. Der Arbeitgeber trägt wiederum die Hälfte der Beiträge, Stipendiatinnen und Stipendiaten sind in der Regel von der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung dient der Absicherung bei Arbeitsunfällen. Für diesen Zweig der Sozialversicherung ist allein der Arbeitgeber zuständig, der seine Arbeitnehmer bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft anmeldet und die Beiträge vollständig trägt.
Da die Gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeits- und nicht auch private Unfälle abdeckt, kann es sich im Einzelfall anbieten, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Auch ist zu beachten, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten nur unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, wenn sie immatrikuliert sind.

Weitere freiwillige Versicherungen

Unter Umständen kann es sich anbieten, weitere Versicherungen wie eine private Unfallversicherung (die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Schäden bei beruflichen Unfällen ab) oder eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Gerade bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte bedacht werden, dass Sie von Dritten, denen Sie oder ein Familienmitglied einen Schaden zugefügt haben, unbegrenzt haftbar gemacht werden können. Dieses Risiko deckt eine private Haftpflichtversicherung ab.

Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Sie Anderen fahrlässig zufügen. In Deutschland, wie in vielen anderen Ländern auch, können Sie für solche Schäden unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Die Privathaftpflicht übernimmt im vereinbarten Rahmen sowohl Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden.
Beispielsweise kann es für Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter – gerade bei kurzfristigen Verträgen – wichtig sein, zu wissen, dass etwaige unbeabsichtigte Schäden problemlos erstattet werden.
Da eine Privathaftpflichtversicherung nicht sehr teuer ist, können wir sie insbesondere bei längerfristigen Aufenthalten empfehlen.
Sollten Verträge für eine Privathaftpflicht nicht monats- sondern nur jahresweise abgeschlossen werden können, kann es sich anbieten, diese trotzdem abzuschließen und dann von vornherein auf ein Jahr zu befristen. Die Kosten halten sich auch bei diesen Verträgen in Grenzen.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung sichert Sie ab, wenn Sie durch einen (nicht Arbeits-) Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erleiden. Sie kann beispielsweise Lohnausfälle, den Umbau der Wohnung oder Hilfe im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung umfassen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn Sie sich für die Zeit Ihres Aufenthaltes in Deutschland ein Fahrzeug kaufen möchten oder ihr mitgebrachtes Fahrzeug im Fall eines längeren Aufenthalts in Deutschland zulassen möchten, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne eine solche können Sie das Fahrzeug in Deutschland nicht zulassen.

Über weitere mögliche Versicherungen können Sie sich auf den Webseiten des Bunds der Versicherten informieren.