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Informationen zur Facharztausbildung

Die Ausbildung zur Fachärztin/ zum Facharzt erfolgt in dafür zugelassenen Kliniken unter der Aufsicht ausbildungsberechtigter Ärzte. Die auszubildende Ärztin bzw. der auszubildene Arzt arbeitet dabei als Assistenzärztin/ Assistenzarzt im Rahmen eines Arbeitsvertrages. Um die Assistenzarztstellen muss man sich selbst bei den Kliniken bewerben.
Listen ausbildungsberechtigter Ärzte und Kliniken erhalten Sie bei der

Landesärztekammer Hessen
Im Vogelsgesang 3, 60488 Frankfurt/Main
Postfach 90 06 69, 60446 Frankfurt/Main
Telefon: (0 69) 9 76 72-0
Fax: (0 69) 9 76 72-1 28
E-Mail: laek.hessen@laekh.de

Ausländische Ärzte und Ärztinnen brauchen eine Berufs-(und Arbeits-)erlaubnis (Approbation). Für die Erteilung ist in Hessen zuständig das

Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Walter-Möller-Platz 1
60439 Franfurt am Main
Tel: 0049 69 156 7712

Dies gilt auch für Berufserlaubnisse für kurzfristige Arbeitsaufenthalte (3-6 Monate auf Einladung eines Kollegen oder einer Klinik).

Ärztinnen und Ärzte aus Mitgliedstaaten der EU erhalten aufgrund der EU-Freizügigkeit in der Regel eine Approbation als Ärztin/ Arzt oder zumindest eine Berufserlaubnis, wenn sie einen ärztlichen Arbeitsplatz in Hessen nachweisen. Ausländische Ärztinnen/ Ärzte aus anderen Ländern erhalten sie nur bei Erfüllung spezieller Voraussetzungen.