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Arbeiten in Gießen

Internationale Studierende, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, dürfen bis zu 140 ganze bzw. 280 halbe Tage im Jahr erwerbstätig sein.

Diese vorübergehende Beschäftigung ist auch außerhalb der Semesterferien zulässig. Bis zu 4 Stunden am Tag gelten als halber Tag, alles darüber hinaus als ganzer Tag. Es reicht der Eintrag der Ausländerbehörde in den Pass. 
Studentische Nebentätigkeiten an der Universität (Tutoren- oder Hiwi-Jobs) sind ebenfalls und zusätzlich zu den 140 Tagen auf der Grundlage dieses Eintrages erlaubt.
Für eine Beschäftigung, die 140 ganze oder 280 halbe Tage im Jahr überschreitet, muss die zuständige Ausländerbehörde in Abstimmung mit der zuständigen Agentur für Arbeit eine Sondergenehmigung erteilen. Der Antrag muss bei der Ausländerbehörde gestellt werden.

Weitere Informationen zur Arbeitserlaubnis für internationale Studierende

Als Studierende müssen Sie Ihre Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit versteuern. Beim Finanzamt können Sie sich über alle Fragen zur Steuererklärung beraten lassen. Fragen Sie auch nach Möglichkeiten der Steuerverminderung und -erstattung für Studierende.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt Gießen.

Jobmöglichkeiten an der JLU:

Innerhalb der Universität gibt es in geringem Umfang die Möglichkeit, als studentische Hilfskraft oder als Mentorin bzw Mentor/Tutorin bzw. Tutor zu arbeiten. Diese Stellen werden universitätsintern per Aushang in den Fachbereichen und Instituten oder in dem Online-Stellenmarkt der JLU ausgeschrieben. Diese Tätigkeiten fördern häufig den Studienverlauf, deshalb benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis.