Postgraduierten-Studium


Magisterstudiengang - Magister Iuris Internationalis (MJI)

Neben dem genannten Studiengang zum 1. Staatsexamen mit dem Ziel des Justizjuristen hat der Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität einen weiteren grundständigen Magisterstudiengang mit Schwerpunkt im europäischen und internationalen Recht von 8 Semestern eingerichtet. Er soll die Studierenden befähigen, auf Grund des Erwerbes rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden eine juristische Berufstätigkeit mit besonderem Schwerpunkt auf internationalen oder europäischen Gebieten auszuüben. Er wird mit dem Magistergrad auf Grund einer Magisterarbeit, 4 Klausuren und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Während des Studiums sind besondere Leistungsnachweise im internationalen, europäischen, vergleichenden Recht zu erbringen und ein einjähriges Auslandsstudium zu absolvieren. Der Studiengang ist zwar gegenüber dem Studiengang zum 1. Juristischen Staatsexamen völlig selbständig, kann aber mit diesem eng verknüpft werden. Dazu ist eine Doppeleinschreibung für beide Studiengänge erforderlich. Die im Studiengang Staatsexamen erbrachten Studienzeiten und -leistungen können voll auf den Studiengang MJI angerechnet werden. Wird die Magisterprüfung nach dem 1. Staatsexamen abgelegt, können die dort geschriebenen Klausuren angerechnet werden. An die Stelle der mündlichen Prüfungen kann eine Disputation über die Magisterarbeit treten. >Magister für Studierende mit ausländischem Studienabschluß - Mag. Iur.

Für Studierende mit ausländischem Studienabschluß im Fach Rechtswissenschaft bietet der Fachbereich den postgraduierten einjährigen Studiengang eines Magister iuris (Mag. iur.) an. Studierenden, die in Gießen nach Abschluß ihres ausländischen vollen juristischen Studiums eine Zusatzqualifikation im deutschen und europäischen Recht erwerben wollen, soll mit diesem Studiengang die Möglichkeit geboten werden, sich in dem Rechtsgebiet ihrer Wahl vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und dies durch die Ablegung einer Prüfung zu bestätigen und durch die Verleihung des Magistergrades auch nach außen zu dokumentieren. Die Einzelheiten der Voraussetzungen und Anforderungen sind in der Magisterordnung des Fachbereichs vom 8. Juni 1983 festgelegt. Die wichtigsten sind:

- der erfolgreiche Abschluß eines dem deutschen rechtswissenschaftlichen Studium vergleichbaren und gleichwertigen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudiums im Ausland;

- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache;

- ein zusammenhängendes Studium von einem Studienjahr am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen, mit Lehrveranstaltungen von 12 Semesterwochenstunden pro Semester;

- der Erwerb von 5 Leistungsnachweisen;

- die Anfertigung einer Magisterarbeit über ein selbst gewähltes, aber mit einem Betreuer abgesprochenes Thema;

- ein mündliches Kolloquium über die Magisterarbeit.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Dekan im Benehmen mit dem Studienbetreuer.



Promotion

Auf der Grundlage der Promotionsordnung vom 14.11.1979 verleiht der Fachbereich den akademischen Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft (Dr. iur.). Voraussetzung ist der Abschluß des rechtswissenschaftlichen Studiums mit der 1. Juristischen Staatsprüfung, einer gleichwertigen deutschen oder ausländischen juristischen Prüfung oder einer entsprechenden und gleichwertigen nichtjuristischen Prüfung, die mindestens mit der Note "befriedigend" oder einer gleichwertigen Note bestanden ist. Bewerber mit juristischem Studienabschluß müssen eine Dissertation in deutscher Sprache über ein selbstgewähltes Thema vorlegen und nach deren Begutachtung durch mindestens zwei Gutachter eine Disputation über diese Dissertation erfolgreich bestehen. Bewerber mit nichtjuristischem Studienabschluß müssen außerdem drei Leistungsnachweise im Zivilrecht, Strafrecht und öffentlichen Recht erbringen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Promotionsausschusses. Bewerbern mit ausländischem Studienabschluß ist anzuraten, vor der Promotion den Magister iuris zu erwerben.