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6.20.08 Nr. 4 Magisterstudienordnung Klassische Archäologie

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Studienordnung für das Fach
Klassische Archäologie
mit dem Abschluß Magister

Hinweis vom 27. April 1977

in der Fassung der ersten Änderung vom 30. November 1988

Erlaßgrundlage Änderungsbeschlüsse



INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studiendauer
§ 3 Studienbeginn
§ 4 Studienvoraussetzungen
§ 5 Ziel des Studiums
§ 6 Studienplan
§ 7 Leistungsnachweise
§ 8 Studienberatung
§ 9 Prüfungen
§ 10 Inkrafttreten
§ 11 Übergangsbestimmungen


§ 1
Geltungsbereich


Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Klassische Archäologie mit dem Abschluß Magister im Haupt- und Nebenfach auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung an der ehem. Philosophischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen vom 26. April 1967 (ABI. S. 743) in der Fassung vom 9.2.1977 (ABI. 1978, S. 10) und der Ordnung für die Zwischenprüfung an der ehem. Philosophischen Fakultät vom 5. Februar 1968 (ABI. 69, S. 176).


§ 2
Studiendauer

Der Fachbereich regelt das Studienangebot so, daß sich der Student dieses Studiengangs nach 8 Semestern zur Abschlußprüfung melden kann.


§ 3
Studienbeginn

Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden.


§ 4
Studienvoraussetzungen

Die Sprachvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung regelt die gültige Magisterprüfungsordnung. Diese Sprachkenntnisse sind, soweit nicht zu Beginn des Studiums vorhanden, am Ende des Grundstudiums nachzuweisen.

Die Sprachkenntnisse gelten als nachgewiesen durch

das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägig fachgebundenen Hochschulreife oder ein von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis, durch das die Qualifikation für ein Studium an einer Universität nach § 35 Abs. 2 HHG nachgewiesen ist.

Latein- und Griechischkenntnisse im Umfang des Großen Latinums und des Graecums gelten außerdem als nachgewiesen durch das Latinum und Graecum nach Maßgabe der "Verordnung über den Erwerb und den Nachweis von Kenntnissen in Lateinisch und Griechisch (Latinum und Graecum)" vom 3. September 1981 (Abl. 1981, S. 639) oder durch das Ablegen einer Prüfung nach Maßgabe der "Verordnung über die Ergänzungsprüfungen in Lateinisch und Griechisch" vom 3. September 1981 (Abl. 1981, S. 643).

Die Fremdsprachenkenntnisse - mit Ausnahme von Kenntnissen des Lateinischen und Altgriechischen - gelten außerdem als nachgewiesen durch eine erfolgreich bestandene Sprachprüfung in dem für die jeweilige Sprache zuständigen Fachbereich der Justus-Liebig-Universität Gießen. Die Sprachprüfung wird von einem Professor, Hochschuldozenten, entpflichteten Professor, Professor im Ruhestand, Oberassistenten, Honorarprofessor, außerplanmäßigen Professor, Privatdozenten, Hochschulassistenten, wissenschaftlichen Assistenten oder wissenschaftlichen Mitarbeiter abgenommen. Sie kann nach Festlegung durch den Prüfer entweder in Form einer mündlichen Prüfung von höchstens 30 Minuten Dauer oder einer schriftlichen Klausur von höchstens drei Stunden Dauer durchgeführt werden. Der Dekan des Fachbereichs 08 Geschichtswissenschaften bestellt den Prüfer.


§ 5
Ziel des Studiums

Die Archäologie, "die Wissenschaft von den Ursprüngen", beschäftigt sich mit den Hinterlassenschaften vergangener Kulturen. Anders als bei den verschiedenen außereuropäischen Archäologien ist die hier zu besprechende "Klassische Archäologie" durch ihren Gegenstand, die griechische und römische Antike, in besonderer Weise mit dem Gang europäischer und deutscher Geistesgeschichte und Bildung verbunden.

Da der Gegenstand archäologischer Forschung die sichtbaren Hinterlassenschaften vergangener Kulturen sind, gehört das Fach Archäologie zu den Monumentenfächern wie auch die Vor- und Frühgeschichte und die Kunstgeschichte. Disziplinen, zu denen von der Fragestellung und der wissenschaftlichen Methode her enge Verbindungen bestehen.

Wegen des starken historischen Bezuges der Klassischen Archäologie gilt darüber hinaus sinngemäß, was in der Studienordnung des Faches Geschichte gesagt wurde.

Die archäologischen Quellen reichen vom einfachen Gebrauchsgerät bis zu künstlerischen Schöpfungen höchster Vollendung. Zu ihrem Verständnis sind oftmals die antiken griechischen und lateinischen Schriftquellen heranzuziehen, was genügende Kenntnis dieser Sprache voraussetzt. Die Forschungsergebnisse ihrer Nachbarwissenschaften wie der Alten Geschichte, Klassischen Philologie, Epigraphik und Religionsgeschichte müssen dem Archäologen zumindest in Teilbereichen geläufig sein.

In ihrem Bemühen, Licht auf die unterschiedlichsten Denkmäler der Vergangenheit zu werfen, erhellt die archäologische Forschung nicht nur geistigkulturelle, sondern auch wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge der von ihr betrachteten Kulturen. Im Zentrum archäologischer Betrachtungen steht als kostbarstes Vermächtnis der Antike freilich noch immer die bildende Kunst in allen ihren Bereichen.

Primäre Aufgabe des Faches ist es, ihre Sachquellen wieder "lesbar" zu machen, d.h. zunächst die ursprüngliche Gestalt der einzelnen Funde zu ermitteln. Daraus ergibt sich auch die Aufgabe, die verschiedenen Objekte für die Nachwelt zu konservieren.

Die Ausbildung im Studiengang "Klassische Archäologie" soll dem Studenten eine ausreichende Kenntnis der wichtigsten Denkmäler und Quellengattungen vermitteln, sowie sie in die Lage versetzen, bei eigener wissenschaftlicher Arbeit die für das Fach spezifischen Methoden und wissenschaftlichen Hilfsmittel anzuwenden.



§ 6

Studienplan


(1) § 2 wie folgt:

1. in das Grundstudium, das mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen wird,

2. in das Hauptstudium.



(2) Das Studium ist wie folgt aufgebaut



a. Hauptfach





1. Grundstudium (1. - 4. Semester)



1.1 6 Seminare und Übungen 12 SWS




Einführung in das Fach Klassische Archäologie, seine Problemstellung, Arbeitsweise, sowie die Hilfsmittel für die wissenschaftliche Forschung, Vermittlung eines Bestandes an Kenntnissen der wichtigsten Denkmäler.



1.2 4 Vorlesungen 12 SWS




Systematische Einführung in den archäologischen Denkmälerbestand und dessen Problematik.



1.3 2 Kolloquien 2 SWS




Besprechung neuer Funde, Forschungen und Literatur in Verbindung mit Vorträgen auswärtiger Fachvertreter.



1.4 2 Lehrveranstaltungen aus Nachbardisziplinen 4 SWS




(z.B. Alte Geschichte, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Vor- und Frühgeschichte, Philosophie oder Naturwissenschaften)



1.5 1) 9 SWS




Mindestens zwei eintägige Museumsexkursionen innerhalb Deutschlands.
Eine vierzehntägige Auslandsexkursion in eines der für die Klassische Archäologie zentralen Länder wie Griechenland, Italien, die Türkei, Nordafrika, Spanien, Südfrankreich mit Besuch von Ausgrabungsstätten und Museen.




1.6 Gesamtveranstaltungsstunden im Grundstudium 39 SWS








2. Hauptstudium (5 - 8. Semester)



2.1 4 Seminare 8 SWS




Seminare über ausgewählte archäologische Denkmäler, Meisterfragen, Kopienkritik, historische Einordnung und Deutung, Geschichte der Archäologie, ihre Stellung innerhalb der Altertumsforschung, Anleitung zum Erkennen archäologischer und kulturhistorischer Probleme.



2.2 4 Vorlesungen 12 SWS




Systematische Einführung in den archäologischen Denkmälerbestand und dessen Problematik



2.3 2 Kolloquien 2 SWS




Besprechung neuer Funde, Forschungen und Literatur in Verbindung mit Vorträgen auswärtiger Fachvertreter.



2.4 2 Lehrveranstaltungen aus den Nachbardisziplinen 4 SWS




(z.B. Alte Geschichte, Klassische Philologie, Kunstgeschichte, Vor- und Frühgeschichte, Philosophie oder Naturwissenschaften)



2.5 1) 9 SWS




Mindestens zwei eintägige Museumsexkursionen innerhalb Deutschland.
Eine vierzehntägige Auslandsexkursion in eines der für die Klassische Archäologie zentralen Länder wie Griechenland, Italien, die Türkei, Nordafrika, Spanien, Südfrankreich mit Besuch von Ausgrabungsstätten und Museen.




2.6 Gesamtveranstaltungen im Hauptstudium 35 SWS








3. Gesamtveranstaltungsstunden im Studium 74 SWS











b. Nebenfach





1. Grundstudium (1. - 4. Semester)



1.1 4 Seminare und Übungen 8 SWS




Einführung in das Fach Klassische Archäologie, seine Problemstellung, Arbeitsweise, sowie die Hilfsmittel für die wissenschaftliche Forschung. Vermittlung eines Bestandes an Kenntnissen der wichtigsten Denkmäler.



1.2 2 Vorlesungen 6 SWS




Systematische Einführung in den archäologischen Denkmälerbestand und dessen Problematik.



1.3 2 Kolloquien 2 SWS




Besprechung neuer Funde, Forschungen und Literatur in Verbindung mit Vorträgen auswärtiger Fachvertreter.








2. Hauptstudium (5. - 8. Semester)



2.1 2 Seminare und Übungen 4 SWS




Seminare über ausgewählte archäologische Denkmäler, Meisterfragen, Kopienkritik, historische Einordnung und Deutung, Geschichte der Archäologie, ihre Stellung innerhalb der Altertumsforschung, Anleitung zum Erkennen archäologischer und kulturhistorischer Probleme.



2.2 3 Vorlesungen 9 SWS




Systematische Einführung in den archäologischen Denkmälerbestand und dessen Problematik.



2.3 2 Kolloquien 2 SWS




Besprechung neuer Funde, Forschungen und Literatur in Verbindung mit Vorträgen auswärtiger Fachvertreter.








3. Grund- und Hauptstudium (1. - 8. Semester)



Im Grund- und Hauptstudium ist die Teilnahme an einer Großen Exkursion (sieben oder mehr Tage, je nach Angebot ) und an zwei Tagesexkursionen nachzuweisen







4. Gesamtveranstaltungsstunden im Studium 36 SWS


§ 7
Leistungsnachweise

(1) Leistungsnachweise in Seminaren, Übungen und Exkursionen sind durch Scheine über Referate oder schriftliche Arbeiten für folgende Veranstaltungen zu erbringen.

a. im Hauptfach


1. Grundstudium 4 Leistungsnachweise


2. Hauptstudium 4 Leistungsnachweise

b. im Nebenfach


1. Grundstudium 2 Leistungsnachweise


2. Hauptstudium 2 Leistungsnachweise





(2) Für alle anderen Veranstaltungen ist die Teilnahme durch Vorlage einer Teilnahmebescheinigung nachzuweisen.


§ 8
Studienberatung

Für die Studienberatung ist der Beauftragte für Studienberatung des Fachbereichs Geschichtswissenschaften zuständig; nähere Informationen sind im Dekanat erhältlich.


§ 9
Prüfungen

(1) Zwischenprüfung

Das Grundstudium des Magisterstudiengangs Klassische Archäologie schließt mit der Zwischenprüfung ab. Die Bestimmungen zur Zwischenprüfung sind der Zwischenprüfungsordnung zu entnehmen.

(2) Die Magisterprüfung findet gemäß den Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung statt.


§ 10
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den "Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen" in Kraft. Gleichzeitig verlieren die alten Studienordnungen ihre Gültigkeit.


§ 11
Übergangsbestimmungen

Studenten, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können es nach den alten Vorschriften beenden.


1) Die Exkursionen werden nach folgendem Modus berechnet:

1 Exkursionstag = 8 Stunden
1 Semester = 14 Wochen
(als Beispiel: 1 einwöchige Exkursion = 7 Tage x 8 Std. = 56 Std. : 14 = 4 SWS)


Erlaßgrundlage/
Änderungsbeschlüsse

FBR 08
HMWK Genehmigung
Abl./StAnz.
Seite
Stud.Ord. vom 27.04.1977



1. Änderung 30.11.1988
27.06.1990
8/90
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