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6.30.09 Nr. 3 Stud.O. Aufbaustudiengang Oenologie


6.30.09 Nr. 3
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Studienordnung
des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Aufbaustudiengang "Oenologie"
mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin/Diplom-Oenologe" (Dipl.-Oen.)
Hinweis vom 25. April 2001





FB 09 Genehmigung HMWK StAnz. Seite
StudO 25.04.2001 11.10.2001 Nr. 45 / 05.11.2001 3866


INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenwirken mit der Forschungsanstalt Geisenheim
§ 3 Studiendauer
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Zulassung zum Studium
§ 6 Ziel des Studiums
§ 7 Inhalt des Studiums
§ 8 Gliederung des Studiums
§ 9 Studiennachweise
§ 10 In-Kraft-Treten
§ 11 Übergangsbestimmungen


Anlage

Über die Studienordnung und die Gestaltung der beiden Studienabschnitte ist Einvernehmen mit der Forschungsanstalt Geisenheim und der Fachhochschule Wiesbaden hergestellt.
Über das Angebot der Fächer des Fachbereiches Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement ist Einvernehmen mit der Forschungsanstalt Geisenheim und der Forschungsanstalt Wiesbaden hergestellt.
Änderungen dieser Fächer erfolgen im Einvernehmen mit der Forschungsanstalt Geisenheim, der Fachhochschule Wiesbaden und dem Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Fachbereiches Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement für den Aufbaustudiengang "Oenologie" mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin / Diplom-Oenologe" vom 24. April 2001 Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin / Diplom-Oenologe".

§ 2
Zusammenwirken mit der Fachhochschule Wiesbaden und der Forschungsanstalt Geisenheim

Änderungen dieser Studienordnung erfolgen im Einvernehmen mit der Fachhochschule Wiesbaden und der Forschungsanstalt Geisenheim.

§ 3
Studiendauer

Der Fachbereich 09 Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen, die Fachhochschule Wiesbaden sowie die Forschungsanstalt Geisenheim schaffen auf der Grundlage dieser Studienordnung die Voraussetzungen dafür, dass sich die Studierenden

  1. nach drei Semestern zum ersten Abschnitt der Diplomprüfung (Diplomarbeit),
  2. nach insgesamt vier Semestern zum zweiten und dritten Abschnitt der Diplomprüfung melden können.

§ 4
Studienbeginn

Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.

§ 5
Zulassung zum Studium

Zum Aufbaustudiengang kann zugelassen werden, wer den Studiengang "Weinbau und Oenologie" oder den Studiengang "Getränketechnologie" des Fachbereichs "Weinbau und Getränketechnologie" der Fachhochschule Wiesbaden in Geisenheim erfolgreich abgeschlossen hat.
Zum Aufbaustudium kann außerdem zugelassen werden, wer an einer in- oder ausländischen Fachhochschule oder Universität in einem abgeschlossenen Studium ausreichende Grundkenntnisse über Weinbau, Oenologie oder Getränketechnologie erworben hat. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.

§ 6
Ziel des Studiums

Die Diplom-Oenologin / der Diplom-Oenologe soll die Probleme der Weinwirtschaft und der Getränketechnologie erfassen und einer Lösung näherführen sowie die Ergebnisse der Forschung auf allen Gebieten nutzbar machen. Das Studium soll durch ein systematisch aufgebautes Ausbildungsprogramm den Studierenden die erforderlichen gründlichen Fachkenntnisse vermitteln und sie zu selbständigem wissenschaftlichem Denken und Arbeiten anleiten. Es schafft zugleich die Voraussetzung für eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung.

§ 7
Inhalt des Studiums

Studierende des Aufbaustudienganges "Oenologie" widmen sich nach § 8 folgenden Studien:

1. Im Pflichtfach "Betriebslehre"

Produktionstheorie, Betriebs- bzw. Unternehmensprozesse; Begriffe und Grundsätze der Finanzierung, Konzepte und Strategien des Marketing; ökonomische Verfahren der Optimumkalkulation, Planung von Betriebs- und Unternehmensorganisation; Spezielle Betriebslehre der Wein- und Getränkewirtschaft.

2. Im Pflichtfach "Marktlehre"

Grundlagen der Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Mathematische, statistische und ökonomische Grundlagen der Marktanalyse; Befragungen und Experimente in der demoskopischen Marktforschung; Marktstruktur, Wettbewerb und Marktergebnis in der Ernährungswirtschaft; Einfluss der Marktpolitik auf Märkte der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Weltagrarmärkte und Agrarhandel; Preisbildung auf Märkten der Agrar- und Ernährungswirtschaft; Spezielle Marktlehre der Wein- und Getränkewirtschaft.

3. Im Pflichtfach "Chemie und Mikrobiologie der Getränke"

Vorkommen, Bedeutung und Bewertung von Getränkeinhaltsstoffen; Chemische, mikrobiologische und enzymatische Veränderungen der Rohware und der Pressmoste bei der Be- und Verarbeitung; Mikrobiologische Vorgänge bei der Weinbereitung; Chemische, mikrobiologische und physiologische Aspekte der Behandlung von Weinen mit schwefliger Säure, Reaktionen bei Lagerung und Alterung; Mängel, Fehler und mikrobielle Schadwirkungen; Identifizierung, Taxonomie und Stoffwechsel von qualitätsrelevanten Mikroorganismen in Getränken; Untersuchung und Beurteilung von Weinen und alkoholfreien Getränken.

4. Im Pflichtfach "Verfahrenstechnik der Herstellung von Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken"

Keltern der Früchte, Einfluss des Presssystems und -verfahrens auf die Zusammensetzung von Mosten; Verfahren zur Anreicherung und Säureregulierung; Technik der Schwefelung, Klären durch Separieren und Filtrieren; Schönungs- und Stabilisierungsmaßnahmen beim Ausbau von Weinen und Getränken; Haltbarmachungsverfahren; Einlagerung von Säften; Herstellung von Fruchtsaftkonzentraten; Aromagewinnung; Bereitung von Grundstoffen für Erfrischungsgetränke; Flaschenreinigungen und -sterilisation; Füllsysteme, Karton- und Kunststoffpackungen, Betriebshygiene und Betriebskontrolle.

5. Im Pflichtfach "Spezieller Pflanzenbau"

Züchtung von Klon- und Edelreissorten; Mechanisierung bei perennierenden Kulturen; Pflanzenschutz in Sonderkulturen einschließlich moderner prognostischer Verfahren; Weinbau und Umwelt; ökophysiologische Probleme bei perennierenden Kulturen; Feldgemüse- und Obst: Sorten, Anbauverfahren, qualitative Aspekte.

6. Im Wahlpflichtfach "Lebensmitteltechnologie"

Lehre und Technologie pflanzlicher Lebensmittel; Grundlagen der Verfahrenstechnik; Grundlagen der Lebensmittelchemie und des Lebensmittelrechts und deren Anwendung auf die Analytik von Lebensmitteln; Ernährungsphysiologische und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Getränken.

7. Im Wahlpflichtfach "Agrarpolitik"

Entwicklung des Agrarsektors im Wirtschaftswachstum; Besonderheiten des Agrarsektors; Instrumente der Agrarmarktpolitik und deren ökonomische Bewertung; Institutionen und Träger der Agrar- und Ernährungspolitik; Ziele und Mittel der deutschen und europäischen Agrarpolitik; Agrarpolitik in Industrieländern und Entwicklungsländern - international vergleichende Analyse.

8. Im Wahlpflichtfach "Unternehmensführung"

Grundlagen der Entscheidungstheorie; Betriebsführung und Betriebsplanung; Unternehmensziele, Unternehmeraufgaben, Organisation des Unternehmensablaufes; Methoden der Unternehmensführung; PC-gestützte Planung und Kontrolle.

§ 8
Gliederung des Studiums

(1) Das Studium der Oenologie gliedert sich in

  1. den ersten Studienabschnitt an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit einer Dauer von zwei Semestern;
  2. den zweiten Studienabschnitt an der Forschungsanstalt Geisenheim mit einer Dauer von zwei Semestern;

Zum zweiten Studienabschnitt wird zugelassen, wer die Studiennachweise des ersten Studienabschnittes gemäß § 9 erworben hat bzw. sich bei Nichtbestehen zur Wiederholung der Studiennachweise angemeldet hat.

(2) Das Studium umfasst insgesamt 80 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen

  1. auf den ersten Studienabschnitt 44 SWS,
  2. auf den zweiten Studienabschnitt 36 SWS.

(3) Im ersten Studienabschnitt sind als Pflichtfächer die Fächer

  1. Betriebslehre mit insgesamt 12 SWS
  2. Marktlehre mit insgesamt 12 SWS

und zudem nach Wahl der Studierenden zwei Wahlpflichtfächer aus dem Angebot

  1. Lebensmitteltechnologie mit insgesamt 10 SWS
  2. Agrarpolitik mit insgesamt 10 SWS
  3. Unternehmensführung mit insgesamt 10 SWS

zu studieren.

(4) Im zweiten Studienabschnitt sind als Pflichtfächer die Fächer des Aufbaustudiums

  1. Chemie und Mikrobiologie der Getränke mit insgesamt 9 SWS
  2. Verfahrenstechnik der Herstellung von Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken mit insgesamt 9 SWS
  3. Spezieller Pflanzenbau mit insgesamt 12 SWS

zu studieren

Zusätzlich sind zu studieren

  1. Spezielle Betriebslehre der Wein- und Getränkewirtschaft mit 3 SWS
  2. Spezielle Marktlehre der Wein- und Getränkewirtschaft mit 3 SWS

§ 9
Studiennachweise

Im Studium sind Studiennachweise (Leistungsnachweise) in allen Veranstaltungen zu erwerben, die im Studienplan (Anlage) mit Übung, Seminar oder Praktikum bezeichnet sind.

§ 10
In-Kraft-Treten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

§ 11
Übergangsbestimmungen

(1) Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung begonnen haben, können dieses nach den bisherigen Vorschriften beenden.

(2) Vier Semester nach dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung wird der Studiengang ausschließlich nach dieser Studienordnung geregelt.

Gießen, den 14. August 2001

Prof. Dr. P. M. Schmitz

Dekan des Fachbereichs 09
Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement


Anlage

Studienplan
des Fachbereichs Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement der Justus-Liebig-Universität Gießen
für den Aufbaustudiengang "Oenologie"
mit dem Abschluss "Diplom-Oenologin/Diplom-Oenologe"



A

Erster Studienabschnitt in der Justus-Liebig-Universität Gießen mit einer Dauer von zwei Semestern

I. PFLICHTFÄCHER

Betriebslehre

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Betriebliche Produktions- und Kostentheorie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung 2
Produktionsplanung I Übung 2
Produktionsplanung II Übung 2
Betriebliche Finanzierungstheorie der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung 2
Marketing im Agrar- und Ernährungsbereich I Vorlesung
2
Marketing im Agrar- und Ernährungsbereich II Seminar
2
Betriebliche Investitions- und Finanzierungsplanung Übung
2
Landwirtschaftliche Taxationslehre Vorlesung 2

Angebot 16 SWS
Pflichtstunden 12 SWS

Marktlehre

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Einführung in die Marktlehre der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung 2
Methodische Grundlagen der Agrar- und Ernährungsökonomie Vorlesung, Übung 2
Ökonometrie Übung
2
Seminar zur Marktlehre Seminar
2
Ernährungswirtschaft Vorlesung 2
Preisbildung auf Märkten der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung
2
Weltagrarmärkte Vorlesung 2
Demoskopische Marktforschung Vorlesung
2

Angebot 16 SWS
Pflichtstunden 12 SWS

II. WAHLPFLICHTFÄCHER

Lebensmitteltechnologie

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Lebensmittelkunde I Vorlesung 2
Lebensmittelkunde II Vorlesung
2
Verfahrens- und Gerätetechnik I Vorlesung 2
Lebensmitteltechnologie Vorlesung
2
Seminar Lebensmitteltechnologie und -lehre Seminar
2
Einführung in die Lebensmittelchemie und Lebensmittelrecht Vorlesung 1
Ernährungsphysiologische und lebensmittelrechtliche Beurteilung von Getränken
alternativ dazu
Lebensmittelchemisches Praktikum
Seminar

Praktikum


3
2

Angebot 16 SWS
Pflichtstunden 10 SWS

Agrarpolitik

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Mikro- und makroökonomische Grundlagen der Agrar- und Ernährungsökonomie Vorlesung 2
Agrarmarktpolitik Vorlesung 2
Politische Willensbildung und Träger der Agrar- und Ernährungspolitik Vorlesung
2
Seminar zur Agrarpolitik Seminar
2
Ziele und Mittel der Agrarpolitik Vorlesung
2
Agrarpolitik im internationalen Vergleich Vorlesung 2

Angebot 12 SWS
Pflichtstunden 10 SWS

Unternehmensführung

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Unternehmensführung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung 2
Unternehmensorganisation in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung
2
Unternehmensformen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Vorlesung
2
Unternehmensrechnung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft I (Buchführung) Übung 2
Unternehmensrechnung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft II (Kostenrechnung) Übung
2
Unternehmensrechnung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft III (Steuerlehre) Vorlesung
2
Handels- und Gesellschaftsrecht Übung 2

Angebot 14 SWS
Pflichtstunden 10 SWS

B

Zweiter Studienabschnitt an der Forschungsanstalt in Geisenheim mit einer Dauer von zwei Semestern

I. PFLICHTFÄCHER

Chemie und Mikrobiologie der Getränke

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Chemie und Analytik von Getränkeinhaltsstoffen Vorlesung 2
Mikroorganismen in Getränken Vorlesung 1
Chemische und sensorische Beurteilung von Getränken Übung
2
Praktikum Mikrobiologie von Getränken Praktikum 4

Pflichtstunden 9 SWS

Verfahrenstechnik der Herstellung von Wein, Bier, Spirituosen und alkoholfreien Getränken

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Alkoholische Getränke und Ausbau des Weines Vorlesung 2 2
Alkoholfreie Getränke Vorlesung 2 1
Seminar Getränketechnologie Seminar
2

Pflichtstunden 9 SWS

Spezieller Pflanzenbau

Lehrveranstaltung Veranstalt. Art Semesterwochenstunden
WS SS
Obstbau Übung
1
Gemüsebau Übung
1
Weinbau Vorlesung 2
Rebenzüchtung Vorlesung 1
Technik im Obst- und Weinbau Vorlesung 1
Pflanzenernährung Vorlesung 1
Phytomedizin Vorlesung 1
Biotechnologie pflanzlicher Produkte Vorlesung 2
Seminar spezieller Pflanzenbau Seminar 2

Pflichtstunden 12 SWS

II. ZUSÄTZLICHE PFLICHTVERANSTALTUNGEN

1. Dem Pflichtfach Betriebslehre zugeordnet:

Spezielle Betriebslehre der Wein- und Getränkewirtschaft Vorlesung
3 SWS

2. Dem Pflichtfach Marktlehre zugeordnet:

Spezielle Marktlehre der Wein- und Getränkewirtschaft Vorlesung
3 SWS