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6.32.06 Nr.1 Studienordnung SE Sportwissenschaft (Diplom HuE) vom 08.11.2000


6.32.06 Nr. 1
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Studienordnung
des Fachbereichs 06 - Psychologie und Sportwissenschaft
der Justus-Liebig-Universität Gießen
für das Studium des Studienelements "Sportwissenschaft"
im Rahmen des Diplomstudiengangs "Haushalts- und Ernährungswissenschaft" mit dem Abschluss Diplom-Oecotrophologe
Hinweis vom 8. November 2000





Verfasser Genehmigung HMWK StAnz. Seite
StudO 08.11.2000 04.05.2001 Nr. 33/2001 2872





INHALTSVERZEICHNIS

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Beginn des Studiums
§ 3 Dauer des Studiums
§ 4 Ziel des Studiums
§ 5 Studienvoraussetzungen
§ 6 Umfang und Aufbau des Studiums
§ 7 Studiennachweise
§ 8 Studienfachberatung
§ 9 In-Kraft-Treten

Der Fachbereich 06 - Psychologie und Sportwissenschaft - stimmt der Wahl des Studienelements "Sportwissenschaft" im Rahmen des Diplomstudiengangs "Haushalts- und Ernährungswissenschaft" mit dem Abschluss Diplom-Oecotrophologe nach Maßgabe der folgenden Studienordnung zu.

§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt das Studium des Studienelements "Sportwissenschaft" im Rahmen des Studiums der Haushalts- und Ernährungswissenschaft auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Ernährungs- und Haushaltswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Studiengang Haushalts- und Ernährungswissenschaften mit dem Abschluss Diplom-Oecotrophologe vom 23.06.1982 (ABl. 1985, S. 302) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2
Beginn des Studiums

Das Studium kann zum Winter- und Sommersemester aufgenommen werden.

§ 3
Dauer des Studiums

Der Fachbereich schafft auf der Grundlage dieser Ordnung und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel die Voraussetzungen dafür, dass sich die Studentin/der Student nach vier Semestern zur Prüfung melden kann.

§ 4
Ziel des Studiums

Das Studienelement soll den Studentinnen/Studenten Kenntnisse der Sportwissenschaft vermitteln.

§ 5
Studienvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium des Studienelements Sportwissenschaft richtet sich nach der Diplomprüfungsordnung des Fachbereichs Haushalts- und Ernährungswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen für den Diplomstudiengang Haushalts- und Ernährungswissenschaft.

§ 6
Umfang und Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst 18 Semesterwochenstunden. Es gliedert sich in 10 SWS Fachwissenschaft und 8 SWS Theorie und Praxis der Sportarten.

§ 7
Studiennachweise

Während des Studiums hat die Studentin/der Student Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme (Leistungsnachweise) an folgenden Veranstaltungen zu erwerben:

  1. drei LN aus mindestens zwei der folgenden Bereiche: Bewegungswissenschaft, Trainingswissenschaft, Sportmedizin, Sportpsychologie

  2. ein LN wahlweise aus den Bereichen Sportpädagogik, Sportdidaktik, Sportsoziologie, Sportgeschichte

  3. zwei LN in Theorie und Praxis der Sportarten aus dem Lehrangebot des Instituts für Sportwissenschaft, die mindestens drei SWS umfassen.

§ 8
Studienfachberatung

Für die Studienfachberatung ist die/der Beauftragte des Fachbereichs zuständig.

§ 9
In-Kraft-Treten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft.

Gießen, den 22. Mai 2001

Prof. Dr. Gottfried Spangler
Dekan des Fachbereichs 06 - Psychologie u. Sportwissenschaft -