7.35.05 Gemeinsame Anlage 2 des Fachbereichs 05
2.1 Anglistikaktuelle Fassung 6. Änderungsfassung Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung tritt am 16.02.2013 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2013.
4. Änderungsfassung |
2.2 Germanistikaktuelle Fassung 11. Änderungsfassung Gültigkeit Änderungsbeschluss Die 11. Änderungsfassung tritt am 06.05.2017 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2017/2018. 10. Änderungsfassung Gültigkeit Synopse Die 10. Änderungsfassung trat am 14.01.2016 in Kraft und ist gültig ab dem Sommersemester 2016. 8. Änderungsfassung Gültigkeit Synopse Die 8. Änderungsfassung trat am 25.04.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2014/2015. 6. Änderungsfassung Gültigkeit Synopse Die 6. Änderungsfassung trat am 16.02.2013 in Kraft und gilt ab dem Sommersemester 2013.
5. Änderungsfassung |
2.3 Romanistikaktuelle Fassung 7. Änderungsfassung Gültigkeit Synopse Die 7. Änderungsfassung tritt zum Wintersemester 2013/2014 in Kraft.
4. Änderungsfassung |
2.4 Slavistikaktuelle Fassung 9. Änderungsfassung Gültigkeit Synopse Die 9. Änderungsfassung tritt am 28.11.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studienganges zum Wintersemester 2015/2016 beginnen. Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2015/2016 begonnen haben, können gegenüber dem Prüfungsausschuss für modularisierte Studiengänge im FB 05 bis zum 01.10.2015 schriftlich erklären, ob sie in die neue Studienordnung wechseln möchten. 4. Änderungsfassung
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Als Neben- bzw. zweite Hauptfächer können die Haupt- und Nebenfächer des Bachelor-Studiengangs "Geschichts- und Kulturwissenschaften" gewählt werden. Für die vom Fachbereich 04 zur Verfügung gestellten Fächer (Ev. Theologie, Geschichte, Klassische Archäologie, Kath. Theologie, Klassische Philologie/Graecistik, Klassische Philologie/Latinistik, Kunstgeschichte, Philosophie, Turkologie, Osteuropäische Geschichte) sowie die Fächer Kunstpädagogik und Musikwissenschaft des Fachbereichs 03: siehe "Spezielle Ordnung für den Bachelor-Studiengang Geschichts- und Kulturwissenschaften". Für die Fächer Erziehungswissenschaften, Politik und Soziologie: siehe "Spezielle Ordnung des Fachbereichs 03 für Fächer des Fachbereichs 03 in Studiengängen anderer Fachbereiche". |
letzte Überarbeitung: 05.05.2017, Vera Schnabel