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7.35.07 Nr.3 Bachelor "Mathematik"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Bachelor-Studiengangs "Mathematik" (7.35.07 Nr.3)

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                              Änderungsbeschluss

Die 1. Änderungsfassung tritt am 03.06.2022 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2022/2023

Spezielle Ordnung Neufassung

Gültigkeit

Die Neufassung tritt am 12.09.2019 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2019/2020. Für Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/2020 das Studium aufgenommen haben, gelten die vorherigen Bestimmungen vor.

Spezielle Ordnung (8. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                      Synopse

Die 8. Änderungsfassung tritt am 28.11.2014 in Kraft und gilt ab dem Wintersemester 2015/2016.

Spezielle Ordnung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                       Synopse

Die 7. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2013/2014 in Kraft.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                       Synopse

Die 6. Änderungsfassung trat zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft. Die Regelungen für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften werden erstmals angewandt für die Studienanfänger des Wintersemesters 2012/13. Für Studierende, die ein wirtschaftswissenschaftliches Nebenfach bereits im Sommersemester 2012 begonnen hatten, gelten die Übergangsregeln in Anlage 4 der  Speziellen Ordnung des Fachbereichs 02 - Wirtschaftswissenschaften für das Angebot von Nebenfächern in Studiengängen anderer Fachbereiche vom 13. Juni 2012 (MUG 7.35.NF.02).

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                         Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat am 26.03.2012 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studienganges im Wintersemester 2012/2013 beginnen. Studierende, die den Studiengang vor Inkrafttreten aufgenommen haben, können ihr Studium auf Antrag nach der Speziellen Ordnung beenden, zu der sie ihr Studium begonnen haben.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 4. Änderungsfassung trat am 07.04.2011 in Kraft.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung trat am 11.06.2010 in Kraft. Die Änderungen des 3. Änderungsbeschlusses in § 19 gelten für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 09/10 mit ihrem Studium beginnen. Studierende, die im Sommersemester 2009 für den Studiengang eingeschrieben sind, können bei der Meldung zur Prüfung wählen, ob die Gesamtnote ihres Studiums nach den Regelungen des 3. Änderungsbeschlusses gebildet werden soll. Soll für sie danach verfahren werden, müssen sie dies dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit der Meldung zum Thesismodul schriftlich mitteilen; sie bleiben an diese Mitteilung gebunden.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 2. Änderungsfassung trat am 21.04.2009 in Kraft.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung)

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat am 16.09.2008 in Kraft.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Bachelor-Studiengangs "Mathematik" trat am 06.11.2006 in Kraft.

letzte Überarbeitung: 11.09.2019, Jenny Hündt