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7.36.03 Nr. 12 Master "Angewandte Musikwissenschaft"

Übersicht der Speziellen Ordnungen des Master-Studiengangs "Angewandte Musikwissenschaft" (7.36.03 Nr.12)

Spezielle Ordnung aktuelle Fassung (7. Änderungsfassung)

Gültigkeit                                                                 Änderungsbeschluss

Die 7. Änderungsfassung tritt am 01.03.2017 in Kraft.

Spezielle Ordnung (6. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                 Synopse

Die 6. Änderungsfassung trat am 13.04.2016 in Kraft und gilt für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2016/17 beginnen.

Spezielle Ordnung (5. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                 Synopse

Die 5. Änderungsfassung trat am 14.04.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/15. Die Änderung der Anlage 4 gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs zum Wintersemester 2014/2015 aufnehmen.

Spezielle Ordnung (4. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                               Synopse

Die 4. Änderungsfassung trat am 21.02.2014 in Kraft und ist gültig ab dem Wintersemester 2014/15.

Spezielle Ordnung (3. Änderungsfassung

Gültigkeit

Die 3. Änderungsfassung trat am 18.01.2013 in Kraft.

Spezielle Ordnung (2. Änderungsfassung

Gültigkeit                                                                         Synopse

Die 2. Änderungsfassung trat am 21.06.2012 in Kraft in gilt ab dem Wintersemester 2012/2013.

Spezielle Ordnung (1. Änderungsfassung

Gültigkeit

Die 1. Änderungsfassung trat am 14.04.2011 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium dieses Studiengangs im Wintersemester 2011/12 beginnen. Studierende, die in diesem Studiengang bereits im Sommersemester 2011 eingeschrieben waren, können wählen, ob sie ihr Studium nach diesen oder den bisherigen Regelungen abschließen wollen. Die Entscheidung zum Wechsel in die Regelung nach dieser Novelle muss dem Prüfungsausschuss bis zum 31. 3. 2011 schriftlich mitgeteilt werden. Der Studierende ist an eine solche Mitteilung gebunden. Prüfungen nach den bisherigen Regelungen werden längstens noch für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 2. Semester vorgesehen sind, im SoSe 2012, für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 3. Semester vorgesehen sind, im WS 2012/13, für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 4. Semester vorgesehen sind, im SoSe 2013, für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 5. Semester vorgesehen sind, im WS 2013/14 und für die Module, die nach Studienverlaufsplan für das 6. Semester vorgesehen sind, im SoSe 2014 angeboten. In Härtefällen kann der Prüfungsausschuss angemessene Regelungen treffen.

Spezielle Ordnung

Gültigkeit

Die Spezielle Ordnung des Master-Studiengangs "Angewandte Musikwissenschaft" trat zu Wintersemester 2009/2010 in Kraft.

letzte Überarbeitung: 28.02.2017, Vera Schnabel