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Unfallmeldung nach den Kfz-Unfallrichtlinien (Dienstfahrzeuge)

Die Unfallmeldung nach den Kfz-Unfallrichtlinien ist bei Unfällen mit einem Dienstfahrzeug unverzüglich auszufüllen. Dabei sind die Kfz-Unfallrichtlinien zu beachten. Die Unfallmeldung reichen Sie bitte zunächst im Dezernat E, Fuhrparkverwaltung ein. Von dort erfolgt eine Weitergabe an die Abteilung B 2.

 

Bitte reichen Sie neben der Unfallmeldung eine eigenhändig unterschriebene Unfallschilderung des Fahrers auf einem gesonderten Blatt mit ein. Diese sollte Informationen zu Unfallzeitpunkt, Unfallhergang und Unfallursache sowie ggf. eine Unfallskizze enthalten.