Inhaltspezifische Aktionen

Betriebsanweisungen für Persönliche Schutzausrüstung

Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstungen

Die Vorlage gemäß § 9 BetrSichV gibt vor, welche Angaben eine Betriebsanweisung im Einzelnen enthalten muss (u.a. Angaben zu Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit, Bezeichnung der persönl. Schutzausrüstung, Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe sowie sachgerechte Aufbewahrung).

Beispiel "Tragen von Schutzbrillen"

Persönliche Schutzausrüstung_Erläuterung zum Erstellen einer Betriebsanweisung für persönliche Schutzausrüstungen