Inhaltspezifische Aktionen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Verfahren zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Justus-Liebig-Universität Gießen bietet allen Beschäftigten die Möglichkeit, an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge soll helfen, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und damit zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Gesundheit zu leisten. Als ein Teil betrieblicher Präventionsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz gliedert sie sich in Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und freiwilliger Wunschvorsorge (s.a. ArbMedVV).

Die Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge für bestimmte besonders gefährdende Tätigkeiten. Sie ist auch zu veranlassen, wenn die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte nicht durch eine Gefährdungs-beurteilung und/oder Berechnung in der Gefährdungsbeurteilung nachgewiesen ist.Sie muss nachweisbar veranlasst werden. Der Anmeldebogen zur ArbMedVV ist entsprechend auszufüllen und einzureichen.

Die Angebotsvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge für bestimmtegefährdende Tätigkeiten. Sie muss nachweisbar angeboten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden, ob sie daran teilnehmen. Der Anmeldebogen zur ArbMedVV ist entsprechend auszufüllen und einzureichen. Bei ausschließlich Bürotätigkeiten kann der Anmeldebogen zur ArbMedVV für Büroarbeitsplätze genutzt werden.

Die Wunschvorsorge ist den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig zu ermöglichen, wenn sie sich einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt sehen. Für eine Wunschvorsorge ist der Kostenübernahmeantrag bei einmaliger besonderer Vorsorge oder Impfung für Beschäftigte und Studierende zu verwenden.

 

Die genaue Vorgehensweise zur Durchführung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge finden Sie in dem Rundschreiben 2019-11.

 

Nähere Informationen sowie die notwendigen Formulare sind hinterlegt: