Werkverträge
Werkvertragformulare
Abschluss von Werkverträgen an der Justus-Liebig-Universität Gießen
Anlage zum Werkvertrag zur Berechnung der Vergütung
Vertragsänderung eines bestehenden Werkvertrags
Elektronische Erstellung von Kontrollmitteilungen ab Januar 2019
Hinweise zum Abschluss eines Werkvertrags
Für den Abschluss eines Werkvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:
1. Werkvertrag mit Angabe des Geb.-Datums (3fach)
- Im Rahmen der Leistung (§ 1) ist ein Arbeitserfolg bzw. -ergebnis zu definieren (keine Dienstleistungen; diese sind Bestandteil eines Arbeitsvertrages). Werden Teilleistungen gewünscht, sind auch hier konkrete Werke/Erfolge zu benennen.
- Die Vergütung wird nach Fertigstellung fällig und zum Vertragsende ausgezahlt. Ratenzahlungen sind bei gleichzeitiger Vereinbarung von Teilleistungen nach dem u. a. Schema möglich (Abweichungen können berücksichtigt werden). Einzelne Teilleistungen sind präzise zu definieren:
Laufzeit | Zahl der Raten | Höhe der Raten |
---|---|---|
bis 3 Monate einschließlich | 1 Rate je vollem Monat | |
bis 6 Monate einschließlich | max. 3 Raten | letzte Rate mindestens 30% der Gesamtvergütung |
bis 12 Monate einschließlich | max. 4 Raten | letzte Rate mindestens 20% der Gesamtvergütung |
mehr als 12 Monate | max. 1 Rate je angebrochenem Quartal | letzte Rate mindestens Gesamtvergütung/Zahl der angebrochenen Quartale |
- Unter § 3 ist die Vergütung ohne Centbeträge erforderlich.
- Unterschriften: Der Vertrag wird vom Auftraggeber unter "Sachlich richtig" sowie vom Vertragnehmer unterschrieben. Jedes Exemplar ist mit einer Originalunterschrift zu versehen! Kein Institutsstempel verwenden.
2. Anlage zum Werkvertrag (1fach)
Grundlage für die Berechnung der Werkverträge sind die Stundensätze ab 01.10.2017 für stud. Hilfskräfte mit 9,45 €. Fortgeschrittene studentische Hilfskräfte in den nicht-gestuften Staatsexamensstudiengängen (Jura, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Lehramt an Förderschulen u. Gymnasien) ab dem 7. Semester nach erfolgreicher Zwischenprüfung 10,50 €. Stud. Hilfskräfte mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluß (BA, FH-Diplom, erste Staatsprüfung an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- u. Realschulen) 11,03 €. Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss (der den Zugang zum höheren Dienst eröffnet) 14,70 €. In Ausnahmefällen sind abweichende Stundensätze möglich.
3. Beauftragung von Personal der JLU Gießen - Erklärung gem. § 57 LHO (1fach)
Wenn Sie bereits an der Justus-Liebig-Universität Gießen beschäftigt sind und im Rahmen eines Werkvertrages Leistungen für die JLU Gießen erbringen, ist hierfür vor Aufnahme der im Werkvertrag genannten Aufgaben eine Einwilligung der Kanzlerin einzuholen (vgl. § 57 LHO). Das Formular zur Einholung der Einwilligung finden Sie hier. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die zu erbringende Leistung nicht zu den Dienstaufgaben gehören darf oder als solche übertragen werden könnte. Ggf. käme die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden, bei Teilzeitkräften die vorübergehende Erhöhung der Arbeitszeit in Betracht. Bei studentischen Hilfskräften ist entsprechend zu bestätigen, dass durch die Beauftragung der Studienerfolg nicht gefährdet ist bzw. die Studiendauer sich nicht verzögern wird. Für Landesbedienstete (Mitarbeiter etc.) ist darüber hinaus eine Nebentätigkeitsanzeige mit dem Werkvertrag einzureichen.