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Neues Formular für Bedienstete zur Kostenerstattung für die dienstlich veranlasste Leihradnutzung

Nachdem zum 1. April 2018 das Leihradsystem der JLU in eine zweijährige Pilotphase gestartet ist, können die Leihräder auch von Beschäftigten für Dienstfahrten genutzt werden.

Die entstehenden Kosten werden den Bediensteten auf Antrag erstattet. Das Formular hierfür finden Sie hier

Weitere Informationen rund um das Leihradsystem finden Sie hier.