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Energetische Ziele und Standards der JLU

Im Rahmen des energetischen Masterplans der JLU wurden in einer ersten Projektphase Ziele und Standards der JLU festgelegt, die nun für Neubau- sowie Sanierungsmaßnahmen gelten.

Als Basis der energetischen Standards wurde das sogenannte „Hessische Modell“ gewählt, das bereits seit 2013 für Neubauten und Sanierungen von Gebäuden der Landesverwaltung gilt. Hierin wird die Reduzierung des Energiebedarfs sowie die Nutzung erneuerbarer Energiequellen angestrebt.

Darauf aufbauend haben sich die Beteiligten des Dezernats Liegenschaften, Bau und Technik mit konkreten Forderungen für Projekte der JLU beschäftigt. So werden u.a. eine stärkere Integration und Gewichtung technischer Aspekte in frühen Planungsphasen von Neubauprojekten erwartet. Anstelle einer reinen Investitionskosten-Betrachtung müssen in Planungsprozessen zukünftig die gesamten Lebenszykluskosten einbezogen werden, so dass auch der Betrieb des Gebäudes monetär bewertet wird.

Um energetisch ungünstige Neubauten mit durchgehenden Glasfassaden auszuschließen, wird ein maximaler Glasflächenanteil von 50% festgesetzt. Zudem sind wärmetechnische Anforderungen an lichtundurchlässige Elemente innerhalb von Pfosten-Riegel-Konstruktionen ebenso hoch wie bei klassischen Wänden.

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