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Grundsätzliches zur Abholung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Abholung von Mitarbeiterkarten mit Foto ist erst dann möglich, wenn Sie hierzu per E-Mail aufgefordert wurden, da die Karten nur in diesem Fall bereits vom HRZ produziert wurden und zur Abholung bereit liegen.
  • Die Mitarbeiterkarte bzw. die Gastkarte ist persönlich und unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass abzuholen. Eine Abholung in Vertretung ist allenfalls in absoluten Ausnahmefällen und auch nur bei Gastkarten möglich.
  • Die Abholung befristeter Gastkarten ist grds. nur gegen Vorlage des betr. Antrags möglich, sofern es ein Antragsformular für das betr. Gebäude gibt; bitte stimmen Sie Weiteres direkt mit den Mitarbeitern an den jeweiligen "Abholstellen" ab.
  • Sollte sich die Produktion Ihrer Mitarbeiterkarte evtl. verzögern (z.B. wg. noch fehlendem Foto), Sie aber eine Karte - insbesondere wg. der Funktion "Zutritt" - dringend benötigen, können Sie sich übergangsweise eine Gastkarte abholen. Die Gültigkeit von Gastkarten, die bei der Abholung von Mitarbeiterkarten zurückzugeben sind, ist grundsätzlich befristet.