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Verlust von Karten, Höhe des evtl. Schadensersatzes

Bitte gehen Sie wie folgt vor bei einem evtl. Verlust von Karten:

  • Beim Verlust von Chipkarten der JLU ist umgehend diejenige Stelle zu informieren, bei der Sie sich Ihre Karte abgeholt haben, damit Mitarbeiterkarte, Studi-Chipkarten bzw. Gastkarten sofort gesperrt und nicht von Dritten missbräuchlich genutzt werden können - bitte entweder persönlich oder per E-Mail an mitarbeiterkarte@admin.uni-giessen.de. Damit verlorene (oder auch defekte) Karten ersetzt werden können, sind die jeweiligen Umstände zu schildern, die zum Verlust bzw. Defekt geführt haben.
  • Die Rechtsabteilung der JLU (Dezernat B 2, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen) erhält die Information über den Mailverteiler "Mitarbeiterkarte" und prüft, ob der Verlust oder Defekt von der Inhaberin/dem Inhaber im Einzelfall grob fahrlässig verursacht wurde: Sollte dies der Fall sein, werden die Kosten für eine Ersatzbeschaffung in Höhe von 35,- € in Rechnung gestellt in analoger Anwendung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (VwKostO-MWK) in Verbindung mit dem jeweils gültigen Verwaltungskostenverzeichnis. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten bei Wiederauffinden erfolgt nicht.
  • Nur Personen mit Studierenden-Chipkarte haben wie bisher die Möglichkeit, ihre Karte (mit dem Sperrcode, der seinerzeit zusammen mit der Chipkarte ausgehändigt wurde) unter dem Link www.uni-giessen.de/chipkarte selbst online zu sperren. Auch in diesen Fällen ist umgehend die jeweilige kartenausgebende Stelle zu informieren, damit die Karte auch im System "Intrakey" (Funktionen Parken bzw. Zutritte zu Gebäuden) gesperrt werden kann!
  • Die Möglichkeit der Online-Sperrung soll künftig für alle Chipkarten - und somit auch für Mitarbeiterkarten und Gastkarten - verfügbar sein. Sobald dies technisch realisiert ist, wird eine entsprechende Information auf dieser Seite veröffentlicht.